Feiertagsgesetz (Tanzverbot) und 'Gotteslästerungsparagraph' - Fallbeile der Meinungsfreiheit?

Freitag, 15. April 2011, 18 Uhr
Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78

Am Karfreitag (22.04) ist es wieder soweit. Die Kirchen bestimmen wieder einen Tag lang das Leben aller Bundesbürger, gleich ob Atheisten, Christen, Muslime oder Juden. Öffentliche Tanzveranstaltungen und öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art sind verboten. Andere öffentliche Veranstaltungen unterliegen scharfen Auflagen und sollen der Würdigung des Feiertages sowie „der seelischen Erhebung“ dienen. Aktuell wurde die Premiere von Madame Butterfly in Essen verboten, da sie für den Karfreitag angesetzt war. Im Religionskritischen Arbeitskreis referiert Jochen Enders, M.A. über die Feiertagsgesetze sowie über den besonderen Schutz, den die Religionen durch den § 166 erfahren. Wie viel Freiheit und Satire verträgt eine offene Gesellschaft? Der Eintritt ist frei.