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(1073) Bad Harzburg. Das Bad Harzburger Standesamt weigert sich beharrlich, den Eintrag
"römisch-katholisch" im Melderegister und auf der Lohnsteuerkarte für einen 22-jährigen Mann zu löschen, obwohl dieser nach
Angaben seiner Mutter nie getauft war. Solange er nicht beweise, daß er kein Christ sei, könne der Eintrag eben nicht
annulliert werden, beharrt die Behörde, ohne indes zu sagen, wie ein solcher Beweis überhaupt erbracht werden könnte. Sie
vermutet eine irrige Angabe der Eltern, während diese den Fehler in der Behörde sehen - nicht ohne Grund: Die ebenfalls
ungetaufte Tochter war auch als Katholikin registriert, doch wurde anhand der Handkartei festgestellt, daß ein
Übertragungsfehler vorlag. Für den 22jährigen liegt die Originalkarte jedoch nicht mehr vor.(Frankfurter Rundschau,
28.7.1988)
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(1074) Bayreuth/Ebermannstadt. Die Verflechtung zwischen Kirche und Staatsorganen ist in
Oberfranken offenbar besonders ausgeprägt. Zunächst hatte der Regierungspräsident eine viertelstündige Morgenandacht zu Beginn
der montäglichen Arbeitszeit einrichten lassen: Beten und Arbeiten, so der Behördenchef damals, stehe den Staatsdienern gut an.
Dieser Anregung folgten allerdings nur etwa zehn der knapp 500 Bediensteten. Nunmehr wies das Bayerische Innenministerium die
Behörde allerdings an, diese Andacht außerhalb der Dienstzeit zu legen. - Da der bisherige Regierungspräsident bald in den
Ruhestand geht, mahnte Bayreuths evangelischer Dekan die bayerische Staatsregierung an, ja wieder einen Protestanten zu
ernennen, wie dies seit der Trennung von Staat und Kirche 1918 üblich gewesen sei. Wir würden es nicht verstehen, wenn diese
selbstverständliche Tradition plötzlich in Frage gestellt würde. Er halte es übrigens für ebenso selbstverständlich, wenn in
Niederbayern oder der Oberpfalz Katholiken ernannt würden, fügte er hinzu und wies zugleich jegliches Proporzdenken von sich. -
In Ebermannstadt wird jede Stadtratssitzung durch ein Gebet eingeleitet, was seit kurzem sogar durch die Geschäftsordnung
vorgeschrieben ist. (Süddeutsche Zeitung, 5./6. 11.1988; epd Bayern, 10. u. 19.10.1988)
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(1075) Berlin. Schulbücher sollen in ihrer Gesamtheit ausgewogen, müssen aber nicht völlig
tendenzlos sein. Sie könnten nur verboten werden, wenn in ihnen verfassungs- oder rechtswidrige Ziele verfolgt werden. Mit
dieser Begründung wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen die Verwendung von Deutschbüchern in Nordrhein-Westfalens
Schulen ab, die Eltern als zu links empfanden (Aktenzeichen 7 C 89 u. 92/86). (Süddeutsche Zeitung, 4.5.1988) Mit diesem
Grundsatzurteil wird gleichzeitig die Praxis insbesondere der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
bestätigt, religiöse Inhalte unterschwellig auch in Schulbüchern außerhalb des Faches Religion zu vermitteln.
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(1076) Hamburg. Henning Voscherau ist der einzige Regierungschef eines Bundeslandes, der sich
offen zum Atheismus bekennt. In einem Interview erklärte er, er komme aus einer kirchenfernen Arbeiterfamille, sei nicht
getauft und glaube auch nicht, daß es ein allmächtiges, alles regelndes Individuum gibt, wie die großen Kirchen es ihre
Gläubigen lehren. (Deutsche Tages-Post, 5.11.1988)
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(1077) Hamburg. Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) kritisierte auf
dem 11. Gewerkschaftstag die Struktur der kirchlichen Einrichtungen und forderte, öffentliche Zuschüsse nur dann zu gewähren,
wenn die Arbeitsbedingungen tarifvertraglich festgelegt worden seien. Sozialleistungen seien im Prinzip von öffentlichen
Trägern zu erbringen. Die Gewerkschaft stellte das Subsidiaritätsprinzip nicht in Frage, jedoch widersprächen alle Formen der
Monopolbildung im Kindergarten, Krankenhaus- und Behindertenbetreuungsbereich dem Sinn dieses Prinzips. Der ÖTV-Sprecher warf
den kirchlichen Trägern vor, überall dort soziale Aufgaben an sich zu ziehen, wo "Ansprüche gegenüber dem Staat oder den
Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen" geltend gemacht werden könnten. (KNA, 24.6.1988)
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(1078) Kassel/Bonn. Honorarverträge mit Magiern oder Geistheilern sind nichtig, entschied nun das
Landgericht Kassel in zweiter Instanz(Aktenzeichen 1S 483/87). Magische Kräfte, die in der Lage wären, die freie
Willensentscheidung eines anderen zu beeinflussen, existieren nicht. Daher sei der Vertrag von Anfang an auf eine unmögliche
Leistung gerichtet gewesen. Bei gegenteiliger Annahme wäre der Vertrag sittenwidrig und unter Umständen sogar als Nötigung oder
Freiheitsberaubung zu behandeln, wenn der freie Wille eines Dritten beeinträchtigt würde.
In einem anderen Fall wurde eine Gesundbeterin und Geistheilerin "wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das
Heilpraktikergesetz" zu 10.000 DM Geldstrafe verurteilt. Allein im November und Dezember 1985 kassierte die Frau jedoch rund
100.000 DM, indem sie Kranken Heilung durch Gebete und angebliche telepathische Kräfte versprach. Die Angeklagte, der ein
psychiatrischer Gutachter abnormes Sendungsbewußtsein und überwertige fixe Ideen bescheinigte, gab an, nicht sie habe geheilt,
sondern Gott habe durch sie gewirkt. Außerdem wies sie darauf hin, daß auch die Ärztin Veronika Carstens, Ehefrau des
Alt-Bundespräsidenten, Patienten zu ihr geschickt habe. (Süddeutsche Zeitung, 25.6.1988; Frankfurter Allg. Zeitung,
22.6.1988)
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(1079) Kiel/Bonn/Baden-Baden. Nach der Aufdeckung der Existenz eines Konzentrationslagers auf dem
Gelände der evangelischen Diakonie 1933 (vgl. lnt.Rundschau Nr. 1069, MIZ 2-3/88, S. 68) kamen nun weitere Beispiele für die
Verstrickung der Kirchen in den Terror der Naziherrschaft ans Tageslicht, und zwar gleichfalls durch Fernsehdokumentationen. In
dem Film "Alles Kranke ist Last" wurde die Unterstützung der Nazi-"Euthanasie" durch beide Kirchen dokumentiert (vgl. hierzu
auch Ernst Klees Aufsatz in Publik-Forum vom 17.1.1986!) und in einer RTL-Sendung wurde die Verwicklung von Militärpfarrern,
darunter den späteren Weihbischöfen Reuß (Mainz) und Tewes (München), in einen Kindermord in der Ukraine gezeigt.
Während die evangelische Kirche in einer eigenen Dokumentation die Verfehlungen der Diakonie zugab und sogar einräumte, daß
die Mehrzahl der Diakonie-Mitarbeiter die Nazis mit Begeisterung begrüßt hätten, protestierte die katholische Kirche auf
mehreren Ebenen gegen die Ausstrahlung solcher Beiträge. (Süddeutsche Zeitung, 27.7.1988; Frankf. Rundschau, 19.5.1988; Kath.
Nachrichten Agentur, 28. 7. u. 27.10.1988; Rheinischer Merkur, 19.8.1988; Augsb. Allgemeine, 4.11.1988)
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(1080) München. Die kirchliche Universität Eichstätt erhält eine wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät mit 15 Professoren. Kirchliche Vertreter begrüßten die Änderung des Konkordats, weil sie sich neue Impulse für die auf
2100 Studenten (statt geplanter 3000) geschrumpfte Hochschule erhoffen. Die Grünen und auch der hochschulpolitische Sprecher
der CSU kritisierten im Landtag die hohe staatliche Förderung der Kirchen; Grünen-Sprecherin Ulrike Wax-Wörner: Wenn die Kirche
als Träger eine solche Universität erhält, soll sie sie aus der Kirchensteuer auch selbst finanzieren. Als eifrigster
Verfechter der Kircheninteressen erwies sich der SPD-Sprecher, für dessen Engagement sich Kultusminister Zehetmair persönlich
bedankte. (Süddeutsche Zeitung, 20.6.88; Kath. Nachrichten Agentur, 23.8.88) Wie aus dem Landtagsprotokoll (Drucksache 11/ 6653
vom 7.6.88) hervorgeht, vermindert sich der Staatszuschuß laut Art. 5, § 2 Abs. 1 des Konkordats (in der Neufassung) künftig
von 90 auf 85 Prozent des tatsächlichen Gesamtaufwands.
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(1081) München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen die Verankerung
der "Ehrfurcht vor Gott" als oberstes Bildungsziel im Schulbereich abgewiesen. "Eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott
lehne die Bayerische Verfassung nun einmal ab, die Ehrfurcht vor Gott gehöre geradezu zur Wertordnung." (Zitat
dpa-Kurzfassung). Der Nürnberger Kläger hatte eine religiöse Bevormundung jener Schüler geltend gemacht, die keiner
monotheistischen Religion angehörten (Aktenzeichen: Vf. 18 - VII - 86 vom 2. 5.1988). (Süddeutsche Zeitung, 13.5.1988;
Pfarramtsblatt,1. 9. 1988, S. 289ff.)
Im Rahmen der Bayerischen Verfassung ist das Urteil konsequent, aber interessant ist erst eine (bislang nie erfolgte)
Überprüfung dieses Artikels 131,2 der Bayerischen Verfassung nach den Normen des Grundgesetzes durch das
Bundesverfassungsgericht.
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(1082) München. Das satirische "Rationaltheater" in München-Schwabing führt die gesamte Spielzeit
1988/89 ein antiklerikales Programm mit dem Titel "Tatort Vatikan" auf, in dem vor allem die oft verschwiegenen Verbrechen der
katholischen Kirche breiten Raum einnehmen. Mit der Programmzeitschrift "Präservatore Romano" wird auch ein Handzettel zum
Kirchenaustritt verteilt. Regisseur Reiner Uthoff will 50.000 Kirchenaustritte im Laufe der Spielzeit erreichen. Das Programm
wurde in der Presse großenteils verschwiegen (so u.a. in der Süddeutschen Zeitung). (Deutsche Tagespost, 26.7.1988; siehe auch
unter der Berichterstattung zu Verfahren aufgrund des § 166 StGB in diesem Heft)
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(1083) Münster. Die SPD begann ihren Bundesparteitag 1988 wiederum mit einem ökumenischen
Gottesdienst, weil dieser laut Bundesgeschäftsführerin Fuchs seit "etwa zehn Jahren bewährte Praxis" sei. Die Prediger, Bischof
Lettmann und Präses Linnemann, nutzten die Gelegenheit, der SPD den Schutz des Lebens sowie von Ehe und Familie besonders ans
Herz zu legen. (Kath. Nachrichten Agentur, 24. u. 31.8.1988)
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(1084) Münster. Der Übertritt eines Katholiken zur evangelischen Kirche berechtigt eine
katholische Einrichtung nicht zur fristlosen Entlassung, stellte das Arbeitsgericht Münster fest (Aktenzeichen 3 Ca 317/88). Im
vorliegenden Fall war eine Buchhalterin nach 16jähriger Tätigkeit von der Caritas fristlos gekündigt worden. Zusätzlich hatte
die Caritas bei dem neuen Arbeitgeber, dem von ihr abhängigen Malteser-Hilfsdienst angerufen und auf den Verstoß hingewiesen.
In einem Vergleich einigten sich die Parteien auf eine fristgerechte Kündigung; außerdem verpflichtete sich die Caritas, auf
den neuen Arbeitgeber keinen Druck mehr auszuüben. (Süddeutsche Zeitung, 20.9.1988)
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(1085) Regensburg/Fulda. Für die Innenrenovierung des Regensburger Doms zahlte allein der
Freistaat Bayern 3,8 Mio. DM, während die Diözese eine Eigenleistung von lediglich 766.000 DM beisteuerte. Wie hoch die
Zuschüsse aus anderen öffentlichen Quellen waren, konnte der Meldung nicht entnommen werden. Die Restaurierung des Fuldaer Doms
wird noch wesentlich teurer: Die Gesamtkosten worden mittlerweile auf 52 Mio. DM veranschlagt. Der Meldung zufolge ist für den
Unterhalt der Dome von Fulda und Limburg sowie der Elisabethen- und Universitätskirche in Marburg das Land Hessen zuständig.
(Kath. Nachrichten Agentur, 13.6. u. 16.9. 1988)
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(1086) Stuttgart. Die besonders in Baden-Württemberg starken konservativen Evangelikalen sind
nach Erkenntnissen der der EKD unterstellten Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) weit stärker in die
Politik verstrickt, als sie selbst zugeben. Als Beispiele führt das Amt der EKD die fehlende Distanzierung von Barschels
(angeblich) "unchristlichen" Machenschaften (die dieser selbst allerdings z.T. ausdrücklich religiös begründet hatte; Anm. der
MIZ-Redaktion), von Albrechts New-Age-Kongreß oder das Herunterspielen von US-Präsident Reagans Beeinflussung durch
astrologische Ratschläge an. In all diesen Fällen habe die streng konservative Haltung der Politiker zu einer schonenden
Kommentierung in der evangelikalen Öffentlichkeit geführt. (Frankfurter Rundschau, 5.8.1988)
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(1087) Solingen/Hannover. Auf welcher Seite die evangelische Kirche, ungeachtet aller
emanzipatorischen Sprüche, steht, wenn es um handfeste wirtschaftliche Interessen geht, wurde in letzter Zeit zweimal
demonstriert. In Solingen wurde der engagierten Umweltschützerin Friedel Geisler der Pastorentitel aberkannt, nachdem sich der
Chemie-Gigant Bayer bei der Kirchenleitung nachdrücklich beschwerte und auf 53 Mio. DM Kirchensteuern hinwies, die seine
Mitarbeiter bezahlten. Vom Landeskirchenamt wurden formale Gründe für die Aberkennung vorgegeben. (taz, 3.6.1988; Deutsche
Volkszeitung, 12.8.1988) Auch das Fast Food lnformationsbüro "Volksmund" erfuhr die Konsequenzen aus dem Versuch, sich mit
einem Multi anzulegen: Die EKD strich nach Kirchenaustrittsdrohungen von McDonalds-Mitarbeitern den Bürokostenzuschuß von
30.000 DM pro Jahr, indem sie nachträglich erklärte, dieser sei nur als Starthilfe gedacht gewesen. Volksmund Geschäftsführer
Weilandt bezeichnete die kirchliche Verhaltensweise als "scheinheilig" (Frankfurter Rundschau, 15.6.1988, Die Zeit, 1.7.1988;
Vorwärts, 9.7.1988)
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(1088) Tutzing. In Bayern gibt es allein im evangelischen Bereich zur Zeit 42 hauptamtliche und
16 nebenamtliche Krankenhausseelsorger, die (nach Rückfrage bei Krankenhäusern und Kirchenämtern) zumindest zum Großteil aus
öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Dennoch fanden sie auf einer Tagung in Tutzing Anlaß zur Klage: Nach dem neuen
Krankenhausfinanzierungsgesetz gibt es für den Bau einer Kapelle innerhalb des Krankenhauses keine öffentlichen Zuschüsse mehr,
sondern nur noch für ein Sprechzimmer des Pfarrers. (Süddeutsche Zeitung, 30.9.1988)
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(1089) Wiesbaden. Bei der Mitgliedsversammlung des deutschen Markenverbandes meinte der
Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, ein Unternehmen dürfe nicht moralisch diskreditiert werden, "weil es Gewinne
macht' (KNA, 16.6.1988) Allein schon die Tatsache muß nachdenklich stimmen, daß ein vielbeschäftigter Kirchenführer es für
opportun hält, bei der Versammlung einer nichtkirchlichen Unternehmensvereinigung in dieser Weise seine Aufwartung zu
machen.
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(1090) Würzburg. Der zuständige Amtsrichter gab in einem Verfahren wegen angeblicher
"Religionsbeschimpfung" nach § 166 StGB dem Antrag des Angeklagten statt und entfernte das Kreuz aus dem Gerichtssaal. Obwohl
sogar das bayerische Justizministerium keinen Anlaß zu einer "dienstaufsichtlichen Würdigung" sah und auf ein
Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 verwies, wonach ein Verhandeln "unter dem Kreuz" für Prozeßbeteiligte eine
"unzumutbare innere Belastung" darstellen könne, protestierten insbesondere katholische Kreise gegen diese Entscheidung. Der
Würzburger Dekanatsrat, ein Laiengremium, äußerte sein "Befremden" und will sich "weitere Schritte vorbehalten". Die
evangelische Studentengemeinde hingegen findet es "zutiefst unchristlich, Menschen gegen ihren erklärten Willen das Kreuz
Christi aufdrängen zu wollen" (Süddeutsche Zeitung, 19./20.11.1988)
Deutsche Demokratische Republik
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(1091) Berlin. Die in Ost-Berlin erscheinende Deutsche Zeitschrift für Philosophie wies darauf
hin, daß die Marxsche These vom Absterben der Religion im Sozialismus in der DDR inzwischen als überholt gelte. Der
vielzitierte Satz von Marx über die Religion als Opium des Volkes sei nur eine Seite seiner Religionskritik. Religion sei nach
Marx auch als Protest gegen Not, Leid, Elend und Unterdrückung zu begreifen. Die Autoren weiter: Die Tatsache, daß die Religion
den Blick der Gläubigen auf das 'Droben' richtet, schließt eine aktive Einstellung zum Leben, darunter tätige Nächsten- und
Menschenliebe in karitativer Tätigkeit, ein und ist im Sozialismus eng damit verbunden.' Die offizielle DDR-Jugendorganisation
Freie Deutsche Jugend (FDJ) setzte diese Gedanken bereits in die Praxis um und wirbt nachdrücklich um die Mitarbeit junger
Christen in der FDJ. Gebraucht werde laut dem FDJ-Organ Junge Weit eine "Redlichkeit, die nicht etwa das atheistische
Bekenntnis voraussetzt, sondern eine staatsbürgerlich loyale Haltung, die die Verfassung unseres Staates akzeptiert.'(Deutsche
Tagespost, 20.9.1988; Kath. Nachrichten Agentur, 22.9.1988, Junge Welt, 21.9.1988)
Gerade das letzte Zitat belegt, daß "atheistische" und "staatsbürgerlich loyale" Gesinnung in der DDR heute keineswegs mehr
identisch sind und daß man dieser Lesart zufolge nicht mehr von einem atheistischen Staat sprechen kann.