4. Berufsausbildung

Ein Gebiet, auf dem sich die Kirchen besonders engagieren, ist der Sozialbereich; dabei tragen sie jedoch nur einen bescheidenen Anteil der Kosten sozialer Einrichtungen selbst (siehe dazu Punkt 6). Obwohl ihre auf den ersten Blick so verdienstvolle Sozialarbeit den Kirchen vielfach positiv zugute gehalten wird, zeigen sich deutlich die fatalen Folgen, wenn BürgerInnen in Not als Hilfseinrichtungen nur konfessionell gebundene Institutionen zur Verfügung stehen. Für Menschen, die die Ausbildung in einem sozialen Beruf anstreben, kann dieser Umstand ebenfalls gravierende Konsequenzen haben (Berufsverbot für Nichtgläubige in konfessionellen Einrichtungen).

Zunächst ist festzustellen, daß bei vielen Berufen des Sozialbereichs die Kirchen nahezu ein Ausbildungs- und Anstellungsmonopol besitzen. Für diese Berufe (ErzieherIn, SozialarbeiterIn, Sozialpädagoge/in u. a.) bestehen Ausbildungsplätze in vielen Bundesländern überwiegend nur an kirchlichen Fachhochschulen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, die jedoch zum überwältigenden Teil aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden. Es gibt kommunale Krankenhäuser, in denen die leitenden Stellen des Pflegepersonals ausschließlich von Caritas-MitarbeiterInnen besetzt werden dürfen, wobei der kirchliche Wohlfahrtsverband auch bei der Einstellung der übrigen Pflegekräfte mitwirkt. Es versteht sich von selbst, daß die Ausbildungs- und Berufschancen kirchenfreier BürgerInnen in diesen Berufen unter solchen Umständen stark beeinträchtigt, wenn nicht gar zerstört werden. Die Konfessionszugehörigkeit wird so zu dem entscheidenden Kriterium für die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis, für die eigentlich nur fachliche Qualifikation eine Rolle spielen sollte. Erwähnt werden müssen auch Bestrebungen in Bayern und Baden-Württemberg, Konfessionslose und AtheistInnen vom Lehrerberuf fernzuhalten.

Forderungen des IBKA:

  • Ausbau und Förderung weltanschaulich-religiös neutraler Ausbildungsstätten für Sozialberufe.
  • Gleichbehandlung aller BürgerInnen (auch der Konfessionslosen und AtheistInnen) beim Zugang zur Ausbildung und bei der Einstellung im gesamten Erziehungs- und Sozialbereich.