Tätigkeitsbericht 2017

Internationales, Flucht und Migration

In vielen Ländern herrscht ein soziales und politisches Klima, in dem es für Nichtreligiöse mit großen Schwierigkeiten und Risiken verbunden ist, sich zu ihren Überzeugungen zu bekennen. Diesen Risiken zum Trotz gibt es dennoch Nichtreligiöse und Atheisten, die sich öffentlich äußern und organisieren. Um diese Entwicklung in der Türkei zu unterstützen, verlieh der IBKA den Preis „Sapio“ an den türkischen Atheistenverein „Ateizm Derneği“. Dies geschah im Rahmen einer Preisverleihungsveranstaltung, auf der über die Situation von Atheisten in der Türkei informiert wurde.

Zugleich sehen sich viele Menschen mit abweichenden weltanschaulichen Überzeugungen zur Flucht gezwungen. Anfang April wurde die IBKA-Arbeitsgemeinschaft „Flucht und Asyl" gegründet, um säkular orientierte Flüchtlinge politisch zu unterstützen und ihre Selbstorganisation zu fördern.

Daniela Wakonigg nahm als Vertreterin des IBKA an einer Tagung zum Thema „Konfessionsfreie Identitäten“ am 1. Juli 2017 in Innsbruck teil.

Im März gab René Hartmann der Newssite Conatus News ein Interview.

Jan Hedrich, Silvia Kortmann und Rudolf Ladwig nahmen als Vertreter des IBKA an der Ratsversammlung des KORSO (Koordinationsrat säkularer Organisationen) am 4. März in Berlin teil. Bei der Neuwahl des KORSO-Vostands wurde Rudolf Ladwig zum Beisitzer gewählt.

René Hartmann nahm im Oktober an einer Veranstaltung des Freidenkerbunds Österreichs mit Podiumsdiskussion anlässlich 130 Jahre Freidenker in Österreich teil.

Lutherjahr

Der IBKA begleitete kritisch das Lutherjahr und wies bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hin, dass Luthers Schriften von Intoleranz und Antisemitismus geprägt sind.

In diesem Sinne beantwortete René Hartmann eine Anfrage der Altmark-Zeitung zum Thema Martin Luther. Die Antworten wurden veröffentlicht.

Schule

Der IBKA beriet zu den Themen:

  • Teilnahme am Schulgottesdienst
  • Abmeldung vom konfessionellen Religionsunterricht
  • Beaufsichtigung für Nichtteilnehmende während des RU
  • Kruzifixe in der staatlichen Schule
  • Schulgebet außerhalb des Religionsunterrichtes

Die Zahl der Anfragen häufen sich regelmäßig zu Beginn der Schuljahre. Ziel der Beratungen ist zunächst, Schüler, Lehrer und Eltern über ihre Rechte gegenüber religiöser Bevormundung aufzuklären und Wege der Beschwerde aufzuzeigen. Ebenso wurden Kontakte zu Rechtsanwälten vermittelt.

In einer Pressemitteilung sprach sich der Landesverband NRW des IBKA im Juli für eine bekenntnisfreie Regelschule aus.

In einem Artikel der Bayerischen Staatszeitung vom 7.Juli zum Thema Ethikunterricht war der säkulare Standpunkt durch Statements von Rainer Ponitka (für den IBKA) sowie Gerhard Rampp (für den bfg Bayern) vertreten.

Weitere Aktivitäten

Der IBKA beriet Kirchenaustrittswillige zu den Fragen: Wie geht das – wo geht das – wie komme ich kostenlos aus der Kirche.

Der Landesverband NRW des IBKA beteiligte sich an der Kunstaktion „11. Gebot“ gegen eine Bezuschussung des Kirchentags in Münster aus öffentlichen Mitteln.

Den IBKA erreichen regelmäßig Anfragen des Bundesverfassungsgerichts nach einer Stellungnahme zu Verfahren, in denen es um Religion und Weltanschauung geht. Die letzte solche Anfrage erreichte den IBKA im August. Dabei geht es um die Zulässigkeit des Tragens eines Kopftuchs durch eine Rechtsreferendarin auf der Richterbank. Die Stellungnahme ging dem Bundesverfassungsgericht im November zu.

In einer Pressemitteilung vom 12. Juni „Weder Kreuz noch Kopftuch bei Gericht“ hatte sich der IBKA nachdrücklich für eine weltanschaulich neutrale Justiz ausgesprochen.

Mit Pressemitteilungen und lokalen Aktionen machten die Regionalverbände des IBKA auf dessen Anliegen aufmerksam.

In einer Pressemitteilung vom 25. Januar begrüßte die Regionalbeauftragte Schleswig-Holstein eine Initiative zur Abschaffung des Friedhofszwangs.

Im Februar setzte sich der Landesverband Berlin-Brandenburg in einem offenen Brief an die Linksfraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie den Justizsenator und den Kultursanator für einen Erhalt des Neutralitätsgesetzes ein.

In einer Pressemitteilung vom 10. Oktober kritisierte der Landesverband Niedersachsen-Bremen die öffentliche Förderung der Caritas-Beratungsstelle gegen Demokratiefeindlichkeit in Hildesheim.

Auf der Mitgliederversammlung 20.-22. Oktober in Magdeburg wurde der Politische Leitfaden in zwei Punkten erweitert. Unter dem Kernthema „Selbstbestimmung“ wurde unter dem Unterpunkt „Gesundheit und körperliche Unversehrtheit“ die Forderung ergänzt, dass Homöopathie und andere nicht evidenzbasierte Behandlungsmethoden nicht von Krankenkassen übernommen werden sollen. Der Punkt „Informationelle Selbstbestimmung“ wurde in den Leitfaden eingefügt mit einer Forderung nach Datensparsamkeit.