08.04.09: Veranstaltung des IBKA Freiburg: „Humanes Sterben - eine Frage der Weltanschauung?“

Kurzbericht vom Vortrag von Gerhard Rampp (auf den Bilder unten), Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
am 08.04.09, um 20:00 Uhr im Cafe Velo (Freiburg)

Gerhard Rampp, Stellvertr. Vorsitzender DGHS Gerhard Rampp, Stellvertr. Vorsitzender DGHS

Die medizinisch-technische Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat die Möglichkeiten, Leben zu retten und zu erhalten, entscheidend verbessert. Allerdings wurde dadurch auch die Gefahr erhöht, dass Menschen zum Ende ihres Lebens gegen ihren Willen einer unwürdigen Lebensverlängerung ausgesetzt werden könnten. Die DGHS hat sich deshalb zum Anliegen gemacht das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch für Ihre letzte Lebensphase zu verwirklichen. In einem zivilisierten Land muss es möglich sein, so die Position der DGHS, ohne dogmatische Bevormundung zu leben und zu sterben; das Recht auf Leben beinhaltet keine Pflicht zum Leben. Hier zeigt sich am deutlichsten der grundlegende Widerspruch zu zur Haltung der Kirchen, welche menschliche Handlungen zur Verkürzung des Lebens und des Sterbens als Zuwiderhandlung gegenüber göttlichem Willen ansehen.

Eigenverantwortung und Vorsorge haben höchste Priorität. Eine Patientenverfügung bietet die beste Möglichkeit diesen Werten konkreten Inhalt zu verleihen, indem der Mensch für den Fall, dass er als Schwerstkranker oder Sterbender über sein Leben nicht mehr bewusst selbst entscheiden kann, Regeln für Umgang mit seinem Leben vorgibt. Damit ist sichergestellt, dass sein Wille auch in dieser Ausnahmesituation respektiert wird und darüber hinaus entbindet er seine Angehörigen bzw. den behandelnden Arzt von der Verantwortung für eine äußerst folgenschwere Entscheidung.

Wünscht sich eine geschäftsfähige Person aufgrund einer unheilbaren und/oder schmerzhaften Krankheit seinem Leben selbst ein Ende zu setzen und den Freitod zu wählen, so plädiert die DGHS für die Bereitstellung von Hilfsmitteln. Nur wenn der Helfer auf den Tatablauf selbst keinen Einfluss nimmt, ist das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewährleistet. Die DGHS lehnt jegliche Fremdbestimmung ab und setzt sich auf vielfältige Weise für mehr Freiheit am Lebensende ein. Durch die Ausführungen von Herrn Rampp wurde deutlich, dass die Position der DGHS in vielen Punkten mit den Forderungen des IBKA zu diesem Thema übereinstimmt, wie sie im Politischen Leitfaden des IBKA des IBKA unter dem Kapitel 5 „Selbstbestimmung“ im letzten Abschnitt „Sterben“ dargelegt sind.