Keine Kreuze in öffentlichen Schulen

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 8.11.2009

Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Kreuze in italienischen Schulen hat der IBKA Freiburg am 8.11.09 eine Pressemitteilung an die örtliche Presse der Region Freiburg verschickt. ( Download der PM (PDF) ). In der PM wird nochmals daran erinnert, daß durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 (16.5.95; I BvR 1087/91) ("Kruzifix-Urteil") Eltern oder erwachsene Schüler auch in unserer Region das Recht haben, Kreuze aus öffentlichen Unterrichtsräumen entfernen zu lassen.

Der Regionalsprecher des IBKA- Freiburg, Arno Ehret erklärte dazu:
„Auch in den öffentlichen Schulen unseres Landes haben Kreuze und Kruzifixe nichts zu suchen. Dazu verpflichten das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes und die Bekenntnisfreiheit jenes Drittels der Schülerschaft, die keiner oder einer nichtchristlichen Religion angehören“.

"Eine Ausnahme gilt nur für die Schulräume, in denen der konfessionelle (evangelische oder katholische) Religionsunterricht stattfindet". Ehret räumte ein, dass öffentliche Schulen – vor allem in stark katholisch geprägten Landgemeinden – teilweise nach wie vor mit Kreuzen oder Kruzifixen ausgestattet sind.