Tourplan der Buskampagne für Köln/Bonn/Düsseldorf

Düsseldorf
Freitag, 05.06.2009 - 12:00 Uhr
Pressekonferenz
Kay-und-Lore-Lorenz-Platz

13:00 Uhr
Kabarett Stunde mit Christian Ehring, Martin Meier-Bode, HG Butzko und Jens Neutag
14:00 Uhr
Stadtrundfahrt
16:00 Uhr
Stadtrundfahrt
17:00 Uhr Fr, Sa, und So Filmvorführung im Metropol "Religulous"
18:00 Uhr
Stadtrundfahrt
19:00 Uhr
Filmvorführung im Salon des Amateurs "Die hasserfüllten Augen des Herrn Deschner"

Köln
Samstag, 06.06.2009
DFV-Freidenkerzentrum, Bayenstrasse 11, 50678 Köln Südstadt
neben Bürgerhaus Stollwerck
11:00 Uhr
Pressekonferenz
12:00 Uhr
Stadtrundfahrt mit Dr. Werner Rügemer
15:00 Uhr
Stadtrundfahrt mit Live Musik
17:00 Uhr
Stadtrundfahrt
19:00 Uhr
Kölner Filmhaus, Maybachstr 111
Vorträge von

NRW-Atheisten: 1. Mai auf dem Kölner Heumarkt

Rainer Ponitka Foto IBKA-Infotisch

Wie schon 2008 präsentierte sich der IBKA NRW am 1.Mai 2009 mit seinem Info-Tisch auf dem Kölner Heumarkt. Das Wetter war hervorragend, viele Menschen nutzten den Tag zum Spaziergang durch die Kölner Altstadt. Der Standplatz des IBKA lag genau am Zugang des Heumarktes aus Richtung des Kölner Gürzenich, so konnten wir gar nicht übersehen werden. Pünktlich um 11:00 Uhr wurde aufgebaut, bereits nach einer halben Stunde war der Stand mit Broschüren, Flyern und Büchern gut ausgestattet.

Karfreitag 2009 - Let's Talk About Sex!

Ellen Kühl-Murges

„Religionsfreie Zone“ im Kölner Filmhaus

Am Karfreitag, einem der sog. stillen Feiertage, wurde das Kölner Filmhaus zur religionsfreien Zone erklärt. Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung des IBKA-Landesverbandes NRW im Jahre 2008 lud man erneut zur kritischen sowie „genüsslichen“ Reflexion der rigiden Feiertagsgesetzgebung ein.

Religionsfreie Zone - Heidenspaß statt Höllenqual

Politische Veranstaltung zum Feiertagsgesetz NRW

Das Feiertagsgesetz des Landes NRW besagt, dass in der Zeit von Gründonnerstag 18:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr öffentliche sowie nichtöffentliche (außerhalb der eigenen Wohnung) Tanzveranstaltungen gänzlich verboten sind. Dies gilt ebenso für Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen, und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.

Hier wird dem vermeintlichen Anspruch des christlichen Glaubens nach Trauer und Andacht durch die Gesetzgebung ein Raum gegeben, dem sich alle Bürger zu unterwerfen haben, egal welcher Weltanschauung sie angehören.