Pressemitteilung zur Kirchenfinanzierung

Pressemitteilung

Zu den für Morgen, Montag, den 18.1., anberaumten Gesprächen zwischen den Vetretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Bundesfinanzministerium über die Suche nach "Lösungsmöglichkeiten" für die "finanziellen Einbußen" der EKD durch die Unternehmenssteuerreform hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium Stellung genommen.

Laut einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte der Vorsitzende der EKD-Steuerkommission, Adolf Zeitler, allein für die evangelische Kirche sei mit Einbußen von über 700 Millionen Mark zu rechnen, eine ähnliche Größenordnung sei bereits bei der Reform der Lohn- und Einkommensteuer erreicht worden. "Weitere Ausfälle in dieser Größenordnung können wir nicht verkraften", so Zeitler laut epd.

Der IBKA, der seit mehr als zwanzig Jahren die Interessen der Konfessionslosen vertritt, die - mit steigender Tendenz - bereits etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ausmachen, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Wenn es zu Ausfällen bei der Kirchensteuer kommt, so allein deswegen, weil es die Kirchen versäumt haben, zum Ausgleich der Folgen der Steuerreform die Kirchensteuerhebesätze entsprechend anzupassen. Die Einbußen sind demnach keine zwingenden Folgen der Steuerreform, sondern von den Kirchen selbst verschuldet.

Der IBKA wendet sich dagegen, dass die EKD zur Lösung dieser selbstverschuldeten Finanzmisere das Bundesfinanzministerium in Anspruch zu nehmen sucht, und warnt vor Versuchen, in verfassungswidriger Weise das Steueraufkommen der Konfessionslosen zur Kirchenfinanzierung heranzuziehen.

Hohenlimburg, den 17.1.1999
gez. Dr. Christian Brücker, Erster Vorsitzender

Rückfragen an Dr. Christian Brücker, Ortstr. 9, 58119 Hohemlimburg

Der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
sehr geehrte Damen und Herren,

laut einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd) wollen am morgigen Montag, dem 18.1., Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Ihrem Hause in einem Gespräch nach "Lösungsmöglichkeiten" für die "finanziellen Einbußen" der EKD aus der geplanten Unternehmenssteuerreform suchen.
Der Vorsitzende der EKD-Steuerkommision, Adolf Zeitler, habe ausgeführt, allein für die evangelische Kirche sei mit Einbußen von über 700 Millionen Mark zu rechnen, nach ähnlich hohen Einbußen durch die Lohn- und Einkommensteuerreform könne die evangelische Kirche "weitere Ausfälle in dieser Größenordnung [...] nicht mehr verkraften".

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten stellt hierzu fest, dass die evangelische Kirche wie jede andere gesellschaftliche Organisation für die Höhe und damit das Aufkommen ihrere Mitgliedsbeiträge - um nichts anderes handelt es sich bei der Kirchensteuer - selbst verantwortlich ist. Auch im Rahmen der gegebenen Kopplung der Kirchenmitgliedsbeiträge an das Steueraufkommen ist es der Kirche unbenommen, das Beitragsaufkommen durch eine Anhebung der Kirchensteuerhebesätze zu erhöhen. Wenn es also zu Ausfällen bei den Beitragseinnahmen der Kirche kommt, so ist dies keine unmittelbare oder zwingende Folge der Steuerreformen, sondern die Konsequenz aus dem Versäumnis der Kirchen, ihre Einnahmen durch eine Anpassung der Hebesätze zu sichern. Durch diese Unterlassung hat die evangelische Kirche (!) bei der Reform der Lohn- und Einkommensteuer ihren Mitgliedern faktisch ein "Kirchensteuergheschenk" in Höhe von 700 Millionen Mark gemacht, und offensichtlich ist nun im Zusammenhang mit der Unternehmensteuerreform ähnliches beabsichtigt.

Damit dürften die Kirchen weltweit die einzigen Organisationen sein, die aufgrund einer Erhöhung der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder (durch geringere Besteuerung) ihre Beiträge senken. Auf die 27 Millionen EKD-Mitglieder verteilt sich so insgesamt eine Beitragssenkung von durchschnittlich 50 Mark pro Kopf, berücksichtigt man noch den Umstand, dass nur etwa ein Drittel der Mitglieder auch Kirchensteuer zahlen, wird so jeder Kirchensteuerzahler um 150 Mark im Jahr entlastet.

Angesichts dieser selbstverschuldeten Finanzmisere hält es der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten für ausgesprochen unangebracht, wenn die EKD nun beim Bundesminister für Finanzen vorstellig wird, um mit diesem "Lösungsmöglichkeiten" zu erörtern. Dies um so mehr, als es nicht die Sache des Staates ist, sich um die Finanzierung der Kirchen zu sorgen, und unseres Erachtens der Staat auch überhaupt keine Möglichkeit hat, hier tätig zu werden.
Allerdings lässt der Umstand, dass die EKD - aus durchaus verständlichen Gründen - offensichtlich nicht gewillt ist, zu der offensichtlichen und einfachen Lösung der Erhöhung der Hebesätze zu greifen - welche ohne Rücksprache mit dem Bundesministerium der Finanzen zu verwirklichen wäre -, sondern stattdessen lieber mit der Bundesregierung - offensichtlich andere - Lösungen erörtern wollen, befürchten, dass der Versuch unternommen werden soll, von dem Prinzip der Finanzierung der Kirchen durch ihre Mitglieder abzuweichen und auch die Steuerleistung von Konfessionslosen zur Kirchenfinanzierung heranzuziehen. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten warnt eindringlich vor derartigen - verfassungswidrigen - Versuchen. Wir appellieren daher an den Bundesminister der Finanzen, dem zwar verständlichen, jedoch gänzlich unbegründeten Anliegen der EKD mit aller Deutlichkeit entgegenzutreten und diese an die einzig verfassungsgemäße Lösung einer Erhöhung der Kirchensteuer zu verweisen.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten würde es allerdings begrüßen, wenn die Bundesregierung, angesicht der vielfältigen seit langem üblichen Verstöße gegen die Vorgaben der Grundgesetzes zur Kirchenfinanzierung, den nun einmal anberaumten Termin zum Anlass nähme, die Frage der längst überfälligen Umsetzung dieser Vorgaben (z.B. Ablösung der Staatsleistungen, Kirchensteuereinzug durch die Kirchen ohne Eintrag der Konfession auf der Lohnsteuerkarte) zu thematisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Brücker
Erster Vorsitzender


Die Antwort des Bundesfinanzministeriums

Sehr geehrter Herr Dr. Brücker,

der Bundesfinanzminister Lafontaine dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 17. Januar und hat mich gebeten, zu Ihren im Zusammenhang mit der Kirchensteuer geäußerten Bedenken und Anregungen Stellung zu nehmen:

Am 18. Januar 1999 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Evangelischen und der Katholischen Kirche und Vertretern des Bundesfinanzministeriums statt. Im Rahmen dieses Gesprächs wurden die Auswirkungen steuerlicher Reformvorhaben der Bundesregierung auf kirchliche Interessen, so auch auf das Kirchensteueraufkommen, erörtert. Gegenstand dieser Erörterung war jedoch nicht die Suche nach anderen oder zusätzlichen Finanzierungsquellen der Kirchen in Form von Steuern oder Abgaben durch Konfessionslose. Insoweit kann ich Ihre Bedenken zerstreuen.

Ansonsten besteht kein Anlaß, die Einbindung der Finanzverwaltung in die Kirchensteuererhebung in Frage zu stellen.

Die Kirchensteuerverwaltung steht im Einklang mit der nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV zulässigen Abhängigkeit der Kirchensteuer von der staatlichen Einkommensteuer.

Darüber hinaus ist anzumerken, daß die Finanzämter diese Aufgabe nicht kostenlos übernommen haben. Vielmehr entrichten die Kirchen für die Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzämter eine Verwaltungskostenentschädigung in Höhe von 2 - 4,5 % des Aufkommens der Kirchensteuer.