Kohls Forderung nach Gottesbezug in einer künftigen EU-Verfassung widerspricht EU-Recht

Presseerklärung:

Gegen die Verfilzung von Staat und Kirche auf der EU-Ebene

Bundeskanzler Kohl hat sich in einem Schreiben an einen Bezirksvorsitzenden des Evangelischen Arbeitskreises der CDU für die Aufnahme eines Gottesbezugs in eine mögliche künftige Verfassung der EU ausgesprochen. Kohls Schreiben gelangte vor einigen Tagen an die Öffentlichkeit (Die Welt 30.1.98, S. 2).

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) protestiert gegen die Absicht des Bundeskanzlers, einen Gottesbezug in die mögliche, künftige Verfassung der EU aufzunehmen.

Es geht nicht an, den "Völkern von Europa" eine "Verantwortung vor Gott" zuzuschreiben. Diese Formulierung legt den Gedanken nahe, es gäbe eine Verpflichtung der Völker von Europa gegenüber Gott. Eine Verpflichtung gegenüber einem Gotte ist aber nur möglich als freiwillige Selbstverpflichtung eines einzelnen Menschen. Religionsfreiheit bedeutet: Niemand hat ein Recht - mit welcher Mehrheit auch immer -, über religiöse Verpflichtungen anderer Menschen - oder gar ganzer Völker - zu befinden. Auch nicht ein möglicher, künftiger europäischer Verfassungsgeber.

Die EU ist in weltanschaulich-religiösen Fragen zu strikter Neutralität verpflichtet. Das gilt besonders für die mögliche, künftige Formulierung einer EU-Verfassung. Dort ist ein Bekenntnis zu Gott ebenso fehl am Platze wie ein Bekenntnis zum Atheismus!

Der IBKA fordert alle Bürger und Regierungen Europas auf, das Menschenrecht der Meinungs-, Weltanschauungs- und Religionsfreiheit zu achten und es gegen den Willen des deutschen Bundeskanzlers zu verteidigen.

Soweit sich Bundeskanzler Kohl für die Demokratisierung der EU durch ein vollberechtigtes Europäisches Parlament einsetzt, wird dies vom IBKA begrüßt. Aber diese Demokratisierung muß auf Grundlage der Menschenrechte erfolgen.

Bundeskanzler Kohl verstößt mit seiner Forderung nach Gottesbezug in einer künftigen demokratischen EU-Verfassung gegen geltendes EU-Recht. Die EU-Menschenrechtserklärung von 1950 spricht sich eindeutig für die individuelle Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit aus und verbietet Diskriminierung (Art. 9 und 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, beschlossen vom Europarat am 4.11.1950, bekräftigt durch eine entsprechende Erklärung des Europäischen Parlaments vom 12.4.1989).

Kohl versucht nichts anderes, als das demokratische, säkulare Recht der EU mittels eines - bisher noch spekulativen - "EU-Gesetzgebers" auszuhebeln.

Der Bundeskanzler will die in Deutschland immer noch nicht überwundene Verfilzung von Staat und Kirche auf Europa übertragen. Diese Verfilzung widerspricht auch den säkularen Bestandteilen des deutschen Rechts, die die Trennung von Staat und Kirche gebieten.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert eine Ausgestaltung des künftigen Europas, die nicht die deutsche Verfilzung, sondern die Trennung von Staat und Kirche vorwärtsbringt.