IBKA: Feiertagsreformen wünschenswert

Pressemitteilung vom 20.06.2003

Feiertagsreformen wünschenswert

Individuelle Feiertagskontingente statt allgemeiner, gesetzlich vorgeschriebener Feiertage

Anläßlich der Debatte um die Streichung von Feiertagen möchte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) auf den tendenziös-christlichen Charakter der deutschen Feiertage hinweisen. Obwohl die aktiven Mitglieder der beiden großen christlichen Kirchen nur noch eine verschwindende Minderheit der Bevölkerung darstellen, sind die gesetzlich verbindlichen Feiertage überwiegend auf diese Minderheit zugeschnitten.

Und dies selbst in den Bundesländern, in denen auch aktive und passive Mitglieder der Großkirchen zusammen nur noch eine Minderheitenrolle innehaben, so z.B. in den fünf neuen Bundesländern. Die Interessen von Atheisten, Muslimen, Juden, Hindus und anderer Bevölkerungsgruppen blieben bislang völlig unberücksichtigt.

Deswegen regt der IBKA an, zukünftig Feiertage mit religiösem Hintergrund nicht mehr allgemein gesetzlich vorzuschreiben, sondern jedem Bürger, gleich welcher Weltanschauung, ein "Kontingent" an Feiertagen (Kultustagen) gesetzlich, auch als individueller Anspruch gegenüber einem Arbeitgeber, zu verbriefen.

Eine solche Kontingentregelung würde einerseits dem grundgesetzlich gewährleisteten Recht auf freie Religionsausübung genüge tun, andererseits aber nicht "Fronleichnam" oder den "Buß - und Bettag" der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die keine aktiv praktizierenden Christen sind, allgemeinverbindlich überstülpen.

Eine solche individuelle Lösung würde der Wirtschaft auch die Probleme mit sogenannten "Brückentagen" erleichtern. Es würden an bestimmten Tagen nicht, wie bislang, alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit ihre "Feiertage" beanspruchen.

"Die Diskussion um die Feiertage gibt den Landesgesetzgebern zusätzlich die Möglichkeit, die Feiertagsgesetze von alten Zöpfen zu befreien", so Rudolf Ladwig, stellvertretender Vorsitzender des IBKA, "schließlich ist es vielen Jugendlichen, aber nicht nur diesen, unverständlich, z. B. am sogenannten Gründonnerstag oder anderen Feiertagen gerade nicht "feiern" zu dürfen. Und dies in einer Gesellschaft, die erfreulicherweise eine zunehmend geringere emotionale Bindung an diese verordneten christlichen Feiertage verspürt. Die Landesgesetzgeber sollten die Gesetze endlich den gesellschaftlichen Realitäten anpassen."

Notker Bakker

Mehr zum Thema:

(Links ergänzt am 27.02.2009)