"Gotteslästerung" darf nicht strafbar sein

Pressemitteilung vom 06.08.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) wendet sich nachdrücklich gegen Bestrebungen, Gotteslästerung unter Strafe zu stellen. "Die Forderungen nach einer Strafbarkeit von Blasphemie stellt einen Angriff auf die freiheitliche Rechtsordnung dar", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann.

"Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der offenen Auseinandersetzung der Meinungen, wobei auch zuspitzende und verspottende Äußerungen hinzunehmen sind, solange hierdurch nicht Einzelne in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Überzeugungen und Institutionen haben keinen Anspruch darauf, vom Staat vor als unangemessen empfundener Kritik geschützt zu werden."

Der IBKA-Vorsitzende wies darauf hin, dass bereits jetzt Religionen einen besonderen Schutz durch das Strafrecht genießen: § 166 StGB stellt eine Beschimpfung von Bekenntnissen unter Strafe, sofern hierdurch der öffentliche Friede gestört werden kann. Dies ist insofern problematisch, als die Vorschrift am ehesten bei Bekenntnissen mit gewaltbereiter Anhängerschaft zur Anwendung kommen kann." Die Konsequenz könne jedoch nicht die Ausweitung der Strafandrohung sein, sondern nur deren Abschaffung.

Hintergrund:

In jüngster Zeit häuften sich Forderungen insbesondere von katholischer Seite, Gotteslästerung unter Strafe zu stellen. Mit entsprechenden Äußerungen hervorgetreten sind u.a. der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick und der Schriftsteller Martin Mosebach.

Debatte um Blasphemie-Verbot – Lästern verboten (Süddeutsche.de)

"Verspottung religiöser Werte" – Erzbischof will Gotteslästerung bestrafen (stern.de)

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