Kölner Ketzer-Stammtisch Juli 2012

Eindruck vom Ketzer-Stammtisch in Köln Am Freitag, dem 20. Juli 2012 ab 19:00 Uhr findet im bekannten Monheimer Hof der vom Regionalverband Köln und Umland des IBKA veranstaltete Ketzer-Stammtisch in Köln statt.

Zum zwanglosen und geselligen Beisammensein sind alle an der Arbeit des IBKA Interessierten herzlich eingeladen.

Der Kölner Stammtisch findet immer am dritten Freitag im ungeraden Kalendermonat statt. Weitere Information gibt es unter stammtisch-koelnSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org

Daniela Wakonigg M.A.

Porträtfoto Daniela WakoniggRegionalbeauftragte Münsterland

Lebt in Münster (Westf.). Jahrgang 1973. Examinierte Philosophin, Germanistin und - man lese und staune - Katholische Theologin. Mitglied im IBKA seit 2009.

Der Religion stand ich schon früh mit ebenso großer Skepsis wie Neugier gegenüber. Kirchenaustritt mit 15 aus Protest gegen die in meinen Augen untragbare Institution der Kirche und wegen gravierender Zweifel an den vermittelten Glaubensinhalten. Seit dieser Zeit bezeichne ich mich als Agnostikerin. Studium und jahrelange Beschäftigung mit Religionen haben mich in dieser Haltung weiter bestärkt.

Beitragsordnung

§1 Beitragspflicht

1.1 Jedes ordentliche oder außerordentliche Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag gemäß den §§2 bis 4.

1.2 Ehrenmitglieder sowie Preisträger des Erwin-Fischer-Preises und des IBKA-Preises "Sapio" sind von der Beitragspflicht befreit.

1.3 Der Vorstand vereinbart mit den korporativen Mitgliedern individuelle Beitragssätze gemäß §5.

§2 Beiträge ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder

2.1 Soweit nicht die §§3 bis 4 etwas anderes bestimmen oder zulassen, zahlt jedes Mitglied pro Jahr

  1. den Mindestbeitrag von 50€,
  2. den Regelbeitrag von 75€,
  3. den Förderbeitrag von 100€, oder
  4. einen von ihm selbst bestimmten individuellen Beitrag, mindestens den Mindestbeitrag.

2.2 Jedes Mitglied soll sich selbst entsprechend seiner Lebensverhältnisse in eine der
Beitragsklassen einordnen. Mitglieder, die eine solche Einordnung nicht vornehmen, zahlen den Regelbetrag.

2.3 Ein Mitglied kann jederzeit die Beitragsklasse wechseln oder den individuellen Beitragssatz ändern.

2.4 Der Wechsel zu einem niedrigeren Beitrag ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. Die Erklärung soll bis spätestens 30. November für das Folgejahr vorliegen. Der Finanzleiter bzw. sein Beauftragter kann in begründeten Ausnahmefällen auch später eingegangene Erklärungen berücksichtigen oder die Beitragreduktion rückwirkend für das laufende Kalenderjahr anwenden.

2.5 Der Finanzleiter oder sein Beauftragter gewährt auf Antrag eine Beitragsermäßigung gemäß §3.

§3 Beitragsermäßigung

3.1 Einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen können

  1. Mitglieder von korporativen Mitgliedern,
  2. Mitglieder von befreundeten Verbänden gemäß Anlage I,
  3. Ehe‐ bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährten von vollzahlenden Mitgliedern,
  4. Mitglieder mit geringem Einkommen.

Für den Antrag gilt §2.4 entsprechend.

AG Schule

Das Recht auf Religionsfreiheit umfasst das Recht, von unerwünschter religiöser Beeinflussung durch staatliche Institutionen verschont zu bleiben. Dieses Recht wird an Schulen vielfach verletzt. Zum Beispiel durch religiöse Symbole in Klassenräumen oder durch Schulgottesdienste, für die auch schon mal Unterricht ausfällt. In der AG Schule wollen wir Möglichkeiten aufzeigen, sich gegen derartiges zur Wehr zu setzen. Wir klären über Rechte auf und zeigen Wege der Beschwerde.

Erol Akman

Porträtfoto Erol AkmanRegionalsprecher

Historiker, Jahrgang 1975.

Ich habe mich in meinem Studium mehrmals mit dem
Thema Kirche und Staat beschäftigt. Aber erst mit dem
Erscheinen der Publikation „Der Gotteswahn“ von Richard
Dawkins wurde mein Interesse bezüglich der
Religionen so richtig geweckt. Ich bezeichne mich
als militanter Atheist – also jemand, der mit bewusst
kämpferischem Engagement für seine naturalistische
Überzeugung eintritt.

Jörg Schnückel

Porträtfoto Jörg SchnückelStellvertretender Landessprecher

Jahrgang 1963.

Sohn katholischer Eltern.
Von der 5. bis zur 13. Klasse Waldorfschüler.
Zivildienst in einem Wohnheim für Brauereilehrlinge unter baptistischer Leitung.

Nach soviel Prägungsversuchen unterschiedlichster Obskuritätsgrade blieb mir nicht viel anderes übrig, als alles mit einem gesunden Mass an Skepsis zu betrachten. Der Anerkennung zum Wehrdienstverweigerer folgte der sofortige Kirchenaustritt.

Erlernte Berufe:
Selbstständiger Schmiedemeister und später selbstständiger Informatiktechniker.

Mein vorrangigstes Anliegen ist die Schaffung von Öffentlichkeit und einer Art Lobby für Menschen die "Oben ohne" auskommen, ferner liegt mir sehr daran, unsere Gesellschaft auf ein laizistisches Fundament zu hieven, aber das geht halt nicht alleine.

Informieren und aufklären – ja!
Missionieren – nein, denn Denken sollte schon jeder selbst!