Ablösung der kirchlichen Baulast in Hessen
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004
Am 17. Dezember 2003 unterzeichneten das Land Hessen und die Landeskirchen einen Vertrag, der es erlaubt, ein Jahrhunderte altes "Recht" neu zu regeln. Es geht dabei um die so genannte Baulast, eine angebliche "Pflicht" der öffentlichen Hand, sich finanziell am Bau und Unterhalt kirchlicher Gebäude zu beteiligen oder die Kosten gar komplett zu übernehmen. Selbst wenn keine vertragliche oder gesetzliche Regelung besteht, können die Kirchengemeinden auf Grund ihrer in der Vergangenheit kontinuierlich angemeldeten Ansprüche auch heute noch Geld für die Instandsetzung von Kirchen und Pfarrhäusern einfordern.