Schleswig-Holstein weiterhin ohne Gottesbezug

Einen Gottesbezug wird es in der Verfassung Schleswig-Holsteins weiterhin nicht geben. Zwei entsprechende Anträge verfehlten im Landtag die erforderliche Zweidrittelmehrheit. (Spiegel Online)

Im Oktober 2014 hatte der schleswig-holsteinische Landtag zahlreiche Änderungen der Verfassung beschlossen. Die Einfügung eines Gottesbezugs in die Präambel erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin wurde mit Unterstützung der Kirchen, aber auch von Juden und Muslimen eine Volksinitiative gestartet, um den Gottesbezug doch noch in die Verfassung zu bekommen.

Ein von Abgeordneten aus CDU und SPD unterstützter Antrag, für den sich besonders SPD-Fraktionschef Ralf Stegner stark gemacht hatte, verfehlte die Zweidrittelmehrheit um nur eine Stimme. FPD-Fraktionschef Kubicki hatte sich kritisch zu einem Gottesbezug geäußert. Eindeutig abgelehnt wurde der Gottesbezug von der Piratenfraktion und deren Sprecher Patrick Breyer.

Siehe auch:

(23.07.2016)

Atheistenverband: Kein Gottesbezug in Landesverfassung

Die Werte des Zusammenlebens sind menschlich

Pressemitteilung vom 20. Oktober 2015

(Kiel)„Die immer noch anhaltende Diskussion über die erstmalige Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist ein Rückschritt in die Zeit der Einheit von Thron und Altar.“ sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). „Die Werte unseres modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit fußen auf von Menschen geschlossenen Übereinkünften und sind gegen die Religionen erkämpft worden. Diese Errungenschaften nun einem außerweltlichen Wesen widmen zu wollen, ist nicht nur unredlich, sondern entmündigt die schleswig-holsteinischen Bürger in ihrer Verantwortung zum Erhalt eines föderalen Gemeinwesens, in dem Religion und Staat klar voneinander getrennt sein sollten.“

Auch die nun diskutierte Kompromissformel, in welcher nicht-religiöse Menschen berücksichtigt werden sollen, sei nicht hinnehmbar: „Die persönliche Angehörigkeit zu einem Glauben oder einer Weltanschauung ist eine reine Privatsache – egal ob es sich um Abgeordnete oder Wähler handelt. Der Staat, seine Verfassung und seine Organe haben sich in weltanschaulich/religiösen Fragen neutral zu verhalten.“

Atheisten: Kein Gottesbezug in die Verfassung von Schleswig-Holstein

Pressemitteilung vom 09.09.2014

(Kiel) Gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung von Schleswig-Holstein wendet sich der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Er fordert die Abgeordneten des Landtags Schleswig-Holsteins auf, einer entsprechenden Verfassungsänderung nicht zuzustimmen.

„Ein Gottesbezug in der Verfassung bedeutet eine weltanschauliche Bevormundung derjenigen Menschen, deren Weltbild ohne Götter oder sonstige übernatürliche Instanzen auskommt“, sagte Tanja Großmann, IBKA-Regionalbeauftrage Schleswig-Holstein.