Schule und Weltanschauung

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Verfassungsbeschwerde in Brandenburg ohne Erfolg

Die Verfassungsklage, die gegen das geänderte Branden­burger Schulgesetz an­gestrengt wurde, ist nicht zur Ent­schei­dung angenommen worden. Die Ände­rung, die am 1. August 2002 in Kraft getreten war, setzte den Kompromissvor­schlag des Bundesverfassungsgerichtes zum Religi­onsunterricht um. Die Ver­fassungsklage wurde von 60 evangelischen Eltern und Schülern angestrengt, denen der Kom­promiss nicht weit genug ging. Ihr pauschaler Vorwurf richtete sich darauf, dass der Religionsunterricht in Branden­burg gegenüber dem Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) in mehrfacher Hinsicht benach­teiligt werde und nach wie vor kein ordentliches Lehrfach sei. Die Beschwerde war den Richtern jedoch nicht differenziert genug begründet. Damit sind sämtliche den Religionsunterricht an den öffent­lichen Schulen des Landes Brandenburg betref­fenden Verfahren vor dem Bundes­verfas­sungsgericht erledigt. (1 BvR 1406/02)

Kopftuchstreit

Das Urteil, seine Folgen und die Diskussion im IBKA

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2003

Am 24. September hat das Bundes­verfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1436/02) darüber geurteilt, ob die musli­mische Lehrerin Fareshta Ludin in baden-württembergischen Klassenzimmern ein Kopftuch tragen darf. Die Vorinstanzen hatten dem Dienstherrn Recht gegeben, der eine Anstellung als Grundschullehrerin nach Beendigung der Ausbildung nicht gestattete.

Das Kreuz mit dem islamischen Kopftuch

Fassung 2.10.2003

Zum Kopftuchurteil des BVerfG vom 24. 9. 2003 - 2 BvR 1436/02 (Fall Ludin)
Kurzdarstellung und Kommentar von Gerhard Czermak, Friedberg/ Bay.

Das von einer muslimischen Lehrerin im Staatsdienst getragene Kopftuch ist weit mehr als nur ein Stück Stoff. Es geht um nicht weniger als das Selbstverständnis des säkularen, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats. Daher ist die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit berechtigt.

Schulversuch "Praktische Philosophie" in NRW beendet

Aus: IBKA Rundbrief August 2003

Der Schulversuch "Praktische Philos­ophie" (PP) ist zum Ende dieses Schul­jahres beendet worden. Der seit Mitte 2001 dem NRW-Schulministerium vor­liegende Abschluss­bericht der wissen­schaftlichen Begleitung des Schul­ver­suches wurde erst im Oktober 2002 ver­öffentlicht ("Praktische Philosophie in Nordrhein-Westfalen. Erfahrungen mit einem neuen Schulfach", Ministerium für Schule, Wis­senschaft und Forschung NRW (Hrsg.), Ritterbach Verlag, ISBN 3-89314-706-3).

Eine Werteerziehung für alle

Thesen von Dr. Volker Mueller, Präsident des DFW, zum Workshop: "Entkonfessionalisierung des Schulwesens - Werteerziehung für alle?"

Schule hat - neben Elternhaus, Jugend­hilfe und Vereinigungen - heute mehr denn je die Aufgabe, Werteerziehung und Wer­teorientierung zu entwickeln und zu ver­mitteln. Die vielfältigen Lebens­anschauun­gen in unserer Welt, die multi­kulturell und multiweltanschaulich geprägt ist, erfordern angemessenen und zeitge­mäßen Unterricht zu ethischen und lebenskundlichen Fragen und zu den Sinnfragen mittels Religion und Welt­anschauung.

Abwahl des Religionsunterrichts erschwert

Profilbildung in der gymnasialen Oberstufe in NRW

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003

An den nordrhein-westfälischen Gymnasien wird ab dem nächsten Schuljahr in der Oberstufe die so genannte "Profilbildung" eingeführt.

Profile vernetzen systematisch unterschiedliche Lernbereiche, z.B. durch die Kombination von zwei Unterrichtsfächern. Je nach Entscheidung der Schule beziehen sich die Profilangebote auf den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe, mindestens aber auf die Jahrgangsstufen 12 und 13. Die Schulen sollen ihren Schülerinnen und Schülern ein möglichst differenziertes Angebot gleichwertiger Profile zur Wahl stellen. Die Belegung eines dieser Profile ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

"Öffnung" der Konfessionsschulen in NRW?

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003

Zu der Diskussion um eine von der NRW-CDU geforderte "Ausländerquote" an den nordrheinwestfälischen Schulen - Ziel ist die gleichmäßigere Verteilung des Migrantenanteiles -, sieht die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Sybille Haußmann, die Lösung auch in einer "Öffnung" der Schulen in kirchlicher "Trägerschaft" für muslimische Kinder.

Unterrichtsfrei für Religionsverweigerer in Schleswig-Holstein

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2002

Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, konnten in Schleswig-Holstein bislang zu einem "Ersatzdienst" in einer beliebigen anderen Klasse verpflichtet werden, wenn nur der dortige Unterricht für sinnvoll erklärt wurde. So konnte religionsmündigen Schülern die Abwahl des Faches Religion verleidet und zugleich das Aufsichtsproblem gelöst werden.