1993 - Meldungen 1879-1914
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In Frankfurt, wo die hochverschuldete Kommune die freiwilligen Zuschüsse für ambulante Pflegestationen um 400.000 DM kürzen mußte, reagierten die kirchlichen Sozialdienste mit einer Reduzierung des Personals. Obwohl sich die Kirchensteuern seit 1970 mehr als vervierfachten und im Durchschnitt um 7,2 % pro Jahr zunahmen (trotz sinkender Mitgliederzahl), behaupteten sie, die Mehrkosten nicht aus Eigenmitteln decken zu können. (Frankfurter Rundschau, 23.7.93; Abendzeitung München, 24.7.93)
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Den Anfang machte Sachsen-Anhalt, das mit den sechs auf dem Territorium tätigen evangelischen Kirchen offene Fragen des Staat-Kirche-Verhältnisses regelte. Für die Besoldung und Versorgung der Pfarrer zahlt das Land allein 1993 fast 29 Millionen DM. Im Rundfunk werden "angemessene" Sendezeiten für Seelsorge und Verkündigung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner darf die Kirche in staatlichen Krankenhäusern, Heimen, Gefängnissen und Polizeiausbildungsstätten Gottesdienste und Veranstaltungen abhalten sowie seelsorgerisch tätig werden. (Wer dafür die Kosten trägt, ging aus der Berichterstattung nicht hervor, doch ist analog zur Regelung in den meisten anderen Bundesländern anzunehmen, daß auch hier die öffentliche Hand die Lasten trägt.) Weiter verpflichtet sich Sachsen-Anhalt, die "uneingeschränkte Widmung" der Dome in Magdeburg, Halle, Havelberg und Halberstadt sowie der Quedlinburger Stiftskirche zu gewährleisten, was auf eine Übernahme aller Bau- und Unterhaltslasten hinausläuft. Ebenso wird der Erhalt kirchlicher Friedhöfe gefördert. Der schulische Religionsunterricht und die Mitsprache bei der Besetzung theologischer Lehrstühle sind ähnlich wie in den meisten alten Bundesländern geregelt. Vergleichbare Abkommen mit der katholischen Kirche und jüdischen Gemeinden werden ausgearbeitet. (Frankfurter Allgemeine, 9.,14. u. 16.9.93)
Ähnlich lauten die Regelungen, die Mecklenburg-Vorpommern mit den beiden ansässigen evangelischen Landeskirchen kurz danach unterzeichnet hat. Obwohl die kirchlichen Finanzvorstellungen um zwei Drittel zurückgeschraubt wurden, erhalten sie auch dort jährlich 13 Millionen DM Besoldungszuschüsse für Pfarrer und Kirchenleitungen und 7 Millionen DM für Kirchenrenovierungen sowie einmalig 13 Millionen DM als Ablösung für sonstige historische "Ansprüche" wie z.B. alte Holzrechte. (Ob solche Rechte überhaupt rechtmäßig zustandegekommen sind bzw. heute noch rechtsgültig sind, wurde offenkundig nicht nachgeprüft. Auch hier will die katholische Kirche in sechs Wochen nachziehen. (Schweriner Volkszeitung, 21.1.94)
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Zwar gelten weiterhin der Tendenzschutz kirchlicher Einrichtungen sowie die besondere Loyalitätspflicht der Mitarbeiter, aber eine Abweichung von kirchlichen Auffassungen muß nicht mehr automatisch zu einer fristlosen Kündigung führen, sondern hängt vom Ermessen des jeweiligen Leiters der Einrichtung ab.
Differenziert wird künftig sowohl nach der Nähe der Tätigkeit zur christlichen Glaubensverkündigung als auch nach der Konfessionszugehörigkeit der Mitarbeiter(innen) zum Zeitpunkt der Einstellung, wobei zwischen "katholisch", "nichtkatholisch christlich" und "nichtchristlich" unterschieden wird. Von ersteren wird erwartet, "daß sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten", Nichtchristen müssen hingegen nur bereit sein, ihre Aufgaben "im Sinne der Kirche" zu erfüllen. "Mit entscheidend ist, ob der Mitarbeiter grundlegend mit dem kirchlichen Auftrag und den Grundprinzipien der katholischen Kirche übereinstimmt - auch wenn er im Einzelfall davon abgewichen ist - oder ob er sie ablehnt oder gar bekämpft." Wie sich diese schwammige Umschreibung in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Kritiker unter den Beschäftigten sehen in der neuen Linie eine indirekte Einladung zur Heuchelei. Die meisten ihrer Wünsche blieben unberücksichtigt; Tarifverträge mit den Einzelgewerkschaften werden nach wie vor abgelehnt.
(Frankfurter Allgemeine, 18. u. 24.9.93; Pressedienst der Deutschen Bischofskonferenz, undatiert)
Anm. MIZ-Red.: Entgegen einzelnen Pressemeldungen ist Kirchenaustritt während der Tätigkeit bei der Kirche nach wie vor ein Kündigungsgrund. Richtig ist aber, daß die Nichtmitgliedschaft zum Zeitpunkt der Einstellung als weniger gravierend betrachtet wird.
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Anm. MIZ-Red.: 1. Dieses in der Fachwelt bisher offenbar übersehene Ökonomie-Institut legt exakt die Betrachtungsweise der Arbeitgeberverbände an den Tag, die zwar legitim ist, aber auch nur einen Teil der Wahrheit beschreibt. Als z.B. die Erträge der Selbständigen nach 1983 mehrere Jahre hindurch Wachstumsraten bis zu 20 % aufwiesen, blieben die bischöflichen Volkswirtschaftler stumm.
2. Die Kirchen geben aus eigenen Mitteln (Kirchensteuern) jährlich etwa 1,5 Milliarden DM für das öffentliche Sozialwesen aus, erhalten aber allein von Bund und Ländern für rein innerkirchliche Zwecke über 11 Milliarden DM. Addiert man die Zuschüsse von Kommunen, Landkreisen und Bezirken, ergibt sich für die öffentliche Hand insoweit ein jährliches Defizit von mindestens 15 Milliarden DM und seit 1949 - unter Einrechnung des Zinseffektes - ein Gesamtdefizit von mehreren hundert Milliarden DM. Ohne diese jahrzehntelangen Subventionsleistungen wäre die Staatsverschuldung heute um mindestens ein Viertel geringer.
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Fachleute nannten indes eine weitere Ursache: Die kirchlichen Beratungsstellen wurden von betroffenen Frauen kaum mehr aufgesucht, während pro familia einen starken Anstieg der Beratungsfälle feststellte. Schon 1992 bearbeiteten die vier SKF-Stellen in Fulda, Hanau, Kassel und Marburg insgesamt gerade 369 Fälle bei landesweit über 14.000 Konfliktberatungen, die vorwiegend von pro familia durchgeführt wurden. (Oberhessische Presse, 30.9.93; Frankfurter Rundschau, 30.9.93)
Schon zuvor hatten die drei in Hessen fungierenden Bischöfe Dyba, Kamphaus und Lehmann gegen die Kostenhilfe für finanzschwache Frauen bei straffreien Abtreibungen protestiert, obwohl es sich um Landesmittel handelt, die gar nicht in ihre Zuständigkeit fallen. (Frankfurter Rundschau, 24.7.93)
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Dieser Auffassung widersprach sogar Prälat Schätzler, Sekretär der katholischen deutschen Bischofskonferenz. "Die Kirchensteuer ist keine normale Steuer. Sie ... ist an die freie Entscheidung des einzelnen gebunden, ob er Mitglied dieser Kirche sein will. Sie ist also eine Abgabe der Gläubigen an ihre Kirche und keine staatliche Zwangsabgabe." Er ließ allerdings auch erkennen, daß die Kirche nicht ganz uneigennützig gegen eine "Kultursteuer" ist: "Es ist dann unvermeidlich, daß Kirche und Staat um Steuergelder konkurrieren. Ich würde mir keine Situation wünschen, in der der Staat praktisch an Kirchenaustritten bzw. der Abwendung von der Kirche verdiente!"
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg wies den CDU-Nachwuchspolitiker darauf hin, daß selbst nach kirchlichen Angaben nur etwa 13 % der Kirchensteuer für soziale Zwecke verwendet werden, wovon noch ein Teil rein innerkirchlichen Aufgaben zugute kommt. Überdies verstoße sein Vorschlag gegen das Verfassungsrecht auf "negative Vereinigungsfreiheit" (das Recht, einem Verein nicht anzugehören, ohne deshalb Nachteile zu erleiden, MIZ-Red.). Während Renner eine Antwort schuldig blieb, machte die Bundes-CDU deutlich, daß sie "nicht daran gedacht hat", eine Ersatzabgabe für Konfessionslose zu fordern. (Focus, 18.10.93)
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Nachdem der Rundfunkrat keine Verletzung des Staatsvertrages feststellen konnte, wollte der Funkhauschef Kellermeier plötzlich einen "qualitativ mißglückten" Beitrag gesehen haben. Dutzende Gutachten wanderten in die NDR-Chefetage und füllten dort neun Aktenordner. Ergebnis: NDR-Intendant Plog höchstselbst entschuldigte sich bei Fischer, "Extra-III"-Chef Börner mußte versichern: "... religiöse Gefühle werden wir nicht mehr verspotten", und dem Autor Fritz Tietz wurde der zuvor angebotene Rahmenvertrag abgeschlagen, so daß er mindestens bis Ende 1993 nicht mehr für den Sender arbeiten durfte. (Süddeutsche Zeitung, 26.10.93)
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Anm. MIZ-Red.: Wir bezweifeln nicht, daß Pastoren gerade als Märchenerzähler vorzüglich geeignet sind. Und Musik statt Bibelsprüchen mag auch bei Atheisten Anklang finden, wenn der Eintritt niedrig und die Akustik gut ist. Vielleicht ließe sich der Zuspruch aber noch steigern, wenn auch die letzten Relikte von Religion vermieden würden.
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Erst nachdem der Kulmbacher MdB zum Generalsekretär gewählt wurde, lancierte ein CDU-Vertreter diese Stellungnahme in die überregionale Presse. Die CSU warf Verheugen "antiklerikale und atheistische Positionen" vor und sprach von einer "ungeheuerlichen Entgleisung". Auch CDU, FDP und seine eigene Parteiführung gingen auf Distanz, nur die Grünen äußerten Zustimmung. Daraufhin teilte Verheugen mit, er habe die Stellungnahme als persönliche Meinungsäußerung, seiner Grundhaltung als evangelischer Christ entsprechend, zu einem Zeitpunkt abgegeben, als eine Wahl in das SPD-Spitzenamt noch nicht absehbar war. Als Mitglied der Verfassungskommission habe er genau entgegengesetzt - also für den Gott-Bezug - gestimmt und werde sich auch im Bundestag so verhalten. (diesseits 3/93; Bayerische Rundschau Kulmbach, 21.12.93)
Anm. MIZ-Red.: Im Laufe der öffentlichen Diskussion über diesen Vorgang äußerten sich bemerkenswert viele religiöse Menschen, die fehlende Gottgläubigkeit mit moralischer Schlechtigkeit gleichsetzten und dabei Atheisten in beleidigender Form herabsetzten. Dabei bestätigte sich einmal mehr die Erkenntnis, daß Kirchenkritik weit eher hingenommen wird - weil konkreter erfahrbar und nachprüfbar - als Religionskritik.
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Der Verein kritisiert vor allem den Anspruch der Amtskirchen, "als einzige Hüter und Verwalter unseres Glaubensbekenntnisses auftreten zu dürfen". Ebenso werde "von den Gläubigen ein nahezu bedingungsloser Gehorsam verlangt. Wer sich nicht - oftmals wider besseren Wissens und gegen die eigenen Überzeugungen - einfügt, wird entweder zum unliebsamen Querulanten oder distanziert sich zunehmend von seiner Kirche." Unter den vielen als legitim anerkannten Austrittsgründen wird auch die Kirchensteuer genannt, zumal "diese Zwangssteuer, die wie selbstverständlich von jedem Kirchenmitglied eingezogen wird, bei nicht wenigen eine beachtliche Höhe erreicht." Bei den Ausgaben seien "oftmals weder das erforderliche Verantwortungsbewußtsein noch die gebotene Sparsamkeit" festzustellen - offenbar eine Anspielung auf den geringen Sozialanteil und die weltweit höchsten Pfarrereinkommen. Der Mitgliedsbeitrag des Vereins liegt bei 60 Mark im Jahr - ein Bruchteil der durchschnittlichen Kirchensteuer. (MIZ-Eigenmeldung)
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Wesentlich kostenbewußter zeigte sich die Bundesbahn. Sie schränkt ihr Angebot für Lourdes-Reisen ab 1995 erheblich ein, da es für die speziellen Liegewagen außerhalb der rund 20 Wallfahrten im Jahr (mit jeweils etwa 1000 Teilnehmern) keine Verwendungsmöglichkeit gibt und sich der Transport deshalb nicht rechnet. Ab dem Jahr 2000 sollen die Liegewagen sogar ganz verschwinden. (KNA, 13.8.93)
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Auch der Berliner Theologe und Senator für Jugend und Familie, Krüger, wurde wegen freundlich-unverbindlicher Grußworte gerügt. Damit habe ein "Theologe in einem hohen Staatsamt nicht nur Legitimationshilfe" geleistet, "sondern schon durch die Tatsache der Unterstützung die Jugendweihe auch politisch" aufgewertet.
Am härtesten attackiert wurde der Pfarrer und SPD-Landesvorsitzende in Brandenburg, Steffen Reiche. Er hatte 1992 und 1993 auf Jugendfeiern sogar die Festrede gehalten. Als er trotz einer innerkirchlichen Abmahnung erneut die Ansprache hielt, drohte ihm das berlin-brandenburgische Konsistorium mit dem Entzug der Ordinationsrechte, obwohl er als Parlamentarier zur Zeit gar nicht im Kirchendienst ist. Die Begründung des zuständigen Propstes Furian: "Das sind allesamt keine christlichen Persönlichkeiten, einschließlich der Vorsitzenden. Es handelt sich in jedem Fall um eine nichtchristliche Reifefeier." (Welt am Sonntag, 5.12.93)
Anm. MIZ-Red.: Am besten entlarvt die Studie das, was sonst diskret getarnt bleibt: Was die Kirche von Theologen in hohen Staatsämtern wirklich erwartet.
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Bemerkenswert ist auch der Rückgang des sonntäglichen Kirchenbesuchs. Bei den Katholiken nahm die Quote von 21,9 auf 20,9 % ab, bei den Protestanten von 4,2 auf 4,1 %. (Jahrbuch 1993 des Statistischen Bundesamtes; Allgemeines Deutsches Sonntagsblatt, 3.12.93)
Auch für 1992 liegen erste konkrete Zahlen vor. Demnach traten 192.768 Katholiken und etwa 330.000 Protestanten aus. Infolge des anhaltenden Auszugs blieben die Kirchensteuereinnahmen mit 8,7 bzw. 8,6 Milliarden DM trotz einer nochmaligen Steigerung um etwa 1,6 Milliarden DM hinter den Erwartungen zurück. (Der Spiegel, 10.1.94)
Einzeldaten für 1993 (u.a. aus zahlreichen bayerischen Groß- und Mittelstädten) lassen zwar erstmals seit 1988 wieder einen leichten Rückgang der Austrittszahlen erwarten, jedoch dürfte das Niveau von 1991 kaum unterschritten werden. (Eigenmeldung MIZ)
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Eine Erfolgsquote wollte der Stadtkirchenverband nicht nennen, doch wertete er schon als "Erfolg", daß der Werbefeldzug zu "spannenden Auseinandersetzungen" geführt habe. (Südwest Presse, 20.12.93; vgl. auch MIZ 2/93, S. 48)
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Besonders aufschlußreich sind die (steuerfreien) Einkünfte aus Vermögen in Höhe von 2,8 bzw. 2,3 Milliarden DM. Legt man nämlich eine Rendite von knapp 5 % zugrunde, läßt sich auf ein Ertragsvermögen von 60 bzw. 50 Milliarden DM schließen. Hinzu kommt Vermögen ohne Rendite sowie von autonomen Sondergemeinschaften (z.B. Klöstern). Die Einnahmen aus Spenden und Kollekten spielen hingegen mit 0,9 bzw. 0,8 Milliarden DM eher eine untergeordnete Rolle.
Die beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk, finanzieren sich zu 70 % aus Leistungsentgelten wie Pflegesätzen und Elternbeiträgen, zu 20 % aus Staatszuschüssen und nur zu 3 bis 5 % aus Kirchensteuern. Der Rest wird größtenteils durch Spenden gedeckt. Der Spiegel-Bericht schließt mit dem Fazit: "Im jährlichen Gesamtetat von Caritas und Diakonischem Werk von rund 40 Milliarden Mark stecken mithin zwischen ein und zwei Milliarden Mark aus Kirchenmitteln. Mehr nicht." (Der Spiegel, 10.1.94)
Frankreich
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Die konservative Regierung will den Kommunen erlauben, die Investitionen der "freien" Schulen (zu über 90 % katholische Konfessionsschulen) beliebig mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Die laizistischen Kritiker sehen darin nicht nur einen Bruch der Verfassung, sondern auch eine Aushöhlung des öffentlichen Schulsystems. Schon der reaktionäre Minister de Falloux hatte eine Bresche geschlagen, als er die Wiedereinrichtung katholischer Anstalten erlaubte. Die kommunalen Subventionen waren aber auf 10 % der Kosten begrenzt. Bildungsminister Bayrou, selbst praktizierender Katholik, will auch diese Hürde beseitigen.
Linke, Laizisten und Lehrergewerkschaften riefen nun (aus unterschiedlichen Motiven) zu einer Massendemonstration in Paris auf, die mit 600.000 Teilnehmern die größte seit der Studentenrebellion 1968 war und auch konservative Politiker beeindruckte. So meinte Ex-Premierminister Barre, die Franzosen fühlten sich nach wie vor dem öffentlichen Schulwesen und dem Laizismus stark verpflichtet. (Der Spiegel, 2.8.93; Libération, 17.1.94)
Großbritannien
Italien
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Bereits zuvor hatten acht Geistliche mit Blick auf Mafia-Verbindungen an den Papst geschrieben, es gebe in Sizilien weiterhin Priester und Bischöfe, die "keine echten Zeugen der Befreiung" seien. (Süddeutsche Zeitung, 29.9. u. 2.10.93)
Für die an Skandale bereits gewöhnte Vatikanbank war des Erzbischofs Einzahlung indes nur ein kleiner Routinefall. Die Mailänder Staatsanwaltschaft sucht dort die Einzahler von 70 bis 90 Millionen Mark an Schmiergeldern. (Augsburger Allgemeine, 18.10.93)
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Anm. MIZ-Red.: Für MIZ-Leser, die mit dem katholischen Ritus weniger vertraut sind: Kommunion ist ein Teil des Gottesdienstes, bei dem der Gläubige eine von einem Priester gereichte, zuvor geweihte Oblate verspeist, die sich während des Gottesdienstes durch eine spezielle Zeremonie angeblich in das Fleisch des Religionsstifters verwandelt hat. Ob Vegetarier durch diesen Verzehr gegen ihre Prinzipien verstoßen, wird kontrovers diskutiert.
Niederlande
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Zahlreiche außerhalb der Partei stehende Frauen strengen nun ein Gerichtsverfahren an, weil die Partei gegen das in der Verfassung und der UN-Charta verankerte Diskriminierungsverbot verstoße. Die sozialistische Kulturministerin D'Ancona sieht eine Verletzung des Gesetzes über Gleichbehandlung. Die SGP beruft sich hingegen auf die Glaubens- und Vereinsfreiheit.
Konflikte drohen der Partei aber auch intern. Der Beschluß ging selbst dem Vorsitzenden, Pfarrer Hovius, zu weit; er legte sein Amt nieder. Überdies muß die auf einer orthodoxen Bibelauslegung basierende Partei Einbußen in ihrer bisher treuen Klientel befürchten. Sie verfügt zwar (seit Jahrzehnten konstant) über nur drei Parlamentsmandate, aber 60 % ihrer Wähler waren bislang Frauen. (Frankfurter Allgemeine, 29.9.93)
Schweiz
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Inzwischen wurde die Züricher Initiative zurückgestellt, da die Erfolgsaussichten im Moment weniger günstig eingeschätzt werden als in Zukunft. Eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche gibt es in der Schweiz nur in den Kantonen Genf und Neuenburg. (Südwest Presse Ulm, 26.7.93; Freidenker Schweiz, 1/94)
Slowakei
Vatikan
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Für die Unterhaltung standen ihm drei Filme zur Verfügung, wahlweise auf englisch oder italienisch, darunter einer mit dem Sex- und Popstar Madonna. Zum Abendessen wurde u.a. Kaviar, Kerbelhühnchen und Lachs serviert. Auch der päpstliche Wunsch nach Kuchen wurde umgehend erfüllt. Die Kosten für den Flug wollte die Airline-Gesellschaft nicht nennen. (Frankfurter Rundschau, 13.8.93)
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Kritiker wiesen indes auf Widersprüche hin. So werde zwar der "Schutz des Lebens" propagiert, im neuen Katechismus aber die Todesstrafe ausdrücklich für zulässig erklärt. Ebenso wende sich der Pontifex verbal gegen inhumane Lebensbedingungen, lehne aber Sterbehilfe auch bei Schwerstkranken mit großen Schmerzen ab. (Augsburger Allgemeine, 6. u. 18.10.93)
Nordamerika
USA
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Die Kehrseite dieses Booms: 4 % der erwachsenen US-Bevölkerung sind spielsüchtig geworden, nur ein Zehntel davon läßt sich therapieren. Der Rest verschuldet sich hemmungslos. Doch diesen Gestrandeten bieten sich ja Trostspender an - die Kirchen. (Welt am Sonntag, 4.4.93)