1996 - Meldungen 2348-2399

von Gerhard Rampp

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  • (2377) Vaduz. Die Stiftung "Prometh" ist auf eine naheliegende Idee gekommen, Wiedergeburts-Gläubigen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie bietet diesem Personenkreis an, sich künftig selbst zu beerben und das Geld bis zur Reinkarnation bei der Bank zu "parken".

    Interessenten müssen zu Lebzeiten einen Fragebogen mit persönlichen Angaben ausfüllen, der später als Identifikationsmerkmal dient. Wer glaubt, schon einmal gelebt zu haben, kann sich an die Stiftung wenden. Wenn drei "anerkannte Reinkarnationstherapeuten" feststellen, daß der "Wiedergänger" mit einer Person übereinstimmt, die vorher einbezahlt hat, soll er sein Kapital verzinst zurückerhalten. (Daß Mitarbeiter der Stiftung ihr Insiderwissen dazu benutzen können, sich oder Angehörige als Wiedergeborene von besuchten Anlegern auszugeben, ist allerdings keinesfalls auszuschließen, Anm. MIZ.) Die Mindesteinlage beträgt 200.000 DM. "Einige Privatleute, darunter Amerikaner und Japaner, hätten bereits Interesse angemeldet.

    Der Bayerische Anwaltsverein hält die Stiftung für rechtlich "vollkommen neu und ungesichert", zumal die Rechtsfähigkeit eines Menschen nach deutschem Recht mit dem Tod ende. "Keine Scharlatanerie, nach liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht möglich", urteilt hingegen der Schweizer Anwalt der Stiftung.

    Laut Umfragen glaubt mindestens jede(r) siebte Deutsche an die Wiedergeburt. Das bischöfliche Ordinariat Augsburg meinte dazu: "Nach christlichem Glauben ist so etwas absoluter Humbug. Jeder Mensch ist einzigartig und lebt nur einmal." (Süddeutsche Zeitung, 30.9.96)

    Anm. MIZ: Von "absolutem Humbug" zu sprechen, steht gerade Christen nicht zu. Zum einen glauben ausgerechnet die Kirchenmitglieder in weit höherem Maße als Konfessionsfreie an diese Spekulation, zum anderen ist die christliche Theorie von der Existenz einer menschlichen Seele, die zwar einen Anfang, aber kein Ende habe, logisch noch weit weniger nachvollziehbar als die Reinkarnationslehre.

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