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(501) Jun 1982. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat in fünf Musterprozessen der
Gewerkschaft ÖTV den Organisationen der katholischen Kirche in allen Bundesländern bestätigt, daß die Gewerkschaften kein
Zutrittsrecht zu Einrichtungen der Kirche haben. Mit diesen Entscheidungen wurden die zugunsten der ÖTV ergangenen Urteile
aller Vorinstanzen aufgehoben. Zur Begründung verwies das BAG auf die Autonomie der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Az.:
AZR 119/80, 135/80, 473/80, 740/80, 1 ABR 55/80). (Vgl. Frankfurter Rundschau vom 3.Juni 1982; MIZ Nr. 2/82, S. 25.)
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(502) Feb 1983. Das BAG in Kassel hat in mehreren Prozessen bestätigt, daß die Gewerkschaft ÖTV
kein Zutrittsrecht zu kirchlichen Einrichtungen hat. Die entgegengesetzten Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte in
Düsseldorf und Hamm wurden aufgehoben. Gleichzeitig änderte das BAG die ebenfalls zugunsten der ÖTV ergangenen Urteile der
Arbeitsgerichte in Essen und Rheine. Das BAG entsprach damit der von verschiedenen katholischen Krankenhäusern und anderen
Einrichtungen katholischer Kirchengemeinden eingelegten Revision. Es stützte sich dabei auf Artikel 140 des Grundgesetzes, der
bestimmt, daß die Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung über die autonome Rechtsstellung der Kirchen in der BRD
weitergelten. (Az.: 1 AZR 98/80 sowie 355/80.) (Vgl. Tagesspiegel vom 5.Februar 1983.)
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(503) Feb 1983. Das Erste Deutsche Fernsehen enthüllte in einer "Panorama"-Sendung neue
Einzelheiten über Flicks "schwarze Kasse". Daraus sei den Steyler Missionaren von St. Augustin steuerfreie Spendengelder in
Höhe von zehn Millionen Mark zugeflossen, wofür auch "Pater Ökonom" Josef Schröder eine Quittung unter der Voraussetzung
erhalten hätte, daß 80 Prozent (= acht Millionen Mark) zurückgezahlt würden. (Vgl. Tagesspiegel vom 17.Februar 1983; MIZ Nr.
2/82, S. 24.)