Eltern-Fragebogen an weiterführende Schulen in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Sohn/unsere Tochter *Name* wird voraussichtlich nach den Sommerferien *Jahr* die Klasse 5 einer weiterführenden Schule besuchen. Aus diesem Grunde wollen wir uns jetzt bereits informieren, unter welchen Kriterien die in Frage kommenden Schulen in und um *Ort* arbeiten, um eine Wahl treffen zu können, welche Schule *Name* besuchen soll.

Neben Bildungsangebot, Lehrerqualifikation und Erreichbarkeit ist auch die weltanschaulich-religiöse Ausrichtung ein wichtiges Kriterium zur Entscheidungsfindung für die beständig anwachsende Zahl nichtreligiöser Eltern.

Hierzu bitten wir Sie um die Übersendung eines pädagogischen Konzeptes Ihrer Schule, in dem insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

Teilnahme am Religionsunterricht

Unseres Wissens sind in NRW die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, zur Teilnahme am gesetzlich vorgesehenen Ersatzfach Praktische Philosophie verpflichtet, wenn dieses an der Schule eingerichtet ist(1). Weiterhin ist unseres Wissens die Aufbewahrung der nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in anderen Klassen nicht statthaft(2). Auch ist der Mehraufwand - bestehend in einem weiteren benoteten Schulfach - von den Schülerinnen und Schülern zu tragen, die sich freiwillig entscheiden, an dem Angebot des konfessionellen Religionsunterrichtes teilzunehmen(3).

  • Wie werden Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern darüber informiert, dass die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht freiwillig ist?(4)
  • Ist das Fach Praktische Philosophie an Ihrer Schule eingerichtet? Ab welcher Jahrgangsstufe? Findet es zur gleichen Zeit wie der Religionsunterricht statt?

Wenn das Fach nicht oder nicht für alle Jahrgangsstufen eingerichtet ist:

  • Wie werden Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule beaufsichtigt, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen?
  • Bieten Sie an Ihrer Schule ein von hierzu nach Allgemeiner Dienstordnung befugten Personen beaufsichtigtes Silentium zur Zeit des konfessionellen RU an?
  • Ist der Religionsunterricht der Klassen, in denen Schüler den RU nicht besuchen, im Stundenplan in die Randstunden gelegt (erste oder letzte Stunde des Schultages), dass die Betroffenen früher nach Hause gehen oder einen späteren Unterrichtsbeginn haben?
  • Wie ist die Beförderung von Fahrschülern geregelt, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wenn dieser in den Randstunden erteilt wird? Entstehen für diese erhöhte Wartezeiten?

Schulgottesdienst

Nach unserer Information basiert die Teilnahme an jeglicher religiöser Handlung auf Freiwilligkeit.

  • In welcher Häufigkeit findet an Ihrer Schule ein Schulgottesdienst statt?
  • Findet dieser regelmäßig in der ersten Schulstunde statt, dass daran nicht teilnehmende Schülerinnen und Schüler einen späteren Unterrichtsbeginn haben?
  • Wie werden Schülerinnen und Schüler über die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gottesdienst informiert?
  • Wie ist die Beförderung von Fahrschülern geregelt, die nicht am Schulgottesdienst teilnehmen?
  • Ist bei unregelmäßig stattfindenden Gottesdiensten die Wiederholung des ausgefallenen regulären Unterrichtes gewährleistet?

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Fragebogen an Grundschulleitungen in NRW

Anmerkungen

(1) Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, § 32 Praktische Philosophie, Philosophie
(2) BVerwG Urteil vom 17.06.1998 (6 C 11.97)
(3) ebenda
(4) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 7 (2)