Kruzifix-Urteil des EGMR ist Rückschlag für die Trennung von Staat und Kirche

Pressemitteilung vom 21.03.2011

Als schweren Rückschlag für die Trennung von Staat und Kirche betrachtet es der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kruzifixe in Klassensälen für zulässig erklärt hat. Zugleich bekräftigt der IBKA seine Kritik am Schulkreuz. "Kreuze in öffentlichen Schulen sind mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates unvereinbar und verletzen somit die Religions- und Weltanschauungsfreiheit", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Für Deutschland maßgeblich bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das Kruzifixe in Klassenzimmern für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hat. Die vollständige Umsetzung dieses Urteils bleibt eine zentrale Forderung unseres Verbands. Uns ist bewusst, dass hierfür noch ein weiter Weg zurückzulegen ist. Unsere hohe Anerkennung gilt den italienischen Klägern, auch wenn ihnen am Ende der verdiente Erfolg versagt blieb." Der IBKA ruft Schüler und Eltern dazu auf, sich gegen weltanschauliche Bevormundung zur Wehr zu setzen. Er sieht die Unterstützung von Betroffenen, die gegen Kruzifixe in Klassenzimmern vorgehen wollen, als seine Aufgabe an.

Hintergrund:

Am 18. März hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass ein Kruzifix im Klassenraum nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Damit wurde eine frühere Entscheidung von 2009 aufgehoben.
Gericht hebt Kruzifix-Verbot an Schulen auf (Spiegel)
Das Kreuz darf im Klassenzimmer bleiben (Telepolis)

Weitere Informationen:

Politischer Leitfaden des IBKA: 2. Jugend und Bildung Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 im Wortlaut
Nur Pyrrhussieg oder Juristischer GAU? Kommentar zum Urteil von Gerhard Czermak (Nachtrag vom 23.03.2011)

Ansprechpartner:

Rainer Ponitka IBKA e.V., Vorstandssekretariat
E-Mail: rainer.ponitka@ibka.org
Web: www.ibka.org