Kirchenaustritt in Münster

Ein Kirchenaustritt ist nicht schwierig.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt der Kirchaustritt beim jeweils zuständigen Amtsgericht. Das Amtsgericht Münster finden Sie hier: Gerichtsstr. 2, 48149 Münster.

Wer aus der Kirche austreten möchte, weist sich dort aus und erklärt den Austritt durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung. Die Behörde stellt dann eine Bescheinigung über den Austritt aus. Diese Bescheinigung sollte gut aufgehoben werden, denn es ist schon vorgekommen, dass ein Kirchenaustritt Jahre oder Jahrzehnte später angezweifelt worden ist.

Weitere Informationen gibt es in den FAQ Kirchenaustritt.