Grünen-Papier zu Weltanschauungen, Religionen und Staat

Im Dezember 2013 beschloss der Vorstand von Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung einer Kommission, die das Verhältnis von Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften unter die Lupe nehmen und Antworten auf die Frage finden sollte, inwieweit die geltenden Regelungen noch zeitgemäß sind.

Der Abschlussbericht der Kommission liegt nun vor. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften seit den 50er Jahren praktisch unverändert ist, während der Anteil der Menschen, die Mitglied einer Kirche sind, beträchtlich zurückgegangen ist und weiter zurückgeht.

Der Bericht betrachtet zahlreiche Themenfelder, auf denen Reformbedarf gesehen wird und benennt die Probleme recht deutlich. Nicht ganz so konsequent ist er freilich, wo es um die Konsequenzen geht.

Dass Religions- und Weltanschauungsgmeinschaften über den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts privilegiert sind bzw. Privilegien erlangen können, wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Aber dass dies immerhin problematisiert und die Privilegierung nicht einfach als selbstverständlich und für alle Zeiten festgeschrieben hingenommen wird, ist schon beachtenswert in einer politischen Landschaft, in der die kirchlichen Privilegien kaum jemals thematisiert werden. Zur Frage des Islam hält der Bericht fest, dass die vier großen muslimischen Verbände (Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime, Verband der islamischen Kulturzentren) die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllen.

Beim Thema Schule und Hochschule begnügt sich der Bericht weitgehend mit einer Forderung nach größerer Pluralität. Nichtchristliche Religionen und Weltanschauungen sollen stärker als bisher zum Zuge kommen. Dies ist angesichts der wachsenden religiös-weltanschaulichen Vielfalt sicher gerechtfertigt, doch könnte man sich hier ein stärkeres Bekenntnis zu einer weltanschaulich neutralen Schule wünschen.

Erfreulich klar äußert sich der Bericht zum "Gotteslästerungsparagraphen" § 166 StGB, indem er dessen Abschaffung fordert.

Beim Arbeitsrecht sieht der Bericht Änderungsbedarf. Die Ausnahmen für Glaubengemeinschaften vom allgemeinen Arbeitsrecht sollen enger gefasst werden. Leider konnte sich die Kommission nicht dazu durchringen, die Streichung des 2.Absatzes von §118 Betriebsverfassungsgesetz zu fordern, der Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen komplett vom Betriebsverfassungsgesetz ausnimmt.

Auch bei der Kirchensteuer enttäuscht der Bericht ein wenig, da er seine Forderungen auf einige Änderungen beschränkt. Immerhin soll die Privilegierung der Kirchensteuer gegenüber Spenden (erstere ist im Gegensatz zu letzteren unbegrenzt steuerabzugsfähig) beendet werden. Weiterhin soll der Datenschutz gewährleistet werden, indem der Abzug der Kirchensteuer so erfolgen soll, dass der Arbeitgeber nicht mehr wie bisher von der Konfessionszugehörigkeit Kenntnis erhält.

Sehr zu begrüßen ist die Forderung, den Kirchenaustritt kostenlos zu machen und darüber hinaus rechtssicher zu gestalten, so dass die Notwendigkeit entfällt, die Austrittsbescheinigung bis ans Lebensende aufzubewahren.

Ebenfalls erfreulich ist, dass sich der Kommissionsbericht sich klar zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen bekennt. Hierzu soll durch die Bundesregierung eine Expertenkommission eingesetzt werden, die Vorschläge für die Gesetzgebung erarbeitet.

Das Gesetz zur Beschneidung unmündiger Knaben soll nach dem Willen der Kommission nach 5 Jahren neu evaluiert werden.

Auch dies ist sehr zu begrüßen. Der Kommissionsbericht war zentrales Thema des Spitzentreffens des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen mit Vertretern säkularer Verbände am 4. April 2016, auf dem auch der IBKA vertreten war. Bericht vom Treffen (hpd)

Als Fazit ist festzuhalten, dass der Bericht in erfreulicher Deutlichkeit die Problempunkte im Verhältnis von Staat und Kirchen/Religionsgemeinschaften/Weltanschauungen benennt. Nicht ganz so mutig ist der Bericht, wenn es um die Schlussfolgerungen geht. Doch ist zu hoffen, dass er dazu beiträgt, eine lange überfällige gesellschaftliche und politische Debatte in Gang zu setzen.