Atheistenverband fordert Änderung der Feiertagsgesetze

Pressemitteilung vom 07.12.2016

Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten. „Aufgabe der Feiertagsgesetze ist es, Menschen einen Freiraum von alltäglichen Bindungen und Verpflichtungen verschaffen. Es ist nicht Aufgabe der Gesetzgebung, den Bürgern vorzuschreiben, auf welche Weise sie einen Feiertag zu begehen oder nicht zu begehen haben“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Jede/r hat das Recht, einen Feiertag in einer für angemessenen erachteten Weise zu begehen, solange kein anderer in seiner Feiertagsruhe gestört wird. Daran gemessen geht der Schutz der 'stillen Feiertage', wie er in vielen Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt ist, entschieden zu weit. Insbesondere das Verbot des Tanzens in Clubs ist unhaltbar, ebenso wie das Verbot, bestimmte Filme zu zeigen.“ Der IBKA fordert daher, den Schutz der stillen Feiertage auf das Maß zurückzuschrauben, das notwendig ist, um allen eine ungestörte Gestaltung der Feiertage zu ermöglichen.

Hintergrund:

Mit Beschluss vom 27.Oktober 2016 hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde des bfg München gegen das Verbot der von diesem veranstalteten Heidenspaß-Party am Karfreitag stattgegeben. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Stellungnahme des IBKA zur Verfassungsbeschwerde

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner:

Rainer Ponitka
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