Bayern: Lehrer erstritt Abhängen des Kreuzes

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2002

Gleich zu Beginn des Jahres gab es ein Urteil, das Bayern in Aufruhr versetzte. Der Spiegel sprach gar von "Revolution".

Nachdem nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes 1995 das Land Bayern zwar nicht die Kruzifixe in den Volksschulen verschwinden ließ, aber den Eltern immerhin ein Einspruchsrecht gewährte, hat nun auch ein Lehrer vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof das Abhängen der Kreuze in seinen Klassenräumen erreicht. (Für andere Schulformen sieht die bayerische Landesverfassung nicht verpflichtend die Anbringung von Kreuzen vor.) Der 3. VGH-Senat hob damit ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg auf. Der VGH betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Der Lehrer habe glaubhafte und gravierende Gewissensgründe vorgebracht. Für ihn müssten die gleichen Grundsätze gelten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Kruzifix-Urteil für Eltern und Schüler festgelegt habe. Der Lehrer, Dr. Konrad Riggenmann, der nach eigenen Angaben früher katholischer Priester werden wollte, gehört dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) an. Er sehe im Kreuz ein Symbol für viele schwere Sünden der Christen, deren Antisemitismus in den vergangenen Jahrhunderten einen Grundstein für den Holocaust gelegt habe, hatte der Lehrer erklärt. Mögliche Kompromisse wie ein nur stilisiertes Kreuz ohne den Korpus des Gekreuzigten oder eine Versetzung in die Schulverwaltung hatte der Kläger abgelehnt.

Stimmen aus der bayerischen Politik und Kirche zum Urteil:

CSU-Generalsekretär Thomas Goppel übte Richterschelte und nannte das Urteil verfassungsrechtlich bedenklich (obwohl es auf einem Gerichtsurteil des BVerfG fußt!). Die Verfassung werde ausgehebelt, "wenn dies Schule macht". Goppel nannte es völlig unverständlich, dass ein Lehrer vor der Anstellung einen Eid auf die Bayerische Verfassung ablege, in der auch die Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott gefordert sei (wie übrigens auch in einigen anderen Bundesländern trotz weltanschaulicher Neutralität!), und dann später das Kreuz als Symbol dieser Ehrfurcht ablehne. Goppel forderte den Lehrer auf, das Unterrichten aufzugeben: "Wenn der Mann Beamter bleiben will, muss er raus aus dem Unterricht. Dafür ist er nicht geeignet." Ein Lehrer dürfe die Liebe zum Unterricht nicht dem eigenen Gewissen unterordnen. Der Generalsekretär sprach von einem Präzedenzfall.

Der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Glück wollte dem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung bemessen. "Es schaffte keine neue Rechtssituation", sagte er. Die Kirchen müssten sich aber darauf einstellen, dass der Begründungszwang für christliche Positionen immer stärker werde.

Kultusministerin Hohlmeier warf dem Kläger vor, er habe sich "ohne Toleranz und Rücksicht auf die Gemeinschaft gegen die große Mehrheit gestellt". Sie bezeichnete die Entscheidung des VGH als sehr problematisch. Es handle sich dabei jedoch um einen "atypischen Einzelfall". Sie habe keinen Grund anzunehmen, dass nun auch andere bayerische Lehrer ihre "befremdlichen Auffassungen rücksichtslos gegen Schüler und Eltern durchsetzen wollten". Bisher gebe es gerade einmal zehn Fälle, in denen Eltern die Abnahme von Kreuzen erzwungen hätten. (Die Arbeitsgemeinschaft für "Trennung von Staat und Kirche" hat dazu einen Musterbrief entworfen, der über den IBKA oder den bfg angefordert werden kann)

Der SPD-Landesvorsitzende Wolfgang Hoderlein zeigte sich erstaunt über die Gerichtsentscheidung: Offensichtlich werde der Gewissensfreiheit des Einzelnen Vorrang vor der kulturell-religiösen Prägung des Staates und seiner Verfassung eingeräumt. In der Praxis werde das jedoch ein Ausnahmefall bleiben.

Der Münchner Domdekan und Leiter des katholischen Schulkommissariats, Ernst Blöckl, warf dem Kläger eine absurde und völlig fehlgeleitete Interpretation des Kreuzes vor. Es sei keinesfalls eine "Pfahlwurzel des Antijudaismus", sondern stehe vielmehr für Erlösung, Hingabe und Versöhnung. Er verwies auch darauf, dass gemäß der Bayerischen Verfassung der Unterricht an den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse auszurichten sei.

Es gab auch positive Stimmen:

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Urteil und sah dadurch die Rechte der Lehrer gestärkt.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Christine Stahl erklärte: "Die Krokodilstränen von Staatsregierung und CSU angesichts dieses für sie offenbar unerwarteten Urteilsspruchs sind scheinheilig." Schließlich habe es die CSU-Landtagsmehrheit selbst mit ihrem bayerischen Kruzifix-Gesetz zu verantworten, dass Einzelne gezwungen seien, in Aufsehen erregenden Prozessen ihre Gewissensnöte mit dem staatlich verordneten Kreuz im Klassenzimmer zu begründen. Die Staatsregierung werde sich also auch in Zukunft derartige Prozesse gefallen lassen müssen, solange sie darauf beharre, das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 "mit einem bayerischen Sonderweg zu unterwandern".

Spiegel-online zitierte Gerhard Rampp: Der Bund für Geistesfreiheit rief das bayerische Kultusministerium zu mehr Toleranz gegenüber Minderheiten auf. Nach dem Urteil müsse das Ministerium künftig flexibler auf abweichende Weltanschauungen von Schülern, Eltern und Lehrern eingehen, sagte der bfg-Sprecher für Bayern.

Kurz nach dem Kruzifix-Urteil wollte ein weiterer Lehrer in Neu-Ulm gegen das Kreuz in seinem Klassenzimmer vorgehen. Der Mann hat das Kruzifix abgehängt, kurz darauf wurde es jedoch auf Weisung des Schulleiters wieder angebracht, da der Lehrer seinen Wunsch der Schulleitung erst hätte vortragen müssen. Nun geht der Lehrer den offiziellen Dienstweg.

Insgesamt hat das Urteil in Bayern ein großes Presseecho mit vielen Leserbriefen gefunden.