Militärseelsorge in Deutschland

Gunnar Schedel

Ein Musterbeispiel für die Unreformierbarkeit der real existierenden Kirchen

Aus: AKAZ 9 (1996)

Wann immer jemand die banale Wahrheit, daß Soldaten im Krieg morden, sagt oder schreibt, schlagen die Wogen in Deutschland hoch. Gerichtsverfahren werden angestrengt, die öffentliche Meinung polarisiert sich im Streit um das Problem staatlich legitimierten Massenmords. Merkwürdig schweigsam hingegen sind diejenigen, die ansonsten in Fragen der Moral geradezu ein Definitionsmonopol für sich beanspruchen und bekanntermaßen heftigst für den Schutz des "ungeborenen Lebens" eintreten: die beiden christlichen Großkirchen.

Die Gründe dafür, daß die ansonsten so eifrigen Lebensschützer in dieser Frage darauf verzichten, die strikte Einhaltung des Fünften Gebotes einzuklagen, dürften weniger theologischer als materieller Natur sein. Denn das gute Einvernehmen, das in der Bundesrepublik zwischen weltlicher und geistlicher Herrschaft besteht, basiert nicht zuletzt auf den vielfältigen Privilegien, die den Kirchen eingeräumt werden. Auch in dem politischen Bereich, der immer noch euphemistisch "Landesverteidigung" genannt wird, gibt es eine enge Kooperation, aus der beide Seiten einen Nutzen ziehen. Der Staat organisiert und finanziert eine sogenannte Militärseelsorge, die Kirchen lassen sich dafür in die psychologische Kriegführung einbinden. Kritik an dieser Praxis gab es immer wieder, gerade protestantische Christen monierten, daß ihre Kirche dadurch "ihren Auftrag und ihren Dienst dem militärischen Interesse untergeordnet" habe(1). Gerade die Geschichte der Militärseelsorge in Deutschland nach 1945 illustriert jedoch hervorragend, welche Prioritäten die Kirchenführung setzte: da gingen politische Macht und finanzielle Zuwendungen allemal vor Friedensethik oder Liebesbotschaft. Sie ist insofern geradezu ein desillusionierendes Lehrstück für all jene, die immer noch glauben, die real existierenden christlichen Großkirche seien von innen her reformierbar.

Derzeit sorgen sich über zweihundert auf Zeit beamtete Militärpfarrer um die Seelen der Wehrpflichtigen, Zeit- und Berufssoldaten. Sie halten Gottesdienste ab, nehmen an Gelöbnissen teil, geben den Lebenskundlichen Unterricht, der auf den "Grundlagen christlichen Glaubens" erteilt wird, das "Pflichtbewußtsein" der Soldaten stärken und ihnen die "Gemeinschaft" als "verteidigungswert" vermitteln soll(2). Früher segneten sie auch Waffen, denn die Militärseelsorge kann in Deutschland auf eine beachtliche Tradition zurückblicken. Schon Friedrich II. von Preußen erkannte die Nützlichkeit geistlichen Beistandes, wenn es darum ging, Soldaten die Skrupel vor dem Töten zu nehmen(3). Im Ersten Weltkrieg wurde die Militärseelsorge dann erstmals zu einem festen Faktor der psychologischen Kriegführung. Mit großem Aufwand bemühten sich die Feldprediger, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des täglichen Massakers zu zerstreuen: "Wenn wir dem Staat gehorchen, gehorchen wir Gott, denn Gott hat den Krieg befohlen"(4). Die Perfektionierung des Systems blieb jedoch den Nationalsozialisten vorbehalten.

Denn Grundlage für die Militärseelsorge ist nach wie vor das 1933 zwischen dem Dritten Reich und dem Vatikan abgeschlossene Reichskonkordat. In Artikel 27 jenes Vertrages, der Hitler international hoffähig machte, wurde bestimmt, daß für die Angehörigen der Reichswehr eine exemte, also eine eigenständige, nicht in den Kirchengemeinden verankerte, Seelsorge einzurichten sei. Die Gegenleistung für die vielen Vergünstigungen, die das Konkordat der katholischen Kirche einräumte, war kurzfristig die Auflösung aller nicht rein kirchlich-religiösen Vereinigungen (z.B. die christlichen Gewerkschaften und die Zentrumspartei), langfristig aber die ideologische Unterstützung der nationalsozialistischen Kriegszielpolitik(5). Besonders deutlich wurde dies im Feldzug gegen die Sowjetunion, den Armeebischof Franz Rarkowski als einen "europäische(n) Kreuzzug" ansah(6).

Als der Krieg verloren war, wurden aus jenen, die christliche Soldaten bis zuletzt gegen den Feind gehetzt hatten(7), quasi über Nacht lauter Regimegegner und Widerstandskämpfer. Ihrer grundsätzlichen Befürwortung staatlicher Gewalt tat der Gesinnungswechsel freilich keinen Abbruch. Im Gegenteil: noch bevor deutsche Politiker wieder laut über Aufrüstung und Armee nachdenken durften, forderte Kardinal Frings 1950 auf dem Deutschen Katholikentag öffentlich die Wiederbewaffnung und dozierte über den gerechten Krieg(8).

Schon im Vorfeld der Remilitarisierung trat denn auch die "Dienststelle Blank" an die bewährten Verbündeten heran, um die Frage der Seelsorge an Soldaten einvernehmlich zu regeln. Für die katholische Kirche blieb alles beim alten, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Bundesregierung, daß das Reichskonkordat weiterhin Gültigkeit besitze, 1957 bestätigt hatte. Auch personell änderte sich nicht viel; der Generalvikar des Militärbischofs der Armeen Hitlers, Georg Werthmann, wurde auch Generalvikar des Militärbischofs der Armeen Adenauers. Da störte es auch niemanden weiter, daß er im Krieg katholische Kriegsdienstverweigerer "ausgemerzt und um einen Kopf kürzer gemacht"(9) wissen wollte.

Die Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) machten es sich in dieser Frage nicht so leicht; der Streit um die Militärseelsorge wurde zu einer der wichtigsten theologischen Diskussionen der Fünfziger Jahre. Denn anders als in der katholischen Kirche gab es unter den Protestanten auch namhafte Kirchenvertreter, die eine Kooperation mit dem Militär ablehnten. Nachdem die Bundesregierung eine an die Bestimmungen des Reichskonkordates angelehnte vertragliche Regelung der Seelsorge an evangelischen Soldaten angeboten hatte, arbeitete seit 1953 eine Kommission unter Landesbischof Bender und dem Rat der EKD Kunst an einem Vertragstext(10). Als 1956 der Entwurf des Militärseelsorgevertrages bekannt wurde, erntete er teilweise scharfe Kritik. Auf einer außerordentlichen Synode der EKD am 29.Juni forderte sogar ein Ausschußbeschluß explizit, "endgültige Maßnahmen zur Ordnung der Militärseelsorge nicht zu treffen"(11).

Der Ratsvorsitzende Otto Dibelius setzte sich jedoch schon im Februar des folgenden Jahres über das Votum hinweg und unterzeichnete. Damit hatte auch die evangelische Kirche die Aufrüstungspolitik der Bundesrepublik anerkannt, die restaurativen Kräfte hatten sich gegen den pazifistischen Flügel durchgesetzt. Zwar war der Widerstand der Gegner der Militärseelsorge damit nicht gebrochen, aber auf der folgenden Spandauer Synode stimmte die Mehrzahl der Synodalen dem Vertragsabschluß zu(12).

Ausschlaggebend für die Bereitschaft der Kirchenleitung, sich der Bundeswehr anzudienen, war letztlich ein Argument, das sich überhaupt nicht auf Militär, Gewissen oder Glauben bezog, sondern im Bereich der Machtpolitik angesiedelt war. Mit dem Militärseelsorgevertrag war die EKD erstmals als Völkerrechtssubjekt behandelt worden und hatte somit die gleiche Rechtsstellung wie die katholische Kirche erreicht. Für diese politische Aufwertung hatte Dibelius bereitwillig auf die Festlegung einer größtmöglichen Unabhängigkeit für evangelische Militärgeistliche verzichtet. Entsprechend dem katholischen Modell legte der Militärseelsorgevertrag für sie einen Beamtenstatus fest (Art. 19); das von einem Generaldekan geleitete Kirchenamt für die Bundeswehr, war direkt dem Verteidigungsministerium unterstellt (Art. 14); der Bundesregierung wurde bei der Ernennung des Militärbischofs ein Vetorecht eingeräumt (Art. 11).

Damit war bereits kurz nach Schaffung der Bundeswehr das System der staatlich getragenen Militärseelsorge etabliert, das die ganze Zeit der Ost-West-Konfrontation überdauern sollte. Denn Bewegung kam erst wieder in die Sache, als die Bundesrepublik die DDR schluckte. Da es zwischen Rostock und Jena keine "seelsorgerische Betreuung durch Wehrmachtspfarrer"(13) gegeben hatte, ergab sich die Frage, wie denn nun mit den dort stationierten Bundeswehrsoldaten zu verfahren sei. In der katholischen Kirche gab es nicht den Ansatz einer Debatte; die deutsche Bischofskonferenz zog sich auf die Position zurück, Vertragspartner des Reichskonkordates seien der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und der Vatikan, so daß von ihrer Seite aus überhaupt keine Möglichkeit bestehe, auf eine Neuregelung zu dringen(14). Dementsprechend wurden ziemlich schnell eine Hand voll hauptamtlicher Militärpfarrer eingestellt, die nun unter den Wehrpflichtigen nach praktizierenden Katholiken suchen(15).

Als hingegen der Militärseelsorgevertrag in den neuen Bundesländern Anwendung finden sollte, weigerten die Synoden sich, ihn zu ratifizieren(16). Zur Begründung für die fast einhellige Ablehnung der staatlich getragenen Militärseelsorge wurden nicht nur die bekannten theologischen Argumente gegen die seelsorgerische Schützenhilfe für das Militär angeführt. Ganz ausdrücklich beriefen sich auch hochrangige Vertreter des BEK auf die positive Erfahrung einer Trennung von Staat und Kirche; gerade beim "sensiblen Thema" Militär und Kirche dürfe auch "nicht der kleinste Eindruck von institutioneller Verquickung und finanzieller Abhängigkeit entstehen"(17). Das Gegenmodell der ostdeutschen Protestanten sah eine Betreuung der Soldaten aus den jeweiligen Kirchengemeinden heraus vor. Nach Auffassung der Kritiker des Status quo gewährleistete nur eine solche staatsferne Organisation eine wirkliche Unabhängigkeit, die es zuläßt, das Gewissen des Einzelnen als mindestens ebenso relevant anzusehen wie die Interessen des Staates(18).

Die Vorschläge des BEK, die auf eine grundlegende Neufassung des Militärseelsorgevertrages hinausgelaufen wären, trafen den Nerv der westlichen Kirchenleitungen. Zwar wäre auch den christdemokratischen Regierungspolitikern angesichts des bereits eingeleiteten Umbaus der Bundeswehr in eine Interventionsarmee eine Debatte über die Vereinbarkeit von Kriegsdienst und christlichem Glauben ungelegen gekommen(19). Für die Amtskirchen jedoch ging es grundsätzlich darum, ob die Fülle ihrer Privilegien in die Diskussion geriete. Sie fürchteten, daß eine Reorganisation der Militärseelsorge einen Dominoeffekt auslösen könnte, infolgedessen dann auch staatlicher Kirchensteuereinzug und Religionsunterricht, die üppigen Staatszuschüsse oder das kirchliche Sonderarbeitsrecht verloren gehen könnten.

Dementsprechend aggressiv und bösartig waren die ersten Reaktionen im Westen. In Interviews betonten die amtierenden Militärbischöfe Johannes Dyba und Heinz-Georg Binder, daß die momentane Regelung den Kirchen "völlige Freiheit" bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Arbeit lasse(20). Befürchtungen, vom Staat vereinnahmt zu werden, seien zwar zu Zeiten der DDR gerechtfertigt gewesen, der Rechtsstaat Bundesrepublik habe solches Mißtrauen jedoch nicht verdient(21). Die Angriffe gipfelten schließlich in den Mutmaßungen des zurückgetretenen Militärgeneraldekans Reinhard Gramm, der hinter den Vorbehalten der ostdeutschen Protestanten den Einfluß der Stasi ausmachte(22).

Da die "ostdeutsche(n) Kirchenkreise" jedoch auf ihrem "elitär-pazifistische(n) Bewußtsein"(23) beharrten und sich zudem auch mehrere westdeutsche Landeskirchen für eine Revision der Militärseelsorge aussprachen, entschied sich das Bundesverteidigungsministerium im Mai 1991 dafür, auf Zeit zu spielen, und gestattete für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Übergangsregelung, die den Wünschen des BEK weitgehend entsprach(24). Danach sollte ein "Erfahrungsaustausch" stattfinden, dessen Ergebnis möglichst eine positivere Beurteilung des Militärseelsorgevertrages sein sollte, so daß dieser doch noch "als Grundlage künftiger Beziehungen" dienen könne.

Im darauffolgenden Jahr weitete sich die Debatte nocheinmal aus, verließ zeitweise sogar ihren theologischen Elfenbeinturm(25). Kurz vor Ablauf der zweijährigen Frist legten Reformer aus westlichen und östlichen Kirchen ein gemeinsames Positionspapier vor. Darin wurde zwar ein Bekenntnis zur Seelsorge an Soldaten als kirchlichem Dienst, der sich inhaltlich eine völlige Unabhängigkeit erhalten muß, abgelegt. Die Zentrale Dienstvorschrift über den Lebenskundeunterricht solle ersetzt werden; anzustreben sei ferner die Umwandlung des Evangelischen Kirchenamtes in ein kirchliches Amt; "Regelungsbedarf" bestehe auch für Finanzfragen. Auch wenn bereits in diesem Dokument manche Formulierungen offen sind und das Bekenntnis zu einer organisatorischen Abkoppelung der Seelsorge an Soldaten vom staatlich-militärischen Apparat nicht mehr so unmißverständlich ist wie zu Beginn der Debatte, deutete es doch auf den Willen hin, den Militärseelsorgevertrag zu verändern.

Auf der Synode Anfang November 1993 stellte dann ein Ausschuß der EKD als Ergebnis monatelanger Arbeit zwei alternative Modelle vor: eine Militärseelsorge, die im wesentlichen unverändert auf der Grundlage des bestehenden Vertrages stattfindet, oder eine Soldatenseelsorge, die sich weitgehend an den Vorstellungen des Reformpapiers orientiert. Die Entscheidung wurde jedoch abermals vertagt; um den Fehler von 1957 nicht zu wiederholen, sollten erst - gut demokratisch - die Stellungnahmen der Landeskirchen eingeholt werden, deren Voten wiederum der Rat der EKD bei seiner Entscheidung berücksichtigen sollte. Als das Thema auf der Hallenser Synode im November 1994 erneut auf der Tagesordnung steht, hat das öffentliche, aber auch das innerkirchliche Interesse bereits deutlich abgenommen. Inhaltlich schien auch alles klar, denn die Befragung der Gliedkirchen hatte eine Mehrheit für eine Revision des Militärseelsorgevertrages ergeben. Als der Rat der EKD die Synode jedoch um ein entsprechendes Verhandlungsmandat bat, hatte es mit der innerkirchlichen Demokratie ein Ende: die bayerische und die hannoversche Landeskirche erklärten, daß sie sich auf eine Veränderung des Status quo nicht einlassen würden. Damit war die Katze aus dem Sack und die Reformvorschläge sind vom Tisch(26).

Was folgte, war Schadensbegrenzung, der Öffentlichkeit als "Kompromiß von Halle" verkauft: der Militärseelsorgevertrag wird unverändert beibehalten, die einzelnen Landeskirchen haben aber die Möglichkeit, Soldatenpfarrer zukünftig aus dem Staatsdienst in ein kirchliches Dienstverhältnis zu überführen. Dieser "Kompromiß" kann nicht verbergen, daß sich die Betonfraktion durchgesetzt hat. Eine Reformperspektive wird zwar eröffnet, gleichzeitig aber bleiben die Privilegien, das "bewährte System" erhalten; wie in all den anderen Fragen des Verhältnisses von Staat und Kirche wurden die Erfahrungen und Vorschläge der ostdeutschen Protestanten unter den Teppich gekehrt, sobald sie grundsätzliche Veränderungen mit sich gebracht hätten. Immer wenn es um die gesellschaftliche Machtposition der Kirche ging, wurde sehr schnell deutlich, wer letztlich das Sagen hat und nach welchen Maßstäben eine Entscheidung auch in der evangelischen Kirche gefällt wird. Und so enthält auch dieser "Kompromiß" eine strategische Komponente, was auf demokratischem Wege nicht zu erreichen war, langfristig mittels Sachzwang durchzusetzen. Denn ob die finanzschwachen ostdeutschen Gliedkirchen ihre Vorstellungen auf sich alleine gestellt umsetzen können, muß sich erst zeigen. Und so mancher der kirchlichen Machtstrategen dürfte darauf spekulieren, daß sich die Kirche mit der Zeit und einer zielsicheren Personalpolitik auch in den neuen Bundesländern wieder in allen Fragen auf der "richtigen" Seite der Barrikade finden wird.

Anmerkungen

1 Militärkirche oder evangelisches Zeugnis? (Flugblatt von 1965).

2 ZDv 66/2, zit. nach Dokumentation zur Katholischen und Evangelischen Militärseelsorge, Bonn 1991, S. 56.

3 Karlheinz Deschner, Die Politik der Päpste im 20.Jahrhundert, Reinbek 1991, Tl. I, S. 233f.

4 Zit. nach Deschner, Politik der Päpste, Tl. I, S. 236.

5 Als Hitler im April 1933 einer Abordnung der Diözesankonferenz gegenüber meinte, "gläubige Soldaten sind die wertvollsten", wurde die implizite Forderung sicherlich verstanden. Zit. nach Friedrich Heer, Der Glaube des Adolf Hitler, Berlin 1989, S. 262.

6 Hirtenwort vom 29.7.1941, zit. nach Dem Führer gehorsam, Wie die deutschen Katholiken von ihrer Kirche zum Kriegsdienst verpflichtet wurden, hrsg. von Thomas Breuer, Oberursel o.J. (Publik-Forum Materialmappe), S.22f. Aber nicht nur auf dem Weg nach Moskau läuteten Kirchenglocken Geleit, nach der Niederwerfung Polens erklangen sie sieben Tage lang jeweils eine Stunde und auch nach der Niederlage Frankreichs wurde gebimmelt.

7 Vgl. Deschner, Politik der Päpste, Tl. II, S. 204.

8 Deschner, Politik der Päpste, Tl. II, S. 373.

9 Zit. nach Karlheinz Deschner, Opus Diaboli, Reinbek 1987, S. 83. Er war mit diesem Ansinnen auch durchaus erfolgreich; von sechs katholischen Kriegsdienstverweigerern im Zweiten Weltkrieg wurden fünf hingerichtet.

10 Jener Hermann Kunst wurde 1957 zum ersten evangelischen Militärbischof ernannt. Die Bundeswehr hatte den passenden Mann für ihre Zwecke gefunden. Bereits 1935 hatte der damalige Standortpfarrer Kunst in Herford Soldaten mit den Worten "Ihr seid bis an euer Lebensende keine Privatpersonen, sondern eine dem Führer des Volkes verschworene Kampfgemeinschaft. Keine Überlegung, kein Reiferwerden entbindet euch von eurem Eid" auf Hitler eingeschworen; gut dreißig Jahre später diffamierte er die Kriegsdienstverweigerung als "Krankheit der Gesellschaft". Vgl. Gerhard Rampp, Friedenspreis der Stadt Augsburg, in: MIZ 3/1985, S. 2-4.

11 Zit. nach Wilfried Breyvogel, Die Militärseelsorge, in: Club Voltaire IV, hrsg. von Gerhard Szczesny, Reinbek 1970, S. 312-320, hier S. 315.

12 Die Zustimmung zum Militärseelsorgevertrag erfolgte übrigens mit den Stimmen der ostdeutschen Synodalen; erst 1969 verließen die ostdeutschen Landeskirchen die EKD und schlossen sich im Bund evangelischer Kirchen (BEK) zusammen.

13 Diese Bezeichnung verwendete der damalige Verteidigungsminister Willi Stoph in einem Brief an Otto Dibelius. Zit. nach Axel Noack, Ja zur Militärseelsorge ist ein Blankoscheck in den Händen der Armee, in: Frankfurter Rundschau vom 7.11.1990.

14 Vgl. dazu auch Katholische Lösung - Evangelische Probleme, in: Stuttgarter Zeitung vom 11.12.1990.

15 Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sind weniger als 10% der Bevölkerung katholisch, in einigen Landstrichen stellen die praktizierenden Katholiken sogar eine statistisch vernachlässigbare Größe dar. Zum katholischen Selbstverständnis vgl. auch Heribert Leimberger, Militärseelsorge in Ostdeutschland: Gott bleibt in der Reserve, in: Weltbild 9/1992, S. 26-29.

16 Um in Kraft treten zu können, mußte der Militärseelsorgevertrag sowohl vom Parlament als auch von den entsprechenden kirchlichen Gremien als Gesetz verabschiedet werden. Die Bestimmungen können so lange nicht umgesetzt werden, bis die jeweilige Landeskirche diesen Schritt vollzieht.

17 Besonders engagierte sich in dieser Frage der Wolfener Pfarrer Axel Noack. Axel Noack, Seelsorge an Soldaten statt Soldatenseelsorge, in: Friedensforum , S. 3; vgl. auch Marlies Menge, Wes Brot ich ess'..., in: Die Zeit vom 18.1.1991.

18 Vgl. Noack, Ja zur Militärseelsorge; vgl. Uwe Koch, Friedensethik versus Militärseelsorge - Die Sicht der evangelischen Kirchen in den neuen Ländern, in: Jahrbuch Frieden 1992, hrsg. von Hanne-Margret Birckenbach u.a., München 1992, S. 163-172, hier S. 168f; vgl. Marlies Menge, Wes Brot ich ess'...

Eine solche Regelung würde übrigens auch weit eher als die aktuelle dem Grundgesetz entsprechen, in dem von der Zulassung der Vornahme religiöser Handlungen die Rede ist, nicht von deren Finanzierung (Art. 140, dadurch Art. 141 Weimarer Reichsverfassung).

19 Zudem stieß die distanzierte Haltung der Kirchen bei der Bundeswehr auf Unverständnis. Der Befehlshaber des Bundeswehrkommandos Ost, Jörg Schönbohm, formulierte seine Vorstellungen von Zusammenarbeit ohne Umschweife, indem er den Bischöfen "eine atheistisch erzogene Armee zur Christianisierung" anbot. Für ein solches Angebot wurde natürlich Entgegenkommen erwartet. Zitiert nach loyal 12/1992, S. 8.

20 Heinz-Georg Binder im Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt vom 7.12.1990.

21 Johannes Dyba in Weltbild 26/1990.

22 Vgl. dazu die Antwort Uwe Kochs in Form eines offenen Briefes in der Frankfurter Rundschau vom 23.1.1992. Kaum weniger diffamierend stellte Wolf Werner Rausch im Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt die Frage, ob hier nicht ein "später Sieg der SED" vorliege. Später Sieg der SED? In: DAS vom 5.10.1990.

23 Die Formulierung findet sich in einer Polemik der Zeitschrift Europäische Sicherheit. Zit. nach ami 4/91, S. 17.

24 Brief von Bundesverteidigungsminister Stoltenberg an den Leiter des Kirchenbundsekretariats vom 6.5.1991, abgedruckt in: Verantwortung 10/1991, S. 16.

25 Im Juni fand in Leipzig ein von der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen und einigen Interessensverbänden von Konfessionslosen durchgeführter Kongreß statt, der die politische Dimension der Militärseelsorge in den Vordergrund der Betrachtung rückte. Die Referate sind dokumentiert in Stärkung der Kampfmoral oder Wehrkraftzersetzung? Keine staatlich getragene Militärseelsorge! Beiträge zum Kongreß in Leipzig, Aschaffenburg 1992.

26 Vgl. Jan Niemöller, Ohne Not, aber genötigt, Der "Kompromiß von Halle" ist eine Reform zum Schlechteren, in: Publik-Forum 23/1994, S. 64; Rainer Zunder, In der Militärseelsorge bleiben Ost und West noch gespalten, in: Westfälische Rundschau vom 10.11.1993; EKD findet Kompromiß zur Militärseelsorge, in: Main-Echo vom 11.11.1994; Wie die Kirche ihren Gläubigen beim Bund dienstbar sein kann, Entwurf für einen neuen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Seelsorge an den Soldaten, in: Frankfurter Rundschau vom 10.5.1994.