Fritz-Bauer-Preis für Erwin Fischer

Aus: MIZ 2/93

Am 19. März wurde in Bonn dem Rechtsanwalt Erwin Fischer der Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union verliehen. Der "Nestor juristischer Waffengänge mit den Religionsgesellschaften" ("Neues Deutschland") erhielt die Auszeichnung für seinen jahrzehntelangen Einsatz für die Rechte der Konfessionslosen. Aktueller Anlaß war die Veröffentlichung der vierten Auflage seines Standardwerkes "Trennung von Staat und Kirche", das am gleichen Tag unter dem Titel "Volkskirche ade!" im IBDK Verlag erschienen war.

Mit der Preisverleihung an Erwin Fischer hat sich die Humanistische Union wieder einem ihrer zentralen Gründungsanliegen zugewandt: der Trennung von Staat und Kirche. Denn der achtundachtzigjährige Jurist verkörpert wie kein anderer das Eintreten für einen weltanschaulich neutralen Staat. Seit den 1950er Jahren focht er immer wieder vor Gericht für die Rechte der Konfessionslosen; sein erstmals 1964 erschienenes Werk Trennung von Staat und Kirche, das mittlerweile in vierter Auflage vorliegt, gilt bis heute als juristischer Meilenstein.

Ulrich Vultejus, Vorsitzender der Humanistischen Union, beschrieb Erwin Fischer auf der Pressekonferenz als Paradebeispiel für einen demokratischen Juristen. Seit 1930 zugelassener Rechtsanwalt in Berlin wurde er schnell Geschäftsführer der Deutschen Hochschule für Politik, an der er auch lehrte. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verlor er wegen seiner Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Juristenvereinigung Anstellung und Dozentur und war fortan als freier Rechtsanwalt tätig (u.a. verteidigte er den verfemten Komponisten Paul Hindemith).

In der muffigen Atmosphäre der Adenauerzeit führte Erwin Fischer dann jene Verfahren teilweise bis vors Bundesverfassungsgericht, die wegweisend sein sollten für die Initiativen für eine Trennung von Staat und Kirche. Die Bestrafung eines im sog. Rentenkonkubinat lebenden Paares und die darauf folgende Verfassungsbeschwerde waren das erste diesbezügliche Verfahren, an dem er als Anwalt mitwirkte. Das Konkubinat, als Zusammenleben ohne Trauschein heute selbstverständlich, war damals noch strafbar; daß trotzdem Menschen auf die Eheschließung verzichteten, hatte auch weniger weltanschauliche als vielmehr handfeste ökonomische Gründe. Denn eine Witwe hätte nach einer Wiederverheiratung ihren Anspruch auf die Witwenrente verloren, was oft akute Armut zur Folge gehabt hätte. Um den Religionsunterricht als Versetzungsfach ging es in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg. Bis heute Gültigkeit hat die Regelung der Handhabung der Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen, die nach elfjähriger Prozeßdauer erstritten wurde.

Obwohl es in diesen Prozessen letztlich immer um die Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche ging, stand für Erwin Fischer stets der politische Aspekt, die Verteidigung der Menschenrechte, und nicht der kirchenrechtliche im Vordergrund. Er war von seiner juristischen Ausbildung auch keineswegs für dieses Gebiet der Rechtssprechung prädestiniert, hatte niemals eine Vorlesung über Kirchenrecht besucht. Doch gerade die Tatsache, daß er frei war vom Ballast fachwissenschaftlicher Traditionen und Vorurteile, ermöglichten ihm seine unabhängige Perspektive. Auch auf der Preisverleihung betonte er ausdrücklich, daß er von "Staatskirchenrecht" nicht rede, da das Grundgesetz den Begriff "Kirche" gar nicht kenne. Die Bezeichnung "Religionsgesellschaft" vermeide, die Bevorzugung der beiden großen christlichen Kirchen auch sprachlich nachzuvollziehen. Zwar gilt Erwin Fischers Position nach wie vor als Außenseiterstandpunkt, doch seine Kompetenz wird mittlerweile selbst von seinen Kritikern anerkannt.

Fritz-Bauer-Preis

Der Fritz-Bauer-Preis wird von der Humanistischen Union für Verdienste um die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens verliehen. Er soll Menschen auszeichnen, die unbequem und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung verschaffen. Der Preis wurde 1968 zur Erinnerung an den Juristen Fritz Bauer gestiftet, der sich als Generalstaatsanwalt des Landes Hessen darum bemühte, die Täter aus der Zeit des Nationalsozialismus vor Gericht zu bringen.

Zu den bisherigen Preisträgern gehörten u.a. Gustav Heinemann (1970), Peggy Parnass (1980), Ulrich Finckh (1984) und Lieselotte Funcke (1990).

Neben seinem juristischen Engagement war Erwin Fischer in der Restaurationsperiode der Bundesrepublik auch stets politisch aktiv. Er gründete die Gesellschaft für Bürgerrechte und gab die Schrift "Meine Rechte gegen den Staat" heraus; als die Humanistische Union ins Leben gerufen wurde, gehörte er zu den ersten Mitgliedern. Von 1967 bis 1970 im Bundesvorstand gehört er noch heute sowohl dem Beirat der HU als auch dem des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten an und meldet sich nach wie vor zu Wort (so war er auch auf dem Ersten Atheistenkongreß Fulda 1991 unter den Referenten).

In seiner Laudatio beschrieb Ulrich Preuß, Professor für Öffentliches Recht in Bremen, Erwin Fischer denn auch als einen Vertreter des "selten gewordenen Typus des Advokaten, der die kämpferische Leidenschaft der Parteilichkeit für die Gerechtigkeit, für die Humanität und für das Recht des Individuums mit analytischer Klarheit, mit Scharfsinn, mit theoretischer Reflexion und mit profunder historischer Bildung verbindet". Er stehe in der Tradition des aufklärerischen Erbes des modernen Verfassungsstaates, dessen Aufgabe es sei zu verhindern, sowohl daß der Staat die Religion instrumentalisiere, als auch daß eine Glaubensgemeinschaft mit ihren Vorstellungen das öffentliche Leben allein bestimme. Aus seinem kurzen historischen Abriß ging hervor, wie sich die Religions- und Gewissensfreiheit etappenweise mit den gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen entwickelte; deshalb sei auch heute zu fragen, ob die demographischen Veränderungen der letzten vierzig Jahre nicht nahelegten, im staatskirchenrechtlichen Bereich darauf zu reagieren. Schließlich sei die multikulturelle Gesellschaft in vieler Hinsicht längst Tatsache, eine Privilegierung einzelner Religionsgemeinschaften deshalb nicht mehr zu rechtfertigen.

Ausdrücklich warnte Preuß davor, den Religionen und den dahinter stehenden Organisationen - mittelbar wie unmittelbar - wieder mehr Einfluß auf säkulare Einrichtungen wie die Schule zu gewähren. Dadurch werde die "in Jahrhunderten mühsam errungene Befriedungsleistung des modernen Staates" in Frage gestellt, religiöse Fundamentalismen aller Art könnten versuchen, "diese Bastion des modernen säkularen und egalitären Staatsbürgertums, zu schleifen und ihren unterschiedlichen Obskurantismen dienstbar zu machen". Die Bürger vor dem Zwang zu bewahren, Kirchenpflichten beachten zu müssen, sei jedoch das Anliegen des Preisträgers Erwin Fischer gewesen.

gs