Kopftuchverbot verstößt gegen Gleichbehandlung

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, einer muslimischen Lehrerin das Kopftuchtragen im Unterricht zu gestatten, liegt inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vor, berichtet die FAZ. Darin bekräftigen die Richter, dass das Tragen eine Kopftuches gestattet werden müsse, wenn an einer staatlichen Grundschule Nonnen in ihrem Ordenshabit unterrichteten. Die Politik des Landes Baden-Württemberg, das Christentum ganz unverhohlen gegenüber anderen Religionen zu bevorzugen, hat durch das Urteil einen lange überfälligen Dämpfer erhalten. Doch damit will sich das Land nicht zufriedengeben. Der Verfassungsrechtler Ferdinand Kirchhof, Prozessvertreter des Landes, wird eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Stuttgart einlegen. Wenn dieser stattgegeben wird, ist der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof Mannheim als nächste Instanz anzurufen. Der frühere Verfassungsrichter Böckenförde indessen sprach sich für eine strikte Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften aus. (30.07.2006)