Kommunale Mission Erkrath

Pressemitteilung des IBKA Landesverbands NRW vom 28.11.2006

Die katholische Kindertagesstätte St. Katharina in 40699 Erkrath soll in kommunale Trägerschaft übergehen – trotzdem soll weiterhin eine katholische Erziehung der Kinder stattfinden, ebenso soll der Pfarrgemeinde auch nach der Aufgabe der Trägerschaft eine weitere Mitsprache in Personalfragen eingeräumt werden. So die Neue Ruhr/Rhein Zeitung (NRZ) am 23.11.2006.

Der Landesverband NRW des IBKA e.V. fragt, wie und ob der kommunale Träger die Kollision missionarischer Zielsetzung eines katholischen Kindergartenkonzeptes mit den Grundrechten konfessionsloser oder Kinder anderer Glaubenszugehörigkeit ausschließen wird, ohne diesen eine Ausgrenzung oder Sonderbehandlung angedeihen zu lassen. "Der Ausschluss dieser Kollision ist in meinen Augen nur vorstellbar, wenn die Einrichtung für jeden erkennbar offen katholisch bleibt," so Rainer Ponitka, Landessprecher NRW des IBKA e.V. ,"und dadurch religionskritische Eltern oder Andersgläubige die Möglichkeit haben, diesen Kindergarten zu meiden." Die katholische Kirche lässt die meisten ihrer mit dem Markenzeichen "Caritas" versehenen humanitären Einrichtungen zu 100% von der öffentlichen Hand finanzieren, dagegen sponsert sie bislang konfessionelle Kindergärten durchaus. Dies ist nicht verwunderlich, da es sich dort um ihre eigene Nachwuchsrekrutierung handelt. Dennoch ist die Zunahme kommunaler Finanzierung religiöser Inhalte nichts Neues. Tatsächliches Neuland wäre in diesem Fall die vollständige Übernahme religiöser Erziehung als kommunale Aufgabe.

Hierzu Christian Brücker, Mitglied des Landesvorstandes NRW des IBKA e.V.: "Die Kirche ist eines der finanzkräftigsten Unternehmen des Landes. Sie kann ihre Schäfchen mit den Wohltaten ihrer Propaganda durchaus selbst und vor allem auf eigene Rechnung beglücken. Alles andere ist ein Skandal." Der Übergang des aktuellen Mitarbeiterteams in kommunale Arbeitsverträge wird ausdrücklich begrüßt. Auf diese sind im Gegensatz zu den kirchlichen die Schutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechtes anwendbar. Rainer Ponitka: "Hoffentlich soll die vorgesehene Mitsprache der Pfarrgemeinde nicht bedeuten, dass nunmehr auch in städtischen Einrichtungen – wie in kirchlichen Häusern durchaus üblich - Erzieherinnen entlassen werden, weil Geschiedene erneut heiraten, ihre Kinder nicht getauft sind oder sie gar in 'wilder Ehe' leben." Rainer Ponitka, Landessprecher NRW E-Mail: nrw@ibka.org