Atheisten für Grundrecht auf Moscheebau

Pressemitteilung vom 01.06.2007

Der Landesvorstand NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) verurteilt die Stimmungsmache gegen den Moscheebau in Köln Ehrenfeld. Wie Landessprecher Rainer Ponitka erklärte, seien Moscheen, Kirchen, Synagogen und Tempel aus der weltanschaulichen Sicht des IBKA systematische Falschdenkschulen. Dennoch gestatte die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch Muslimen, eine derart archaische Religion zu praktizieren und sich entsprechende Einrichtungen zu schaffen.

Vorausgesetzt sei allerdings, sie verhalten sich verfassungskonform und finanzieren sich selbst. In dieser Hinsicht äußerte Ponitka Bedenken: "Angesichts der zahlreichen Privilegien der Kirchen, die der Staat geradezu mit Geld überhäuft, verbreiten manche Politiker die Illusion, durch die Ausdehnung dieses Systems auf islamische Verbände könnte das Geld aller Steuerzahler eine Art Kuschel-Islam erkaufen. Die Islamlobby wird versuchen, dies im Sinne des Gleichbehandlungsprinzipes einzufordern. Für alle fair kann dies nur durch eine generelle Abschaffung der grundrechtsfeindlichen Kirchenprivilegien vermieden werden, was der IBKA e.V. seit Jahren fordert." Ponitka weiter: "Sollte sich erweisen, dass die Nutzung eines Moscheegebäudes eine Gefahr darstellt, so muß diese nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geahndet werden. Zunächst muß jedoch auch für Angehörige des muslimischen Glaubens die Unschuldsvermutung gelten!"

Hintergrund:

(der Humanistische Pressedienst berichtete) Moscheen, Kirchen, Synagogen und Tempel sind aus der weltanschaulichen Sicht des Landesvorstandes NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) systematische Falschdenkschulen. Wenn Frauen hinter Vorhänge verbannt werden, während muslimische Männer gemeinschaftlich Unterwerfungsszenarien praktizieren, sind Gleichberechtigung, Vernunft und Aufklärung fern. Dennoch: Wer eine Moschee bauen will, sich dabei an die allgemein geltenden Vorschriften hält und auch sonst rechtskonform ist, hat nach dem Grundgesetz und nach den allgemeinen Menschenrechten einen Anspruch darauf. Es ist und bleibt ein Grundrecht der Gläubigen, auch derlei archaische Religion zu praktizieren und sich entsprechende Einrichtungen aus eigenen Mitteln zu schaffen.

Trennung von Staat und Kirche

Die mangelnde Trennung von Religion und Politik im Islam ist kein durchgreifendes Argument für ein Verbot des Moscheebaus, da auch im Christentum Religion und Politik unzulässig vermischt werden. Die katholische Kirche, intern undemokratisch, diskriminiert seit 2000 Jahren Frauen und Homosexuelle gleichermaßen. Dennoch wird sie von der Politik hofiert und mit Privilegien und Subventionen überschüttet. Man kann Muslimen das Recht auf eigene Versammlungsorte nicht verweigern, wenn sie die Finanzierung in Eigenleistung erbringen wollen und können. Die von Kritikern vorgebrachte Sorge um staatliche Neutralität, Freiheit und Demokratie, mutet an wie eine unaufrichtige Verschleierung von nationalistischen Überfremdungsängsten.

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (Voltaire)

Selbst wenn die gebaute Moschee nicht ausschließlich dem gedachten Zweck des Versammlungsortes entsprechen und die Religionsfreiheit also nicht ausschließlich in Anspruch genommen würde, so gilt immer noch das Recht, ein profanes Gebäude zu errichten. Sollte dessen Nutzung eine Gefahr darstellen, so muss diese nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nachgewiesen werden, statt per Verdächtigung Verbote zu fordern.

Weltanschauungs- und Religionsfreiheit

Weder kann aus der allgemeinen Behauptung, die Integration sei gescheitert, ein konkretes Moscheebauverbot abgeleitet werden, noch kann die angebliche Meinung der Bevölkerungsmehrheit in einer solchen Sache überhaupt maßgeblich sein. Vielmehr hat die Freiheit von Religion und Weltanschauung gerade dann besonderes Gewicht, wenn es um eine Minderheit geht. Eine Mehrheitsreligion benötigt nur selten den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Wer aber Freiheitsrechte in Anspruch nimmt, muss die Rechte anderer achten. Religionsgemeinschaften - auch islamische - dürfen ihre Normen Mitgliedern nicht aufzwingen und müssen respektieren, wenn jemand dieser Anschauung den Rücken kehrt. Es ist Aufgabe des Staates, die Einhaltung der Spielregeln einer freiheitlichen Gesellschaft auch in islamischen Gemeinschaften sicherzustellen. Als Konsequenz der zahlreichen Privilegien, welche die Kirchen genießen, wird es jedoch schwierig sein, islamis(tis)chen Verbänden analoge Privilegien (Islamsteuer, Islamschulen, islamische Krankenhäuser usw.) auf Dauer zu verweigern. Dort, und nicht im Bau eines protzig konzipierten Gebetshauses, liegt das eigentliche Problem: Die Institutionalisierung weiterer religiöser Parallelgesellschaften. Der Landesvorstand NRW des IBKA e.V. bezieht sich inhaltlich auf seine Pressemitteilung von 1997.

Kontakt

Rainer Ponitka, Landessprecher Rainer.PonitkaSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org Tel.: 02266-9015244 Fax: 02266-8059948