Islamunterricht-Urteil: Konfessionslosenverband warnt vor falschen Schlüssen

Pressemitteilung vom 28.02.2000

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. warnt davor, aus dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das der 'Islamischen Föderation' den Status einer Religionsgemeinschaft zuerkennt, die falschen Schlüsse zu ziehen und den Status des Religionsunterrichts in Berlin zu Ungunsten von Konfessionslosen zu verändern. In Berlin ist der konfessionelle Religionsunterricht aufgrund der dort geltenden sogenannten 'Bremer Klausel' (Art. 141 GG) des Grundgesetzes kein ordentliches Lehrfach, sondern eine staatlich finanzierte, freiwillige Veranstaltung der betreffenden Religionsgemeinschaft.

Zur Problematik eines von der 'Islamischen Föderation' oder ähnlichen Gemeinschaften gestalteten Islamunterrichts erklärt der IBKA-Vorsitzende René Hartmann:

Wenn der Staat zunehmend in die Lage kommt, dass er des Fundamentalismus verdächtigen Organisationen das Recht auf Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zugestehen muss, so ist dies die logische und unvermeidliche Konsequenz jener Regelungen, welche Religionsgemeinschaften ein Recht auf konfessionellen Unterricht gewähren. Bei diesem Unterricht werden die Inhalte allein von den jeweiligen Religionsgemeinschaften bestimmt. Bekennt sich eine Religionsgemeinschaft "pro forma" zum Grundgesetz, so wird der weltanschaulich neutrale Staat sich damit zu begnügen haben. Es ist ihm verwehrt, die Glaubensinhalte zu beurteilen und zwischen 'guten' und 'schlechten' Religionen oder Konfessionen zu unterscheiden, so dass dem Bundesverwaltungsgericht letzlich keine andere Wahl bleibt, als die betreffenden Regelungen nunmehr auch auf antidemokratische und fundamentalistische Gruppierungen anzuwenden.

Der IBKA ist allerdings der Meinung, dass in einer Gesellschaft, in der ein Drittel der Menschen keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, eine Glaubensunterweisung an staatlichen Schulen nichts zu suchen hat. Hierfür sind allein die Religionsgemeinschaften zuständig. Würde an den deutschen Schulen das Thema Religion in weltanschaulich neutraler Weise und auf der Grundlage der modernen Religionswissenschaft behandelt, so wäre dies eine ausreichende Immunisierung gegen fundamentalistische Verführungen, wie sie von Koranschulen, christlich-fundamentalistischen Sonntagsschulen oder ähnlichem ausgehen könnten.