Ablösung der kirchlichen Baulast in Hessen

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Am 17. Dezember 2003 unterzeichne­ten das Land Hessen und die Landes­kirchen einen Vertrag, der es erlaubt, ein Jahrhunderte altes "Recht" neu zu regeln. Es geht dabei um die so genannte Baulast, eine angebliche "Pflicht" der öffentlichen Hand, sich finanziell am Bau und Unter­halt kirch­licher Gebäude zu beteiligen oder die Kosten gar komplett zu übernehmen. Selbst wenn keine vertrag­liche oder gesetzliche Regelung besteht, können die Kirchengemeinden auf Grund ihrer in der Vergangenheit kontinuierlich angemelde­ten Ansprüche auch heute noch Geld für die Instandsetzung von Kirchen und Pfarrhäusern einfordern.

Der Vertrag zwischen Land und Kirche ermöglicht es den Kommunen, die jähr­liche Baulast durch eine einmalige Zah­lung an die jeweiligen Kirchen­gemeinden abzulösen. Diese Summe wird mittels einer festgelegten Formel berech­net; eine Rolle spielen dabei unter anderem der Wert des Gebäudes sowie die zu erwarten­den Instandsetzungskosten.

Etwa die Hälfte der errechneten Bau­last-Abgeltung wird das Land Hessen für die Kommune übernehmen, wenn sie sich noch dieses Jahr für einen Freikauf ent­scheidet. Für Hessens Städte und Gemein­den wurden für 2004 Ablöse­leistungen von rund 150 Millionen Euro veranschlagt.

Dabei handelt es sich natürlich um ein Geschenk der hessischen CDU-Regierung an die Kirchen, da die kommunalen Bau­lasten nur als frag­würdiges Gewohn­heitsrecht einklagbar gewesen wären. Die bisherigen wenigen Gerichtsverfahren hierzu sind allerdings zugunsten der Kirchen ausgefallen. Aber auch die Kirchenjuristen wissen, dass die Stim­mung in der Bevölkerung allmählich umschlägt. In dieser Hinsicht handelt es sich bei der Ablösung der Baulasten um ein kostengünstiges Geschenk des Landes ohne Prozesskostenrisiko für die Kirchen.