IBKA: Konfessionslose erinnern an die Verdienste Erwin Fischers

Pressemitteilung vom 05.08.2004

Konfessionslose erinnern an die Verdienste Erwin Fischers

Am 07. August jährt sich der 100. Geburtstag des konsequenten Verfechters der Trennung von Staat und Kirche

Erwin Fischer (geb. 7. August 1904 in Reutlingen, gest. 15. Juli 1996 in Ulm) war ein deutscher Jurist. Er gilt als bedeutender Verfechter einer säkularen Ausrichtung des Staatskirchenrechts und einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche. Fischer studierte von 1922-1925 Rechtswissenschaften in München, Hamburg und Berlin. Seit 1930 war er in Berlin als Rechtsanwalt tätig, seit Oktober 1930 auch als Geschäftsführer der Deutschen Hochschule für Politik. 1933 wurde er aus diesem Amt entlassen, zudem wegen seiner SPD-Mitgliedschaft mit einem Vorlesungsverbot belegt. Während der Nazi-Zeit arbeitete er als Anwalt (u. a. vertrat er Paul Hindemith), 1942 wurde er eingezogen. Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1945 ließ sich Erwin Fischer in Ulm als Anwalt nieder. Erwin Fischer vertrat Mandanten, deren Weltanschauungsfreiheit durch eine unzulängliche Trennung von Staat und Kirche verletzt war, z.B. in Prozessen wegen Kirchensteuerpflicht des religionsfremden Ehepartners, gegen den Religionsunterricht als Versetzungsfach, gegen die christliche Gemeinschaftsschule als Zwang für alle, gegen Anstalts- und Militärseelsorge, gegen Konkordatslehrstühle.

Mit seinem 1964 erstmals erschienenen Buch "Trennung von Staat und Kirche" formulierte er präzise seine Zielvorstellung einer modernen Gesellschaft, in der es keine Privilegien für bestimmte Religionsgemeinschaften mehr geben sollte. Damit wurde er zu einem der Vordenker für eine Reform des Staatskirchenrechts. Erwin Fischer gründete die Gesellschaft für Bürgerrechte, war Gründungsmitglied der Humanistischen Union und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), dessen Position im Themenfeld "Trennung von Staat und Kirche" maßgeblich von Erwin Fischer bestimmt wurde. Erwin Fischer wurde 1993 mit dem Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union ausgezeichnet.

Seit 2000 vergibt der IBKA den Erwin-Fischer-Preis an Personen, die sich in herausragender Weise um Weltanschauungsfreiheit, Trennung von Staat und Kirche, Förderung vernunftgeleiteten Denkens und Aufklärung über Wesen, Funktion, Strukturen und Herrschaftsansprüche von Religionen verdient gemacht haben.

Am 25. September 2004 geht der diesjährige Erwin-Fischer Preis des IBKA in einer öffentlichen Veranstaltung im Tagungshaus Siegesstr. 5 in Köln-Deutz an den Illusionisten und Ent-Zauberer James Randi (er entzauberte u.a. den "Gabelverbieger" Uri Geller). Die Preisverleihung ist in eine offene Tagung zum skeptischen Denken eingebettet, welche zusammen mit der Giordano-Bruno - Stiftung und der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V. (GWUP) durchgeführt wird.  

Dragan Pavlovic (Pressesprecher)

Bibliographie

  • Trennung von Staat und Kirche, 1964
  • Staat und Kirche im vereinigten Deutschland, 1990
  • Volkskirche ade!, 1993

Weblinks

Erwin-Fischer-Preisverleihung

Webseite des Preisträgers 2004

Webseite des Laudators 2004

Tagung "Wissen statt Glauben"

Mitveranstalter und Kooperationspartner der Tagung

Über den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.

Der IBKA versteht sich als Interessenvertretung des konfessionslosen Bevölkerungsteiles, der in Deutschland mittlerweile auf über 30% angewachsen ist. Wir setzen uns für die Verwirklichung des Verfassungsgebotes, der weltanschaulichen Neutralität des Staates, ein - in Deutschland wie in Europa.

Der IBKA tritt ein für die allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche individuelle Rechte des einzelnen Menschen. Er wendet sich gegen Diskriminierungen aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven. Zu diesem Zweck fordert er eine konsequente Trennung des staatlichen Bereichs von Kirchen, Religionen und Weltanschauungen.