Konfessionslosenverband kritisiert Einstellungspolitik des Innenministeriums

Pressemitteilung vom 17. Juni 2013

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen diskriminierende Einstellungspraktiken des Bundesministeriums des Inneren (BMI).

"Wenn die entsprechenden Medienberichte zutreffen, benachteiligt das Bundesinnenministerium mit der bevorzugten Einstellung christlicher Bewerber Nicht- und Andergläubige und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 des Grundgesetzes", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann.

Atheisten fordern Rehabilitierung der Hexen von Loccum

Pressemitteilung vom 4. Juni 2013

(Hildesheim) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Niedersachsen fordert in Kooperation mit dem 'Arbeitskreis Hexenprozesse' die vollständige Rehabilitierung aller in Loccum unschuldig verurteilten 'Hexen'.

"Der christliche Hexenwahn hat tausende von Opfern hervorgebracht, denen unter grausamster Folter ihre Geständnisse abgepresst wurden. Die allerwenigsten dieser Opfer wurden rehabilitiert", sagt Hans Jürgen Rosin, Sprecher des IBKA in Niedersachsen. "Die kommenden Feierlichkeiten zum 850-jährigen Bestehen des Kloster Loccum sind eine hervorragende Gelegenheit zur Rehabilitation dieser Frauen, Männer und Kinder. Wir fordern in diesem Rahmen eine angemessene Veranstaltung."

In den Jahren 1581 bis 1661 hat es im Kloster Loccum insgesamt 54 belegte Verfahren wegen Hexerei gegeben. 33 Menschen wurden nachweislich verurteilt und grausam hingerichtet. Dabei berief man sich vorzugsweise auf die Hexenpredigten von Martin Luther. Nach heutigen Schätzungen fielen dem Hexenwahn in Deutschland fast 30000 Menschen zum Opfer. Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten sich dem Teufel verschrieben, Gott verleugnet und durch Zauberei Schaden über die Menschheit und die Natur bewirkt.

Kirchenaustritt muss kostenfrei bleiben

Pressemitteilung vom 17. Mai 2013

(Berlin) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Berlin protestiert gegen die Pläne des Senats, Gebühren für den Kirchenaustritt zu erheben. „Das Recht, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten, ist Bestandteil des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und darf nicht durch vermeidbare Kosten erschwert werden“, sagt Wolfgang Mahnfitz, Sprecher der Berliner Regionalgruppe des IBKA. Aus Sicht des IBKA seien die Gebühren vermeidbar, wenn die Kirchen die Verwaltung ihrer Mitglieder selbst übernähmen oder der Senat die Erstattung der Verwaltungskosten von den Kirchen verlangte.

Konfessionslosenverband bedauert Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

Pressemitteilung vom 26.04.2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten bedauert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Kündigung eines Caritas-Mitarbeiters wegen dessen Kirchenaustritts für rechtmäßig erklärt hat.

"Das leider wenig überraschende Urteil bestätigt die herrschende Meinung, die aus dem sogenannten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht ein Recht kircheneigener Betriebe ableitet, die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer einzuschränken", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

NRW-Atheisten kritisieren Gerichtsbeschluss zur religiösen Kindererziehung

Pressemitteilung vom 22.04.2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen äußert seine Verwunderung über einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 18.04.2013. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichtes Monschau, das religiöse Erziehungsrecht zweier Kinder auf den von ihnen getrennt lebenden Vater zu übertragen. Durch diesen Beschluss müssen die Kinder vorläufig am konfessionellen Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen.

"Der Lebensmittelpunkt der ungetauften und bislang nicht religiös erzogenen Kinder ist bei der Mutter, und die Richter übertragen das religiöse Erziehungsrecht auf den von der Familie getrennt lebenden Vater - mit der lapidaren Begründung, eine Teilnahme am Religionsunterricht sei für die Allgemeinbildung der Kinder förderlich. Hingegen definierte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1987: 'Der Gegenstand des Religionsunterrichtes ist der Bekenntnisinhalt, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe.' ", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW. "Der Beschluss des Oberlandesgerichtes fällt hinter den des Verfassungsgerichtes zurück"

Das OLG Köln habe Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen; der IBKA prüfe derzeit die Erfolgschancen.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 2,4 MB

NRW-Atheisten für Säkularisierung der Feiertagsgesetze

Pressemitteilung vom 26.03.2013

(Overath) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in NRW kritisiert die religiöse Ausrichtung des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes.

„Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf Erholung an arbeitsfreien Tagen neben dem regulären Urlaub. Hier ist es gerechtfertigt, dass an Sonn- und Feiertagen besondere gesetzliche Regelungen gelten, was zum Beispiel das Verursachen von Lärm angeht“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

„Der Gesetzgeber ist gefragt: So wie eine Einschränkung für Baustellenlärm gilt, muss dies im Rahmen der Gleichbehandlung aller auch für Glockengeläut umgesetzt werden. Doch anstatt 'Lärm' mit 'Lärm' gleichzusetzen, genießen Glaubensgemeinschaften an sogenannten 'Stillen Tagen' - wie Karfreitag und Allerheiligen - besondere Privilegien: So dürfen vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag um 6:00 Uhr selbst private Feiern, wie der Jahrestag einer Gartenkoloniegründung, nicht außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Selbst dann nicht, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, ohne die Andacht der Gläubigen in irgendeiner Art zu stören.“

NRW-Atheisten für weltanschaulich neutrale Krankenhäuser

Pressemitteilung vom 29.01.2013

(Overath) Zur Abweisung mehrerer Vergewaltigungsopfer in zwei Kölner Kliniken sagt Rainer Ponitka, NRW-Pressesprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA):
„Der Staat muss der Bevölkerung flächendeckend Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Auch kirchliche Träger handeln im Auftrag der gesamten Gesellschaft und dürfen keinesfalls aus religiösen Gründen medizinische Standards in Behandlung, Beratung und Medikation verweigern.“
Ponitka weiter: „ Anlässlich des Kölner Krankenhaus-Skandals bekräftigt der IBKA seine Forderung nach einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit weltanschaulich neutralen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge.“
Auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft seien durch die öffentliche Hand, Versicherungsbeiträge und Eigenleistungen der Patienten finanziert. So habe die Umsetzung der Forderung keine stärkere Belastung des Steuerzahlers zur Folge.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 1,64 MB

Atheistenverband gegen Kriminalisierung von Sterbehilfe

Pressemitteilung vom 11.12.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen Bestrebungen, Sterbehilfe zu kriminalisieren. "Wer sich aufgrund reiflicher Überlegung dazu entschließt, sein Leben zu beenden, sollte sich dazu fremder Hilfe bedienen können", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. In diesem Zusammenhang kritisiert Hartmann den Beschluss des CDU-Bundesparteitags vom 5. Dezember 2012, auch unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.

Konfessionslosenverband begrüßt Urteil zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen

Pressemitteilung vom 20. November 2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft begrüßt. Gleichzeitig fordert der IBKA, dem Betriebsverfassungsgesetz nun auch in der Frage der besonderen Loyalitätspflichten Geltung zu verschaffen. "Das Urteil des BAG ist ein Schritt in die richtige Richtung: Es schafft ein nicht mehr zu rechtfertigendes Kirchenprivileg ab", meint IBKA-Pressesprecher Rainer Ponitka. "Aber nun muss es weitergehen. Den Beschäftigten werden neben dem Streikrecht weitere Grundrechte vorenthalten, weil die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Gleichbehandlungsgesetz Ausnahmeregelungen durchgesetzt haben. Auch da muss gelten: Gleiches Recht für alle."

Studie zu Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht

ARD-Politmagazin Panorama greift Ergebnisse auf – Konfessionslosenverband fordert politische Konsequenzen

Pressemitteilung vom 9. November 2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veröffentlicht heute auf seiner Webseite die Ergebnisse einer Studie zu Auswirkungen des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts. Vorab hatte das ARD-Politmagazin Panorama bereits einige Details aufgegriffen und Studienleiterin Corinna Gekeler interviewt. „Die Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg. Und die Politik schaut zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen“, findet die Politologin. In ihrer Untersuchung stellt sie exklusiv 35 Fälle von direkt durch Diskriminierung Betroffenen vor und wertet zahlreiche weitere, bereits bekannt gewordene Fälle aus. Die Berichte belegen, wie die kirchlichen Sonderrechte Bewerbungsprozesse sowie Arbeitsalltag und Privatleben prägen.

Der Konfessionslosenverband fordert angesichts der dokumentierten Diskriminierung politische Konsequenzen. „Es ist höchste Zeit, dass die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien auch in Sozial- und Bildungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft umgesetzt werden“, sagte dazu IBKA-Pressesprecher Rainer Ponitka. Die Studie habe auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Ausgrenzung konfessionsloser und andersgläubiger Arbeitnehmer ein Riegel vorgeschoben werden könne.