Die Justizverwaltungskostenordnung gilt auch für Kirchenaustritte
Pressemitteilung vom 26.08.2008
"Die bundesweit geltende Justizverwaltungskostenordnung sieht eine Ermäßigung und sogar den Erlass der Kirchenaustrittsgebühr aus Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kirchenaustrittswilligen vor.
Am 20. August 2008 fragte der Landesvorstand NRW des IBKA den Staatssekretär im Justizministerium NRW Jan Söffing, wie Kirchenaustrittswillige über die Möglichkeit der Ermäßigung und des Erlasses der Kirchenaustrittsgebühr informiert werden. Die Anfrage wurde den in NRW für den Kirchenaustritt zuständigen Amtsgerichten zur Kenntnis gegeben.
Der Landesverband NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) mahnt zur Einhaltung der Religionsfreiheit an den staatlichen Schulen in NRW. Vielfach wird dort der Eindruck erweckt, die Teilnahme an Religionsunterricht oder Schulgottesdienst sei für Schüler verpflichtend.
Zum Schuljahresbeginn 2008/2009 versandte der Landesvorstand NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V (IBKA) wie im vergangenen Jahr ein Rundschreiben an alle Schulleiter der Grund-, Haupt-, Real- sowie Gesamtschulen und der Gymnasien des Bundeslandes NRW.
Konfessionslosenverband fordert Aufklärung über Befreiungsmöglichkeiten
Als Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kirchenaustrittsgebühr fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) eine verbesserte Aufklärung über die Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung. "Sozial Schwache und Jugendliche können bisher oft praktisch nicht aus der Kirche austreten, da sie selbst geringe Gebühren nicht aufbringen können und über Befreiungsmöglichkeiten nicht hinreichend aufgeklärt werden. Hier sehen wir dringenden Verbesserungsbedarf", sagte Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des IBKA.
Jahrgang 1965. Mitglied im Landesvorstand NRW - zumeist als Landessprecher - von 2006 bis 2023, seit 2008 Sprecher der AG Schule. Herausgeber des Ratgebers „Konfessionslos in der Schule“.
Gelernter Betriebsschlosser, von 1992 - 2005 Veranstaltungstechniker, Lichtdesigner und -operator, Eventmanager.
Ich bin grundsätzlich nicht religiös erzogen worden, kam aber dennoch oder gerade deswegen auf die Idee, mich für die strikte Trennung von Staat und Religion zu engagieren, als mein Sohn in der staatlichen Gemeinschafts-Grundschule von Kruzifixen, Gottesdiensten und Religionsunterricht belästigt werden sollte. Mir wurde klar, dass Konfessionslosigkeit allein nicht ausreicht, um ein selbstbestimmtes und von religiösem Einfluss befreites Leben führen zu können.
Ich trat dem IBKA bei, um mit Gleichgesinnten daran zu arbeiten. Für besonders wichtig halte ich öffentlichkeitswirksame Aktionen und Veranstaltungen - um die Vernunft nach vorne zu bringen.
So habe ich mein Fachwissen aus der Veranstaltungsbranche in der Planung und Durchführung von „Religionsfreien Zonen“ im Kölner Filmhauskino sowie bei der Gestaltung der internationalen atheistischen Conventions 2012 und 2015 einbringen dürfen.
Die Landesversammlung NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. hat am 21.06.08 mit 100% der abgegebenen Stimmen Rainer Ponitka (Lindlar) im Amt des Landessprechers bestätigt.
In der kommenden Amtsperiode will Ponitka weiterhin Ansprechpartner für konfessionslose Schüler sein, deren Rechte selbst in staatlichen Schulen untergraben werden. "Konfessionslose Schüler werden als Störfaktor im Betriebsablauf der Schule wahrgenommen", sagt Ponitka. "Ihnen wird die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen zur ersten Bürgerpflicht gemacht." Und weiter: "Ich werte dies als massive Bürgerrechtsverletzung."
Jedes Jahr um den Weltfriedenstag herum zelebriert Kardinal Meisner einen Soldatengottesdienst zur Demonstration des Schulterschlusses zwischen Militär und katholischer Kirche – dieses Jahr am 10. Januar. Aus diesem Anlass bauten Mitglieder des IBKA-NRW bereits um 7.00 Uhr bei klirrender Kälte ihren Infostand an der Kölner Domplatte auf. Die Genehmigung in mehrfacher Kopie war vorhanden, das eigens zu diesem Zweck erstellte Flugblatt (PDF) war rechtzeitig vom Drucker gekommen, ebenso waren ausreichende Heißgetränke am Start.