Veranstaltung des IBKA Freiburg: Feier zum dreifachen Verfassungsjubiläum 2009

Am 17. Juni 2009 veranstaltete der IBKA Freiburg ein Verfassungsjubiläum besonderer Art.

In einem kleinen Festakt haben die Mitglieder dieser religionskritischen Vereinigung an die drei großen Verfassungen der deutschen Geschichte erinnert und dabei besonders die Bemühungen gewürdigt, darin die Trennung von Staat und Religion zu verwirklichen.
Veranstaltungsbericht ...

... bis zur Bahre

Friedwald in der Region Freiburg

Nach langen Auseinandersetzungen wurde nun im Oktober 2006 der Berg-Naturfriedhof für Urnenbestattungen in der Nähe von Oberried eröffnet. Das Konzept dieser naturnahen, freien Bestattung besteht darin, dass bis zu 12 Urnen im Wurzelbereich eines Baumes (Friedhain) eingesetzt werden und am Baumstamm dann lediglich Namensschilder mit Geburts- und Todestag angebracht werden. Jede weitere Grabpflege wird der Natur überlassen. Alle Symbole (auch religiöse) sind verboten. Ein schönes Konzept für alle die glauben, dass der Mensch nicht herausgehobene "Krone der Schöpfung" sei, sondern mitten in der Natur beheimatet ist und im Leben und im Tod untrennbar mit ihr verbunden ist. Friedwald Oberried

Von der Wiege ...

Hier geht es um konfessionsfreie Menschen die ihr Leben bei bestimmten Umbrüchen wie z.B. Erwachsenwerden, Hochzeiten, Tod durch Rituale begleiten möchten, dazu aber nicht die Dienste der Kirchen und damit der christlichen Ideologie in Anspruch nehmen möchten.

Die Religion in Kindergärten und Schulen

„Die kindgemäße Glaubensvermittlung geschieht auf der Grundlage der biblischen Botschaft, wie sie sich ausprägt im kirchlichen Bekenntnis und in der kirchlichen Praxis. Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiterin diese Erziehungsziele bejaht und bereit ist, sie mit zu vollziehen...“ Soweit die Präambel der „Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen in den kirchlichen Kindertagesstätten der Erzdiözese Freiburg“
Und leider sind sehr viele Kindertagesstätten, besonders auch auf dem Lande, in kirchlicher Trägerschaft. Somit gilt für den überwiegenden Teil der ErzieherInnen obige Dienstordnung.

Arbeit finden – reine Glaubenssache?

Seit Jahren werden von Staat, Ländern und Kommunen soziale Einrichtungen abgestoßen, welche dann schnell und gerne von kirchlichen Trägern übernommen werden. (Vor allem im Osten Deutschlands). Dieses Engagement wird gerne unter dem Deckmantel der christlichen Nächstenliebe verkauft, die Kosten aber gerne an den Staat oder andere Körperschaften (z.B. Beitragszahler der Kranken- und Pflegekassen) weitergereicht. Aber nicht nur das. In diesen Einrichtungen ist das erlaubt, was laut Grundgesetz und allgemeinem Gleichbehandlungssgesetz eigentlich verboten ist: Die Benachteiligung von Menschen aus religiösen Gründen. Und dass sind viele!