René Hartmann
Juni 2005
Reformiert sollte sie werden, die hessische Verfassung – und neben der Streichung der Todesstrafe (die aber sowieso nicht
angewandt wird, weil das Grundgesetz sie verbietet), der Aufnahme des Tierschutzes und zahlreichen anderen Änderungen sollte
auch ein Gottesbezug in die Verfassung. So sah das jedenfalls der Entwurf der parteienübergreifenden Enquetekommission vor, die
eineinhalb Jahre an einer Änderung der Verfassung gearbeitet hatte.
Groß war nun die Empörung bei CDU, FDP
und Grünen, als die SPD sich nun aus einer ganzen Reihe von Gründen gegen den Entwurf aussprach. Darunter auch der, dass in dem
Entwurf eine "Schlechterstellung von Menschen ohne religiöses Bekenntnis" gesehen wurde (Sozialdemokrat 03/2005)
Es sollte eigentlich ohne weiteres klar sein, dass ein Gottesbezug gegen die religiös-weltanschauliche
Neutralität des Staates verstößt. Er stellt außerdem eine Missachtung der Überzeugungen der
nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger dar, die inzwischen einen nicht unerheblichen Teil der Wähler darstellen.
Dass ein Gottesbezug in der Verfassung in der hessischen SPD als problematisch angesehen wird, stellt einen gewissen
Hoffnungsschimmer in einer politischen Landschaft dar, in der nahezu alle Parteien und Politiker trotz ständig sinkenden
Anteils der Kirchenmitglieder die Verflechtung von Staat und Kirchen als ganz selbstverständlich hinnehmen, ja sie oft sogar
noch weiter zementieren wollen. Auch die Haltung der Hessen-SPD ist leider nicht repräsentativ für die Gesamtpartei, hatten
sich doch in der Bundes-SPD maßgebliche Stimmen für einen Gottesbezug in der EU-Verfassung ausgesprochen.