MIZ 2/18 erschienen

EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht

Nachdem der Europäische Gerichtshof im Frühjahr zweimal kurz hintereinander die Rechte von Beschäftigten religiöser Träger gestärkt und damit indirekt das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland infrage gestellt hat, bemüht sich das aktuelle Heft der MIZ um eine politische Bewertung der Sache. In einem längeren Interview nimmt Corinna Gekeler, die 2012 im Rahmen der GerDiA-Kampagne eine Studie zu Diskriminierungen durch das kirchliche Arbeitsrecht erstellt hatte, Stellung zu möglichen Folgen, aber auch zu Reaktionen aus Kirchen und Politik. Bei aller Genugtuung darüber, dass die deutschen Regelungen Widerspruch auf europäischer Ebene erfahren, fällt die Einschätzung vorsichtig aus: Von einem Schritt in Richtung Abschaffung der einschlägigen Bestimmungen in AGG und Betriebsverfassungsgesetz könne noch nicht die Rede sein, es müsse sich erst noch zeigen, wie die deutschen Gerichte im Detail urteilen und welche Strategie die Kirchen einschlagen, um ihr vermeintliches „Selbstbestimmungsrecht“ zu verteidigen.

Ansonsten ist die MIZ diesmal sehr vielseitig: Gerhard Rampp wirft einen Blick auf die Anordnung des bayerischen Ministerpräsidenten, in (fast) allen öffentlichen Gebäuden Kreuze aufzuhängen. Bernard Schmid befasst sich mit der Religionspolitik eines anderen Sonnenkönigs: des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Um Beschneidung als vermeintlichen Schutz vor einer HIV-Infektion geht es in Victor Schierings Beitrag. Dabei zeigt sich, dass die Arbeit der in dieser Angelegenheiten in Afrika aktiven Hilfsorganisationen eher an den fragwürdigen Interessen der Geldgeber orientiert ist als an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort.

Daniela Wakoniggs Bericht über der Ketzertag in Münster und zwei historische Themen vervollständigen das Heft. Rolf Bergmeier umreißt die Folgen der Entstehung der katholischen Staatskirche für Europa. Und Wolfgang Proske nimmt sich den Begriff der Gottgläubigkeit vor und beleuchtet, warum dieser gerade nach 1933 Konjunktur hatte.