Pressekonferenz zum Fall Thomas Bores

Pressekonferenz im Haus der Demokratie am 5. März

Der Fall des Franzosen Thomas Bores hat einen Skandal ins öffentliche Bewusstsein gerufen: In Berlin werden - unter Verletzung des Meldegesetzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (u.a. Richtlinie 95/46EG) - persönliche Daten von Zugezogenen im großen Stil an die beiden großen christlichen Kirchen weitergegeben. Deren Ziel ist es, Kirchensteuer auch von Menschen zu erheben, die als Säugling zwar getauft worden sind, sich aber nie als Mitglied einer Kirche verstanden haben, oder die vor Jahrzehnten aus der Kirche ausgetreten sind, dies aber nicht mehr nachweisen können.

Gegen diese in Europa einmalige Praxis beziehen Fédération Nationale de la Libre Pensée (Frankreich) und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), unterstützt von der Atheist Alliance International (AAI), auf einer gemeinsamen Pressekonferenz Stellung. Der Betroffene und Vertreter der beiden Verbände werden den Fall und die Hintergründe der Berliner "Rasterfahndung" darstellen.

Auf dem Podium:

  • Thomas Bores
  • Dr. Carsten Frerk (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten, Projektleiter "Kirchen als politische Akteure")
  • Claude Singer (Paris, Vorstandsmitglied von Libre Pensée)
  • Heinke Först (Libre Pensée)

Berlin, Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4, Robert-Havemann-Saal
5. März 2015, 11 Uhr

Siehe auch:

Grenzenlose Kirchensteuer-Abzocke in Berlin

Wenn es darum geht, Menschen, die mit der Kirche nichts mehr zu tun haben wollen, doch noch irgendwie das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist die Kirchensteuerstelle Berlin sehr erfindungsreich. Bekannt sind Fälle, in denen neu Zugezogene aufgefordert wurden, ihren teilweise Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritt nachzuweisen. Wenn sie die Austrittsbescheinigung nicht mehr vorweisen konnten, wurden sie zur erneut zur Kasse gebeten und mussten zum zweiten Mal austreten.

Eine unangenehme Überraschung erleben auch Menschen aus Ländern ohne Kirchensteuer, die bei der Frage nach der Konfession beispielsweise „katholisch“ angeben und daraufhin feststellen, dass von ihrem Gehalt Kirchensteuer einbehalten wird.

Einen Schritt weiter ging die Kirchensteuerstelle Berlin nun bei beim Franzosen Thomas Bores, der bei seiner Anmeldung „keine Religion“ angegeben hatte: Sie fragte bei der Diözese in Frankreich nach und stellte fest, dass der Betreffende katholisch getauft worden war. Er hatte seit seiner Taufe als Kind, bei der nicht gefragt worden war, nie etwas mit der Kirche zu tun gehabt und war nun einigermaßen schockiert, als von seinem Gehalt Kirchensteuer einbehalten wurde.

Da es in Frankreich keine Kirchensteuer gibt, kann man auch nicht wie in Deutschland austreten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich aus dem Taufregister streichen zu lassen. Um den Kirchenaustritt in Deutschland wird Bores allerdings nicht herum kommen, wenn er nicht weiter Kirchensteuer zahlen will. Auf seinem Blog hat er den Fall geschildert.

Siehe auch: Datenschutzverletzung zugunsten der Kirchen

WDR Stadtgespräch: Wer bezahlt den Deutschen Katholikentag?

Es war zwischenzeitlich etwas ruhig geworden um die Frage, ob die Stadt Münster den Katholikentag 2018 finanziell fördern soll. Sie ist aber noch nicht abschließend geklärt und noch immer gibt es Bestrebungen im Stadtrat von Seiten der CDU-Fraktion, einen Zuschuss zu gewähren. Doch auch der Protest, initiiert durch die Aktion "11. Gebot", hält an. Nun lädt der WDR alle Interessierten ein zum Stadtgespräch

am Mittwoch, 18.02.2015, 18.00 Uhr

im LWL-Museum
Domplatz 10
48143 Münster

Über die Frage "Wer bezahlt den Deutschen Katholikentag?" diskutieren auf dem Podium u.a. Stefan Vesper, Generalsekretär des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken und Carsten Frerk, Politologe und Buchautor, Giordano-Bruno-Stiftung. Die Diskussion wird am 19.02.2015 um 20:05 Uhr auf WDR 5 gesendet.

Drei Vorträge „Kirchenfinanzen“ mit Carsten Frerk in Niedersachsen

„Kirchenfinanzen – Wie der Staat die Kirchen finanziert“ – zu diesem „heißen“ Thema hat der IBKA-Landesverband Niedersachsen-Bremen Carsten Frerk, Berlin gleich für drei Veranstaltungen in Niedersachsen gewinnen können.

Die erste Veranstaltung fand am 26.11.2014 im Freizeitheim Linden in Hannover statt. Etwa 20 BesucherInnen wollten sich informieren und hatten auch Fragen mitgebracht. Der Referent ging zunächst auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht ein und berichtete auch vom ersten Treffen von Konfessionslosen und Verfassungsrichtern in Karlsruhe, das wenige Tage vorher stattgefunden und an dem er teilgenommen hatte.

IBKA-Lesereise mit Carsten Frerk

Wie der Staat die Kirchen finanziert –
Violettbuch reloaded

Carsten Frerk (c)Evelin FrerkIn die Frage der Öffentlichkeit von Kirchenfinanzen ist in den vergangen zwei Jahren Bewegung geraten. Nicht nur der „Protz-Bischof“ Tebartz van Elst, der es gar nicht war, hat Öffentlichkeit, Kirchenvolk und Medien aufgerüttelt, auch die (vorgebliche) Transparenz in der Veröffentlichung des Vermögens von Bistümern und Bischöflichen Stühlen werden Thema sein. Es wird im Vortrag viel Platz für Informationen und Erläuterungen sein, aber auch ein gerüttelt Spaß, den kirchlichen Finanz-Gralshütern dabei zuzusehen, wie sie meinen, etwas publik zu machen, was sie aber gar nicht tun und auch nicht wollen.

Carsten Frerk ist Autor, Publizist und Journalist. Neben anderen Werken veröffentlichte er u.a. „Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland“ (2002), „Caritas und Diakonie in Deutschland“ (2005), „Violettbuch Kirchenfinanzen. Wie der Staat die Kirchen finanziert.“ (2010) und „Gottes Werk und unser Beitrag. Kirchenfinanzierung in Österreich“ (2012).

Fünf Termine im November in NRW und Niedersachsen:

Offener Brief der Gruppe "11. Gebot" gegen Katholikentagsfinanzierung

Die Gruppe "11. Gebot" richtet sich mit einem offenen Brief gegen die zur Diskussion stehende finanzielle Förderung des Katholikentages 2018 an die Münsteraner Ratsmitglieder.

Vom 04.11. bis zum 06.11.2014 werden die Aktiven um das 11. Gebot, bestehend aus Mitgliedern der Giordano Bruno Stiftung und IBKA, ihrem Protest Gehör verschaffen. In dieser Zeit wird die drei Meter hohe Moses-Statue neben einer Steintafel mit dem eingravierten 11. Gebot ("Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!") im Innenstadtbereich von Münster zu sehen sein. Die Aktion startet am 04.11. um 11:00 Uhr auf dem Domplatz.

Jetzt hat die Gruppe einen Brief an die Ratsmitglieder veröffentlicht (s.u.), in dem sie von SPD und Grünen aufgeworfene Fragen zur kommunalen Katholikentagsfinanzierung beantwortet.

Kein kommunales Geld für Katholikentag in Münster

Finanzierung eines Missionsfestes ist Aufgabe der Kirche

Pressemitteilung vom 9. September 2014

(Münster) „Nach den aktuellen Unwetterschäden an der kommunalen Infrastruktur und angesichts der allgemeinen Finanzlage der Stadt steht Münster vor ganz anderen Herausforderungen als der Finanzierung eines Katholikentags“ , sagt Daniela Wakonigg, Sprecherin des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) im Münsterland. „Es kann doch nicht sein, dass durch den immer härteren Sparkurs der Stadt überall Sozialwohnungen fehlen und ständig über Kürzungen im Kulturbereich nachgedacht wird, während gleichzeitig 1,5 Millionen Euro für die Finanzierung eines Katholikentags verpulvert werden.“

Atheistenverband gegen Zuschuss für Leipziger Katholikentag

Öffentliche Finanzierung widerspricht der Trennung von Staat und Religion

Pressemitteilung vom 17.07.2014

(Overath) "Ein Katholikentag als 'Dreh- und Angelpunkt des katholischen Vereinswesens' soll von den Katholiken aus eigener Tasche finanziert werden", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben aufgrund der Religionsfreiheit ein unbestrittenes Recht, ihren Glauben zu leben und zu zelebrieren. Da Glaube aber eine rein private Angelegenheit ist, müssen Feste wie Katholikentage auch von den Veranstaltern selbst finanziert werden."

Staatsleistungen an die Kirchen: Bundesregierung verweigert Verfassungsauftrag

Pressemitteilung vom 16.04.2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Erklärung der Bundesregierung, keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche zu sehen.

„Das Grundgesetz sieht vor, dass die sog. Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind und dass der Bund die Grundsätze hierfür aufzustellen hat. Mit ihrer Erklärung, hier nichts unternehmen zu wollen, verweigert sich die Bundesregierung diesem Verfassungsauftrag“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Der Hinweis auf eine mögliche einvernehmliche Lösung zwischen den Kirchen und den Bundesländern wird dem Verfassungsauftrag nicht gerecht. Von einer einvernehmlichen Lösung ist im Verfassungstext nicht die Rede.

Die einzig angemessene Lösung für die Ablösung der Staatsleistungen ist ihre ersatzlose Einstellung. Der Hinweis auf Entschädigungsansprüche aus den sog. Säkularisationen im Jahr 1803 geht fehl, denn selbst wenn man diese Ansprüche als begründet ansehen wollte, wären sie durch die in diesem langen Zeitraum geleisteten Zahlungen als abgegolten zu betrachten.

Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass auch Konfessionslose die Kirchen durch ihre allgemeinen Steuern mitfinanzieren. Dies ist mit einer Trennung von Staat und Kirche unvereinbar.“