2004 - Meldungen 3348-3380

Europa

Deutschland

  • (3348) Hamburg. Eine streng muslimische Erziehung ist kein Grund für eine Freistellung vom Biologieunterricht, wenn Sexualkunde auf dem Lehrplan steht. Das haben Hamburger Richter im Fall von zwei 14 und 15 Jahre alten Mädchen entschieden. Dass ihre beiden Töchter am Sexualkunde-Unterricht teilnehmen sollten, wollte eine türkische Mutter aus dem Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg nicht hinnehmen. Der Sexualkundeunterricht werde die beiden Neuntklässlerinnen in schwere Gewissenskonflikte stürzen, argumentierte die Mutter. Denn Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt, und deshalb gebe es vorher auch keinen Bedarf, muslimische Schülerinnen darüber aufzuklären.

    Bei der Schule beantragte sie zunächst die Befreiung von der Sexualkunde - erfolglos. Dann klagte sie. Doch das Hamburger Verwaltungsgericht entschied jetzt, das Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Biologieunterricht, auch wenn Sexualkunde auf dem Stundenplan stehe. Eltern könnten darüber nicht frei entscheiden. Wie die Richter ausführten, können Schulen zwar Schüler "aus wichtigem Grund" von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien; auch gewähre das Grundgesetz die Glaubensfreiheit, das Recht der ungestörten Religionsausübung sowie das Erziehungsrecht der Eltern. Dafür gebe es jedoch Einschränkungen. So sei der Erziehungsauftrag des Staates dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgestellt: "Die Relevanz der Sexualität und der sexuellen Aufklärung sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft begründen ein berechtigtes Interesse an einer die elterliche Erziehung ergänzenden Behandlung des Themas im schulischen Unterricht."

    Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung" müssten die Eltern hinnehmen, so die Hamburger Richter. Sie wurden in der Urteilsbegründung noch deutlicher: Der Elternverantwortung werde eine Erziehung nicht gerecht, "die unter Berufung auf religiöse Dogmen bereits bloßes Wissen vorenthalten will". Es sei ein legitimes staatliches Erziehungsziel, Kindern durch Aufklärung die Chance zu vermitteln, "eine eigenverantwortliche denkende und handelnde Persönlichkeit zu werden". Zudem habe die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, und eine Unterrichtsbefreiung fördere gerade das Gefühl der Andersartigkeit. Auch das Kindeswohl sieht die Kammer nicht gefährdet. Zwar könnten "nicht unerhebliche Probleme" entstehen, wenn die Schülerinnen sich zwischen Loyalität zur Mutter mit ihren "rigiden weltanschaulichen Stan-dards" und den Anforderungen im Unterricht hin- und hergerissen fühlten. Aber die Mutter habe es selbst in der Hand, den "weltanschaulich-religiösen Druck" auf ihre Töchter zu mindern (Aktenzeichen 15 VG 5827/2003).

    Die Hamburger Bildungsbehörde sieht in dem bemerkenswert klaren Urteil eine Erleichterung für Lehrer in Diskussionen mit Eltern. "Das ist sehr hilfreich", so Bildungssenator Reinhard Soltau (FDP). Schulleiter zeigten sich erleichtert, auch die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßte die Teilnahmepflicht. "Die Entscheidung ist richtig", sagte der Vorsitzende Hakki Keskin. Es gäbe ein Chaos, wenn jeder seine eigenen Regeln aufstelle. Ähnlich äußerte sich Ahmet Yazici, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinden Norddeutschlands: "Wir leben in diesem Land, unserer Wahlheimat." Es sei selbstverständlich, den geltenden Regeln und Gesetzen zu folgen. "Der Islam eröffnet den Moslems keine Möglichkeit, sich Parallelgesetze zu schaffen", betonte Yazici und verwies aber zugleich darauf, dass es auch nicht religiöse Eltern gebe, die Besonderheiten für ihre Kinder durchsetzen wollten.

    Ähnliche Konflikte wie in Hamburg gibt es auch in anderen Städten mit einem hohen Einwandereranteil. So steigt in Berlin die Zahl muslimischer Eltern, die ihre Töchter aus religiösen Gründen vom Sport- oder Biologieunterricht abmelden oder nicht an Klassenfahrten teilnehmen lassen wollen. Streit um die Sexualkunde gibt es allerdings nicht nur mit muslimischen Eltern. In den siebziger Jahren waren die Lehrinhalte überall umstritten, und wo streng christliche Lehrer unterrichten, wollen sie sich nicht immer an die Lehrpläne halten - wie im Jahr 2002 jene Nonnen im bayerischen Auerbach, die an einer Realschule vermeintlich anstößige Kapitel kurzerhand aus dem Biologiebuch herausrissen (vgl. MIZ 1/03). In Hessen weigerten sich unlängst bibeltreue Eltern, ihre fünf schulpflichtigen Kindern in eine staatliche Schule zu schicken. Das Ehepaar nahm Anstoß daran, dass die Schüler zu "sexueller Freizügigkeit" erzogen würden und dass statt der Schöpfungsgeschichte ausschließlich die Evolutionslehre gelehrt werde. Um ihre Kinder "keusch und rein zu erziehen, wie es die Bibel vorgibt", unterrichtete die Mutter fortan selbst. Das Landgericht Gießen urteilte allerdings, die Schulpflicht gelte für alle - auch für die Kinder streng religiöser Eltern. (Spiegel online, 20.1.04)

  • (3349) Karlsruhe. Im Rechtsstreit um Religions- und LER-Unterricht im Bundesland Brandenburg hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich gezogen. Erwartungsgemäß nahmen die Karlsruher Richter die Klage von sechzig evangelischen Eltern gegen einige Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht an. Damit sind alle Gerichtsverfahren zu LER erledigt. "Lebenskunde, Ethik, Religion" ist daher - wie im Gesetz von 2002 festgelegt - ordentliches Lehrfach, von dem sich Schüler nur abmelden können, wenn sie stattdessen konfessionellen Religionsunterricht belegen. (KNA, 21.1.04)

  • (3350) Wiesbaden. Hessen plant, nicht nur das Schulgesetz, sondern auch das Beamtengesetz zu ändern. Damit gehe das Land weiter als alle anderen Bundesländer, sagte CDU-Fraktionschef Franz-Josef Jung. Das Kopftuch stehe im Widerspruch zu den elementaren Grundwerten der Verfassung. Es gehe nicht an, dass in den Schulen Kruzifixe verboten würden, während das demonstrative Tragen von Kopftüchern geduldet werden müsse. Nach Überzeugung der CDU wird das "Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität" den Landtag noch vor der Sommerpause passieren.

    Das Kopftuch sei nicht in erster Linie Ausdruck eines Glaubens, sondern eine politische Demonstration und ein Symbol der Unterdrückung und Unfreiheit, sagte Jung zur Begründung. Künftig sollen Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale, die das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung gefährden könnten, für hessische Beamte tabu sein. Allerdings dürfte ein kleines Kreuz an einer Halskette davon nicht betroffen sein. Bei der Bewertung sei jeweils "der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen", formuliert die Union in ihrem Gesetzentwurf. Die CDU verfügt im hessischen Landtag über die absolute Mehrheit. Im September 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Länder Lehrerinnen das Tragen per Gesetz verbieten können. (Spiegel online, 10.2.04)

  • (3351) Düsseldorf. Die SPD plant in Nordrhein-Westfalen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen. Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Edgar Moron, sagte bei der Vorlage eines Gutachtens des Berliner Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis, die Schule müsse ein politik- und ideologiefreier Raum bleiben. Er forderte die anderen Parteien im Landtag zu einer einvernehmlichen Lösung auf.

    Das islamische Kopftuch symbolisiere grundsätzlich auch eine Ungleichbehandlung der Frau und sei damit grundrechtswidrig, sagte Battis. Zugleich müsse aber den Grundrechten der Kopftuchträgerin Rechnung getragen und diese gegen die Grundrechte von Eltern und Schülern abgewogen werden. Deshalb soll nach den Worten von Moron im Ausnahmefall das Tragen des Kopftuches auch erlaubt werden können, wenn die Frau das Tragen nicht weltanschaulich, sondern religiös begründen könne.

    Nach Battis' Vorschlag soll ein Gesetz Lehrerinnen und Lehrern verbieten, im Dienst "Kleidung oder Zeichen zu tragen oder in Schulräumen aufzustellen oder anzubringen", deren vom Bundesverfassungsgericht festgestellter "objektiver Erklärungsgehalt" zu Grundwerten der Verfassung, insbesondere der Menschenwürde sowie den Freiheits- und Gleichheitsrechten, im Widerspruch stehe und geeignet sei, den Schulfrieden zu beeinträchtigen. Im Einzelfall muss die Schulleitung das prüfen und zusammen mit der Elternkonferenz eine Empfehlung aussprechen. Die abschließende Entscheidung solle dann aber die zuständige Schulaufsichtsbehörde, also die Regierungspräsidenten, fällen.

    Die Grünen im Landtag lehnten ein solches Gesetz umgehend ab. Das bestehende gesetzliche Instrumentarium reiche "vollkommen aus, um gegen fundamentalistische Indoktrinationen in der Schule vorzugehen", sagte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Sybille Haußmann. Fraktionsgeschäftsführer Johannes Remmel meinte, ein "Kulturkampf wäre das Letzte, was unsere Schulen jetzt brauchen". Beifall kam dagegen von der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion und von der FDP. Das Gutachten betone, dass ein Kopftuchverbot nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern sogar geboten sei, erklärte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Kufen. (Spiegel online, 10.1.04)

  • (3352) Stuttgart. Der baden-württembergische Ministerrat hat sich einstimmig für das neue Kopftuchgesetz ausgesprochen. Das bestätigte die Landesregierung in Stuttgart. Laut Gesetzentwurf sollen an Schulen "politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen", die den Schulfrieden gefährden könnten, verboten werden. Bekundungen christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen sollen hingegen erlaubt sein. Der Entwurf ist dem Landtag weitergeleitet worden. Nach der zweiten Lesung Ende März soll das Gesetz beschlossen werden. (KNA, 13.1.04)

  • (3353) Erfurt. In Zeiten zunehmender Verweltlichung beobachten Experten auch einen veränderten Umgang der Deutschen mit ihren Toten. Die Bedeutung der Kirchen und Gemeinden bei Beerdigungen sinkt, Kosten spielen eine größere Rolle als früher. Die Individualisierung zeigt sich in der bunteren Gestaltung von Trauerfeiern, die persönliche Noten bekommen.

    Während sich die professionellen Bestattungsunternehmen auf zunehmend extravaganten Wünsche der Hinterbliebenen (z.B. knallige Farben, eigene Bemalungen oder Unterschriften auf Särgen) einstellen, tun sich die Kirchen mit dieser Entwicklung schwer. Zwar sei die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zu Zugeständnissen bereit, meint Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Hermann Barth. Wenn aber beispielsweise nur Musik gespielt werde, die zu einer christlichen Bestattung keine Verbindung mehr habe, sei eine Grenze erreicht. Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz glaubt dabei eine "Sinnentleerung von Riten und Bräuchen" beobachten zu können. Deren Vorsitzender, der Erfurter Bischof Joachim Wanke, räumt ein, dass die Kirche Angebote schaffen müsse, die über ihre Klientel hinausgingen. Denkbar seien beispielsweise Trauerfeiern für Verstorbene ohne Kirchenzugehörigkeit. Er warnt jedoch davor, Bestattungen vollkommen zur "Privatsache" werden zu lassen: "Wir werden uns zurückentwickeln zu einer Horde rivalisierender Indianerstämme", beschreibt er das Szenario einer "kulturlosen Gesellschaft" (sic!).

    Der Bundesverband Deutscher Bestatter zählt in Deutschland jährlich rund 830.000 Beerdigungen. Davon sind etwa 40 Prozent Feuerbestattungen - mit steigender Tendenz. Auch die Zahl der anonymen Beerdigungen nimmt nach Angaben des Verbraucherschutzvereins aeternitas in Bonn zu und liegt jetzt bei etwa 14 Prozent. Zocher hat eine Erklärung: Die Feuerbestattung gelte als modern, praktisch und besonders pflegeleicht. Zudem sei eine Einäscherung deutlich preisgünstiger als ein Familiengrab. Bei 18 Millionen Single-Haushalten in Deutschland gebe es auch immer weniger Menschen, die bereit seien, ein aufwändiges Grab zu pflegen.

    Unterdessen sind die Bundesländer dabei, ihre Bestattungsgesetze zu überprüfen. So ist es seit dem 1. September 2003 in Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Asche eines Toten unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen. (dpa, 21.11.03)

  • (3354) Bremen. Die katholische Kirche und das Land Bremen haben ein Konkordat geschlossen. Die feierliche Unterzeichnung im Rathaus der Freien Hansestadt nahmen Bürgermeister Henning Scherf (SPD) und der Apostolische Nuntius in der Bundesrepublik, Erzbischof Giovanni Lajolo, vor. Die katholischen Christen seien ein "gutes Stück Bremen", stellte Scherf fest. Die protestantische Stadt sei nicht immer freundlich mit den Katholiken umgegangen. Nun aber seien sie "hoch geschätzt".

    Der Vertrag muss noch vom bremischen Parlament ratifiziert werden. Dies gilt als sicher. In der Vereinbarung werden sämtliche Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche in Bremen geregelt. In der Präambel heißt es, die Partner seien sich "einig in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und der Freien Hansestadt Bremen in freundschaftlichem Geist zu festigen, fortzubilden und zu fördern".

    Neben Selbstverständlichkeiten wie der Zusicherung der Freiheit der Glaubensausübung sind Abschnitte zum Schutz der Feiertage, zu Seelsorge und Denkmalpflege sowie zum Religionsunterricht vorgesehen. Diesen gibt es in Bremen nur in konfessionellen Schulen. Die katholische Kirche hat in der Hansestadt fünf Schulstandorte. An den staatlichen Schulen wird laut Verfassung lediglich ein "biblischer Geschichtsunterricht auf allgemein christlicher Grundlage" angeboten.

    Die Verhandlungen über das Konkordat waren zu Beginn des Jahres auf Wunsch der katholischen Kirche aufgenommen worden, nachdem Bremen 2001 mit der jüdischen Gemeinde und ein Jahr später mit der evangelischen Kirche Verträge abgeschlossen hatte. Verhandlungsführer waren der bremische Dekan Propst Ansgar Lüttel sowie Bürgermeister Scherf, der zugleich "Senator für Kirchenangelegenheiten" ist. Die Verhandlungen seien wesentlich zügiger geführt worden als bei vergleichbaren Verträgen, hob Lajolo hervor.

    Bremen ist das vorletzte deutsche Bundesland, das ein Konkordat mit der katholischen Kirche schließt. In Hamburg haben entsprechende Verhandlungen begonnen. Zuletzt war in Brandenburg ein Staatsvertrag unterzeichnet worden. Im Land Bremen, das die Städte Bremen und Bremerhaven umfasst, sind von 660.000 Menschen etwa 80.000 katholisch, das sind rund zwölf Prozent. (KNA, 22.11.03)

  • (3355) Münster. Erstmals werden an einer deutschen Hochschule Lehrer für islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache ausgebildet werden. An der Universität Münster wurde das Projekt vorgestellt: zwei neue Studiengänge gibt es am "Zentrum für Religiöse Studien". Neben Religionslehrern für den Islam sollen auch solche für christliche Orthodoxie ausgebildet werden. Studieren können dort Studenten aller Bekenntnisse, wer aber später Religion unterrichten will, muss auch der dementsprechenden Religionsgemeinschaft angehören, sagt Thomas Bauer, Gründungsdirektor des Zentrums. Er rechnet, dass mit Beginn des kommenden Sommersemesters die ersten Studenten für islamische Religionslehre eingeschrieben werden. (Radio Vatikan, 9.12.03)

  • (3356) Bamberg. Schon seit längerem war bekannt, dass die katholischen Diözesen überhöhte Mitgliederzahlen an das Statistikreferat der Bischofskonferenz melden. Über das Ausmaß herrschte jedoch bis vor kurzem Rätselraten. Früher ging die Zentrale von einer Differenz von rund einer Million aus, 1997 bezifferte sie die Fehlerquote auf rund 370.000. Ursache sind Doppeltzählungen aufgrund mehrerer Wohnsitze.

    Nun hat die Erzdiözese Bamberg auf die Daten der Einwohnermeldeämter umgestellt - und siehe da: Während die Katholiken in Bayern 2002 insgesamt 52.000 Mitglieder verloren, waren es allein in dem mittelfränkischen Erzbistum gut 32.000. Davon entfielen nur 7000 auf echte Einbußen, doch musste der tatsächliche Bestand um über 25.000 bereinigt werden - was bei nunmehr 763.000 Mitgliedern immerhin 3,3 % ausmacht. Da es in Bayern insgesamt nunmehr 7,329 Millionen Katholiken gibt, ist selbst bei vorsichtiger Hochrechnung von einer Überhöhung zwischen 100.000 und 200.000 Katholiken auszugehen. Problematisch ist dies weniger wegen einer Verfälschung der Statistik, sondern weil die katholische Kirche (wie alle anderen weltanschaulichen Körperschaften) einen Staatszuschuss von derzeit gut 5 Euro je Mitglied erhält. Damit haben die bayerischen Diözesen seit vielen Jahren mindestens eine halbe, wenn nicht eine ganze Million Euro pro Jahr zu viel kassiert. Und so löblich die Umstellung auf eine korrekte Datenbasis in Bamberg ist, so geht doch aus der Meldung der Katholischen Nachrichten Agentur hervor, dass in anderen Diözesen wie Regensburg die Praxis unverändert bleibt. (Heinrichsblatt, Kirchenzeitung der Erzdiözese Bamberg, 16.11.03, Freigeistige Rundschau, 1/2004)

  • (3357) Berlin. Auch im Jahr 2002 setzte sich die Talfahrt der beiden Großkirchen fort. Die evangelische Kirche verlor nach einer vorläufigen Erhebung 243.000 Mitglieder, davon je die Hälfte durch Kirchenaustritt und durch Überalterung. (Nähere Angaben liegen noch nicht vor.) Die katholische Kirche, die bereits ihre offiziellen Daten vorstellte, verlor 190.000 Mitglieder, während die Gesamtbevölkerung um 96.000 wuchs. Rechnet man von der offiziell angegebenen Mitgliederzahl von 26,466 Millionen noch jene 351.000 Doppeltzählungen ab, die sich aus der Fortschreibung der Angaben des Statistikreferats der katholischen Bischofskonferenz ergeben [siehe vorige Meldung] hat die katholische Kirche allerdings nur 26,115 Millionen Mitglieder. Das sind 31,64% der Bevölkerung. (Bei der evangelischen Kirche sind es 26,211 Millionen = 31,76%. Damit ist der Anteil der beiden Kirchen binnen eines Jahres um exakt 0,6% geschrumpft.)

    Während die katholischen Kirchenaustritte bundesweit nur unwesentlich zunahmen, sank die Teilnahme der Katholiken am Sonntagsgottesdienst wie in allen Vorjahren, diesmal aber ungewöhnlich stark von 15,9 auf 15,2%. Besonders dramatisch verlor die katholische Kirche in Bayern an Boden. Dort stieg die Kirchenaustrittszahl um 10% und damit doppelt so stark wie im gesamten Bundesgebiet, und auch die Kirchgangsquote schrumpfte dort um das Doppelte - von 19,4 auf 17,9%. (Statistische Eckdaten der katholischen Kirche 2002; EKD-Pressemitteilung vom 2.12.03; Freigeistige Rundschau, 1/2004)

  • (3358) Berlin. Der Bund wird den Weltjugendtag (WJT) 2005 in Deutschland mit 7,5 Millionen Euro unterstützen. Das bekräftigte der zuständige Haushaltsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Hagemann, in Berlin. Nach einem Gespräch mit dem Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, erklärte Hagemann, beide Koalitionsfraktionen hätten sich auf die finanzielle Förderung geeinigt. Der WJT biete Deutschland eine eindrucksvolle Gelegenheit, "seine Gastfreundlichkeit und Weltoffenheit zu präsentieren". Zu dem Großereignis im August 2005 werden bis zu einer Million Teilnehmer aus aller Welt erwartet. Der Gesamtetat wird nach offiziellen Angaben auf hundert Millionen Euro geschätzt. Hagemann unterstrich, Rot-Grün wolle einen wesentlichen Beitrag leisten, um den WJT in Deutschland zu ermöglichen. Über die finanzielle Förderung hinaus werde sich der Bund an dem Großereignis mit Technischem Hilfswerk und Bundesgrenzschutz "in einem erheblichen Umfang" beteiligen. (Deutsche Tagespost, 11.12.03)

  • (3359) Dresden. Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen der CDU-Fraktion ein überarbeitetes Schulgesetz verabschiedet. Zuvor war es im Plenum zu heftigen Diskussionen zwischen Regierung und Opposition über den neu eingefügten Verweis auf die "christliche Tradition im europäischen Kulturkreis" im ersten Paragraphen des Gesetzes über die Bildungsziele gekommen. Der bildungspolitische Sprecher der PDS, André Hahn, sagte, für seine Partei komme die Verankerung christlicher Werte einem "Missionsauftrag an die Schule" gleich. Dies sei eindeutig verfassungswidrig. Der SPD-Abgeordnete Cornelius Weiß äußerte, mit der eingefügten Passage werde die weltanschauliche Neutralität der Schule in Sachsen aufgehoben. Bei dem Vorhaben der CDU handele es sich um "die staatlich verordnete Christianisierung unserer Schulen". PDS und SPD kündigten an, vor das sächsische Verfassungsgericht zu ziehen.

    Der CDU-Abgeordnete Thomas Colditz sagte, es gehe darum, deutlich zu machen, dass der im bisherigen Schulgesetz aufgeführte, gesellschaftlich akzeptierte Wertekanon "christliche Wurzeln" habe. "Wir werden uns erhobenen Hauptes einem Urteil des Verfassungsgerichts stellen", äußerte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Fritz Hähle. Er verwies darauf, dass die Anfügung niemanden ausschließe. Ein Kopftuch-Verbot ist im neuen sächsischen Schulgesetz nicht verankert. Die sächsische Regierung sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf, da im Freistaat so gut wie keine Muslime leben. (FAZ,16.1.04)

  • (3360) Berlin. In der Union ist das Nachdenken über Alternativen zur Kirchensteuer offenbar keine Tabu mehr. Gegenüber der Welt am Sonntag meinte der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kues, dass es Sache der Kirche sei, sich im Rahmen der steuerpolitischen Diskussion Gedanken über neue Finanzierungsformen zu machen. Der evangelische Theologe und Wirtschaftsexperte im CDU-Bundesvorstand, Kurt Lauk, sprach sich dabei für die völlige Abschaffung der Kirchensteuer aus. Im Zuge der Verfassungsreform solle die Zuständigkeit von Bund und Ländern neu geordnet werden. Das Verhältnis von Kirche und Staat solle entzerrt werden. "Um die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Kirchen zu erhöhen, wird es Zeit, dass sie auch für ihre Einnahmen eigene Verantwortung übernehmen. Dann tritt an die Stelle der bisherigen Kirchensteuer der Kirchenbeitrag, den die Kirchen selbst bestimmen und erheben."

    Gegen solch progressive Vorschläge, zumal wenn sie ausnahmsweise einmal von der CDU kommen, musste sich die SPD natürlich verwehren: Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck erteilte der CDU-Forderung zur Abschaffung der Kirchensteuer postwendend eine Absage. Was hier gefordert werde, sei höchst erstaunlich aus christdemokratischem Mund und wirke sich unsozial aus. Ferner widerspreche diese Forderung dem Abkommen mit den Kirchen. Er sehe keine unzulässige Verflechtung zwischen Kirche und Staat, sagte Beck. "Im Zusammenwirken mit Land und Kommunen nehmen die Kirchen auch wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahr. Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn die CDU ihre Forderung aufrechterhält." (Welt am Sonntag, 18.1.04; SPD-Presseerklärung, 19.1.04)

    Anm. MIZ: Ob Kurt Beck noch nicht gemerkt hat, dass das konfessionslose Drittel der deutschen Bevölkerung auch zu Wahlen geht - und selbst in den Reihen der (nominellen) Kirchenmitglieder eine große Anzahl potentieller SPD-Wähler mit einer Abschaffung der Kirchensteuer einverstanden wäre? Seine scheuklappenblinde Erwiderung auf die CDU-Initiative lässt zumindest vermuten, dass die SPD gewillt ist, noch den letzten Rest ihrer konfessionsfreien Mitglieder zu vergraulen?

  • (3361) Lampoldshausen. Die Schäfchen waren einigermaßen schockiert. In einer baden-württembergischen Kirchengemeinde bei Heilbronn sind aus Versehen Porno- statt Jesus-Videos verteilt worden. Mitarbeiter der evangelischen Gemeinde Lampoldshausen im Landkreis Heilbronn hatten bereits rund 25 Videos verteilt, bis der Fehler auffiel, räumte Pfarrer Frithjof Schwesig der Nachrichtenagentur AP gegenüber ein. Die Filme seien sofort wieder eingesammelt worden, nachdem "fünf bis sieben" Haushalte das Video angesehen hätten, so Schwesig. Kurz darauf seien die richtigen Filme verteilt worden. Verantwortlich für die peinliche Panne war wohl eine Video-Kopierfirma: Von 300 gelieferten Exemplaren hätten 200 nicht den bestellten Lehrfilm über das Lukas-Evangelium, sondern Pornos enthalten. Schwesig nahm die Affäre mit Humor: "Derjenige, der ursprünglich den Porno bestellt hat, hat jetzt einen Jesus-Film im Recorder", sagte er der Heilbronner Stimme, die über den Fall berichtete. (Spiegel online, 5.12.03)

  • (3362) Frankfurt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen (DGB) hat den Ausstieg der Protestanten des Landes aus der Rentenkasse kritisiert. Die Kirche setze ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn sie Solidarität predige und gleichzeitig die solidarische Finanzierung der Rentenversicherung verlasse, sagte der DGB-Landesvorsitzende Stefan Körzell in Frankfurt. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hatte beschlossen, das Altersruhegeld der 2000 Kirchenbeamten privat abzusichern. Damit will sie rund sieben Millionen Euro sparen. Künzell forderte das Kirchenparlament auf, seine Entscheidung zu korrigieren. Viele Kirchenmitglieder könnten den Beschluss nicht nachvollziehen.

    Die EKHN war der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) 1973 beigetreten. Diese sichert derzeit ein Drittel der Pensionen ab. Der Rest wird von der Kirchlichen Versorgungsstiftung der EKHN getragen. Die Synode hatte bereits vor drei Jahren über den Ausstieg debattiert. Damals war der Antrag mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt worden. Bei der jetzigen Abstimmung hatten sich die Mehrheitsverhältnisse deutlich verändert (170 zu 103). Daraufhin trat der SPD-Sozialpolitiker Armin Clauß als Synodaler zurück. (FAZ-NET, 2.12.03)

  • (3363) Berlin. Die GEW Berlin protestierte gegen die Unterzeichnung eines Konkordates zwischen der Landesregierung Brandenburg und dem Vatikan, welche am 12. November 2003 durch Ministerpräsident Platzeck und dem Vertreter des Vatikans erfolgte. Das Konkordat ist nicht befristet und enthält keine Kündigungsklausel. Die GEW rief alle Mitglieder des Landtages Brandenburg auf, dieses geheim und ohne Beteiligung des Landtages zustandegekommene Konkordat nicht zu bestätigen und stattdessen über die Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine breit angelegte öffentliche Debatte zu führen. Die GEW vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass die christlichen Kirchen in der gleichen Weise den Haushaltsgesetzen unterliegen müssen, wie andere freie Träger. Zudem ist nach der Verfassung eine Privilegierung der christlichen Kirchen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften und gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften verfassungswidrig. Die besondere Relevanz des Konkordates für Berlin besteht darin, dass es dem Grundsatz widerspricht, dass im Vorfeld der Fusion der Länder Berlin und Brandenburg jegliche unbefristete vertragliche Vorfestlegungen sowohl seitens des Landes Brandenburg als auch des Landes Berlin zu vermeiden sind. (GEW-Presseerklärung, 27.11.03)

Österreich

  • (3364) St. Pölten. Ein Kruzifix sorgt in St. Pölten, dem Sitz des niederösterreichischen Landtags, für Aufregung. St. Pöltens ultrarechter Bischof Kurt Krenn hatte dem Landtag ein Kruzifix zum Aushang im Sitzungssaal geschenkt. Die SPÖ- und Grünen-Fraktion lehnten dankend ab. Die konservative ÖVP, Inhaber der absoluten Mehrheit, befürwortet dagegen diese christliche Propaganda. Der ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner gegenüber der SPÖ: "Wir sind entsetzt und betroffen über die Heimatfremde vor allem der SPÖ Niederösterreichs in dieser Frage." Die SPÖ verteidigte die weltanschauliche Neutralität des Staates und sprach dagegen von "faschistoider Polemik", wie sie zuletzt in den 30er Jahren üblich gewesen sei. Völlig richtig spielte sie damit auf die Zeit des Austrofaschismus an, in der die SPÖ verboten war, das klerikalfaschistische Regime dagegen offen den Katholizismus gefördert hatte. Die Grünen-Landesvorsitzende und frühere Bundessprecherin Dr. Madeleine Petrovic kündigte an, sie werde das Kruzifix abnehmen, falls es im Sitzungssaal angebracht würde. (Heidenheimer Neue Presse, 6.12.03)

Frankreich

  • (3365) Paris. Frankreich steht vor einem Kopftuchverbot. Eine von Präsident Jacques Chirac eingesetzte Kommission setzt sich dafür ein, islamische Kopftücher oder Schleier sowie vergleichbare religiöse Symbole per Gesetz aus den Schulen zu verbannen. Das Verbot würde Lehrern und Schülern in öffentlichen Schulen auch das Tragen von größeren christlichen Kreuzen verbieten. Außerdem setzen sich die Experten für einen jüdischen und einen islamischen staatlichen Feiertag ein. Der Bericht der Kommission, in Paris veröffentlicht, widerspricht mit seinem Ruf nach Kopftuchverbot Vertretern der großen Religionen in Frankreich. Die katholischen Bischöfe etwa halten nichts von einem solchen Gesetz, das viele Moslems als gegen sich gerichtet interpretieren könnten; sie würden Streitfälle lieber im Einzelfall lösen. Bischof Gérard Defois von Lille: "Das scheint uns völlig überzogen, diese Frage mit einem förmlichen Gesetz lösen zu wollen. Allerdings rühren wir hier an ein typisches Problem: Die Franzosen halten sich oft für die Garanten der Freiheit von anderen. Sie glauben andere von Unterdrückung, also auch Frauen vom Schleier befreien zu müssen." Bischof Defois kritisierte, wichtige religiöse Fragen würden in Frankreich oft willkürlich, je nach der gerade herrschenden gesellschaftlichen Stimmung (Anmerkung MIZ: So etwas nennt man Demokratie!), entschieden.

    Der Pariser Kardinal Jean-Marie Lustiger warnte die französische Regierung gar vor einem "neuen Religionskrieg". Das geplante Gesetz gegen religiöse Symbole biete "unfreiwilligen Brandstiftern" wegen seiner mangelnden Sensibilität die besten Voraussetzungen, sagte der Erzbischof im Rundfunk. Die Befürworter des Gesetzes machten sich nicht klar dass auf das in der Praxis nicht umzusetzende Verbot der religiösen Symbole in der Schule eine "lange dauernde Krise" folgen werde. Außerdem werde in dem Gesetz fälschlich eine Einwanderergruppe mit einer Religion gleichgesetzt. Hinzu komme, dass es ein Erwachen einer antireligiösen Aggressivität gebe, die auch katholische Gruppierungen zu spüren bekommen. Regierungssprecher Cope wies die Vorwürfe zurück. Es handele sich um ein sensibles Gesetz, das ausgewogen sei. Die weltanschauliche Neutralität des Staates sei "keine Verneinung der Religion", sondern die "Freiheit, seinen Glauben im Respekt der anderen auszuüben". (Radio Vatikan 11.12.03; KNA, 15.1.04)

Italien

  • (3366) Rom. In Italien gelten fortan strenge Regeln zur künstlichen Befruchtung. Nach hitzigen Debatten, geheimen Abstimmungen und heftigem Streit in der Opposition ist es durch: Italiens neues Gesetz zur künstlichen Befruchtung. Der Senat verabschiedete sämtliche vom Parlament vorgeschlagenen Artikel mit 169 gegen 90 Stimmen und nur fünf Enthaltungen. Das Gesetz sieht nicht nur strenge Richtlinien für die Befruchtung im Reagenzglas vor, es verbietet auch die Präimplantationsdiagnostik und die Forschung an so genannten überzähligen Embryonen. Damit gehören die italienischen Bestimmungen zu den strengsten in Europa. Nur verheiratete Paare und stabile Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau dürfen in Italien zur in-Vitro-Fertilisation greifen. Spendersamen und fremde Eizellen sind ebenso verboten wie Leihmütter und künstliche Befruchtung bei Homosexuellen, Minderjährigen und Singles. Um die Abtreibung von Mehrlingen zu verhindern, dürfen höchstens drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Die für die Befruchtung gewonnenen Embryonen sind unantastbar, das heißt: keine Untersuchungen auf Erbkrankheiten durch PID, keine Forschung, kein Einfrieren. Auch die rund 27.000 existierenden und bereits auf Eis gelegten Embryonen dürfen nicht zur Forschung verwendet werden. Für die Generalsekretärin der Bewegung für das Leben, Olimpia Tarzi, ist das Gesetz ein voller Erfolg: "Ich halte das für eine ungeheuer wichtige politische und kulturelle Umwälzung. Denn es war versucht worden, Katholiken und Laizisten gegeneinander auszuspielen. Aber dieses ideologisch motivierte Treiben ist gescheitert. Stattdessen hat sich eine breite Allianz von Menschen unterschiedlichster politischer Bekenntnisse gebildet, denen vor allem eines am Herzen lag: nämlich das wichtigste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben." Für die Abstimmung über das heftig umstrittene Gesetz war sowohl im Parlament als auch jetzt im Senat der Fraktionszwang aufgehoben worden. Während die Regierungsparteien praktisch einstimmig für die Regelungen votierten, gab es einen Riss durch die Fraktion des Mitte-Links-Bündnisses. Vor allem die katholisch geprägte Partei Margherita musste sich von ihren laizistischen Bündnispartnern den Vorwurf anhören, sie habe sich von den kirchlichen Hierarchie unter Druck setzen lassen. Gegner des neuen Gesetzes kündigten den Aufruf zu einem Referendum an. (Radio Vatikan, 11.12.03)

  • (3367) Rom. Immer weniger Paare lassen sich kirchlich trauen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Italienischen Bundesamtes für Statistik (ISTAT). Demnach ist die Zahl der kirchlichen Eheschließungen innerhalb von vier Jahren um knapp sieben Prozent gefallen. Im Gegensatz dazu erreichten die standesamtlichen Trauungen im vergangenen Jahr einen Rekordanteil von 28,1%. Anders als in Deutschland wird die kirchliche Eheschließung vom Staat anerkannt und ist damit der standesamtlichen Trauung gleichwertig. (Radio Vatikan, 5.2.04)

Vatikan

  • (3368) Vatikanstadt. Mehr als zwei Jahre lang wurde Erzbischof Emanuel Milingo vom Vatikan in einem Kloster in Zagarola in der Nähe von Rom unter Arrest gehalten. Nun ist er entkommen. Das vatikanische Pressebüro schweigt sich über den Untergetauchten aus. Im Mai 2001 brachte Erzbischof Milingo aus Zambia den Vatikan in Verlegenheit, als die Nachricht von seiner Heirat in New York mit einem koreanischen Mitglied der Mun-Sekte internationale Schlagzeilen machte. Unter dem Druck des Vatikans distanzierte er sich von der Heirat und wurde unter Arrest gestellt. Nun ist er verschwunden und hat sich angeblich zusammen mit der italienischen Malerin Alva Vitali nach Lecco in Norditalien abgesetzt.

    Der rebellische Kleriker war im Jahre 1983 aus Zambia entfernt worden, angeblich weil er Exorzismus betrieb, sich als religiöser Wunderheiler betätigte und in seinen Messen Stammesriten und Hexenzauber durchführte. Milingo verlor daraufhin sein Amt und wurde als Erzbischof Emeritus von Lusaka in vatikanischen Gewahrsam genommen. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

  • (3369) Vatikanstadt. Der Papst warnt vor einer einfachen Übertragung demokratischer Denkmuster auf die Kirche. Die kirchliche Hierarchie sei von Christus selbst gewollt, betonte Johannes Paul II. in einer Ansprache an die vatikanische Kleruskongregation. Die Mitglieder der Kongregation hatten sich bei ihrer Vollversammlung u.a. mit den beratenden Laiengremien in Pfarreien und Diözesen auseinander gesetzt. "Keinesfalls darf es dahin kommen, dass die Priester sich nur noch demokratischen Mehrheitsbeschlüssen kirchlicher Versammlungen zu beugen haben", erklärte das Oberhaupt der Katholischen Kirche. "Die Kirche kann nicht nach menschlich-politischen Vorbildern gestaltet werden. Ihre hierarchische Struktur ist Teil jenes Glaubensgutes, das über die Jahrhunderte hinweg bewahrt bleiben muss. Die Entwicklung der Laiengremien sollte deshalb aufmerksam beobachtet und immer wieder anhand der Maßgaben des Lehramtes überprüft werden." (Radio Vatikan, 10.1.04)

Griechenland

  • (3370) Athen. Gegen einen EU-Beitritt der Türkei hat sich das Oberhaupt der orthodoxen Kirche Griechenlands, Erzbischof Christodoulos, ausgesprochen. Der Erzbischof bezeichnete die Türken als Barbaren. Bei einem Gottesdienst sagte er, die überwiegend muslimische Türkei solle nicht in die Union aufgenommen werden, denn "wir können nicht miteinander leben". (Radio Vatikan, 4.12.03 )

Finnland

  • (3371) Helsinki. Seit dem vergangenen Jahr hat die Evangelisch Lutherische Kirche in Finnland einen scharfen Anstieg von Austritten ihrer Mitglieder zu verzeichnen. Die Kirchenführung ist alarmiert. 2003 entschlossen sich in der Hauptstadt Helsinki 4100 Mitglieder zum Austritt; 2002 waren es nur 2700. Die Entwicklung ist landesweit und begann im August - mit einer Änderung des Religionsfreiheits-Gesetzes. Nach der Gesetzesänderung ist es sehr einfach geworden, die Kirche zu verlassen: man muss nicht mehr persönlich zum Registeramt, um Formulare auszufüllen - ein Brief genügt. Und man braucht seine Entscheidung auch nicht nach einem Monat Bedenkzeit noch einmal zu bestätigen - einfach nur noch den Austritt erklären und fertig. Da tun viele Leute, was sie schon lange hatten tun wollen. Noch ein weiteres Ergebnis der Gesetzesänderung mag zum gegenwärtigen Exodus beitragen: Kirchenmitglieder haben ihr altes Privileg der reduzierten Beerdigungskosten verloren. Die letzten Ausgaben sind jetzt für jedermann gleich. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)

Nordamerika

U.S.A.

  • (3372) Alabama. In einer außerordentlichen Entscheidung hat ein eigens formiertes Ethik-Gremium von Richtern in Alabama den Obersten Richter des Staates, Roy S. Moore, seines Amtes enthoben, da er "sich über das Gesetz stellte". Moore, besser bekannt als Alabamas "Zehn-Gebote-Richter", hatte ein großes Granit-Monument mit dem Dekalog in der Halle des Höchsten Gerichtshofes von Alabama installieren lassen. Atheistenorganisationen und Bürgerrechtsgruppen nahmen den Kampf gegen diese "monumentale Verletzung der Verfassung" auf. Die amerikanische Verfassung verbietet die Anbringung religiöser Symbole auf öffentlichem Besitz. Im September 2003 ordnete ein Bundesgericht die Entfernung des verfassungswidrigen Steinstückes an. Moore widersetzte sich hartnäckig. Das Bundesberufungsgericht bestätigte die Entscheidung. Der Höchste Gerichtshof der USA weigerte sich, Moores Berufung anzunehmen.

    Das zweieinhalb Tonnen schwere Granitmonument, von Moore persönlich entworfen und in der Nacht des 31. Juli 2000 heimlich ins Gerichtsgebäude geschoben, wurde inzwischen in einen Vorratsraum gerollt. Nun ist auch der Höchste Richter selbst draußen, wegen vorsätzlicher und öffentlicher Missachtung des Gesetzes. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

  • (3373) Milwaukee. In Milwaukee ist ein achtjähriger Junge, der unter Autismus litt, bei einer Teufelsaustreibung ums Leben gekommen. Die Mutter des Jungen hatte so versucht, die Krankheit ihres Sohnes zu heilen. Die Mutter habe ihren Sohn drei Mal in der Woche in die Faith Temple Church of the Apostolic Faith in Milwaukee gebracht in der Hoffnung, seinen Autismus zu heilen, erklärte Bischof David Hemphill. Der Junge sei in Decken gewickelt worden. Nach "einer Stunde des Gebets" habe ein Gläubiger schließlich bemerkt, dass das Kind sich nicht mehr bewegte und einen Rettungswagen gerufen. Die Großmutter des Jungen sagte, das Kind sei gewaltsam ruhig gestellt und niedergedrückt worden. Dies bestritten Vertreter der Kirche. "Wir haben Gott gebeten, den Geist zu vertreiben, der diesen kleinen Jungen zu Tode quälte", sagte Hemphill. Die Decken seien benutzt worden, damit das Kind sich selbst und andere nicht kratze. Es habe jedoch bequem sitzen können. Nach dem Tod des Jungen wurde ein Verdächtiger festgenommen, die Vorwürfe gegen ihn wurden jedoch nicht veröffentlicht. (Rheinische Post, 25.8.03)

    Anm. MIZ: Der Geist, "der diesen kleinen Jungen zu Tode quälte", war offensichtlich nicht der ominöse "Satan", sondern realiter ein gutgläubiges Mitglied der Faith Temple Church of the Apostolic Faith. Absurderweise erfreuen sich solche "Teufelsaustreibungen", die in der Regel an geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen vorgenommen werden, in manchen religiösen Zirkeln noch heute große Beliebtheit. Im katholischen Kontext hat vor allem Papst Johannes Paul II. den "Teufelsaustreibern" durch die von ihm verantwortete Neuauflage des Exorzismus neuen Auftrieb gegeben.

  • (3374) Boston. Der Erzbischof von Boston, Sean O'Malley, sieht die Institution Ehe und Familie in den USA gefährdet. Deshalb müssten sich katholische Anwälte und Richter gegen Homo-Ehen auszusprechen. Mit dieser Warnung wandte sich O'Malley beim Sonntagsgottesdienst an die Gläubigen. Erst im November hatte der Oberste Gerichtshof im US-Bundesstaat Massachusetts die Verweigerung der Ehe für homosexuelle Paare als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung war vor allem von der Kirche kritisiert worden. (Radio Vatikan, 12.1.04)

  • (3375) Connecticut. Die meisten amerikanischen College-Studenten wissen nicht, dass Religionsfreiheit in der Bill of Rights, der US-Verfassung garantiert ist! In einer nationalen Umfrage bewiesen mehr als zwei Drittel der teilnehmenden Studenten und Verwaltungskräfte von Colleges und Universitäten in den USA einen schockierenden Grad von Ahnungslosigkeit über die rechtlichen und moralischen Grundlagen von Religionsfreiheit in ihrem Lande.

    Mit anderen Bürgerrechten sah es nicht viel besser aus: Ein Viertel der Teilnehmer erinnerte sich nicht, dass Redefreiheit ein im First Amendment verbrieftes Grundrecht ist. Zwei Drittel wussten nichts von einer Verfassungsverankerung der Pressefreiheit. Drei Viertel hatten keine Ahnung von Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit und wussten auch nicht, dass jeder Bürger das Recht besitzt, sich mit Beschwerden auf dem Petitionswege direkt an die Regierung zu wenden.

    Die Umfrage wurde vom Institut für Umfragenforschung und -analyse an der Universität Connecticut durchgeführt, das während des vergangenen Jahres 1037 Studenten und 306 Verwaltungskräfte an 339 privaten und öffentlichen Colleges und Universitäten über die Grundlagen der Bürgerrechte in den USA befragte. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)

    (3376) Ohio. Der US-Bundesstaat Ohio hat eines der am weitesten gehenden Gesetze des Landes gegen Ehen zwischen Homosexuellen verabschiedet. Gouverneur Bob Taft unterzeichnete die Regelung, die verhindern soll, dass gleichgeschlechtliche Partner, die in anderen Bundesstaaten geheiratet haben, in Ohio als Ehepaare anerkannt werden. In Massachusetts hatte ein Gericht zuvor mit knapper Mehrheit entschieden, dass Homosexuelle heiraten können und denselben Status genießen, wie heterosexuelle Ehepaare. (KNA, 8.2.04)

Asien

Indien

  • (3377) Kalkutta. Das neue Buch der vom IBKA mit dem Erwin Fischer-Preis ausgezeichneten Schriftstellerin Taslima Nasrin Dwikhandita ("Zwiegespalten") ist durch die westbengalische Links-Regierung unter Führung der Kommunistischen Partei Indiens verboten worden. "Das Verbot von Büchern stellt eine Verletzung der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit dar und widerspricht dem Geist der Indischen Verfassung sowie dem Geist der Zivilisation", schrieb die International Rationalist Association (IRA) in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Buddhadev Bhattarcharjee. "Es kann keineswegs als Rechtfertigung für diesen Akt der Zensur gelten, dass er in der 'guten Absicht' begangen wurde, religiöse Gewalt zu verhüten: Bücher rufen niemals Gewalt hervor. Der Mob liest nicht. Gewisse Kräfte missbrauchen Bücher, um den Mob in Rage zu versetzen und zum Gewalteinsatz zu bringen. Wenn kein 'blasphemisches' Buch zur Hand ist, finden sie eine andere Provokation."

    Dwikhandita erschien kürzlich in bengalischer Sprache als dritter Teil von Taslima Nasrins Autobiographie. Einige muslimische Intellektuelle in Kalkutta waren der Ansicht, es könne religiöse Unruhen auslösen und drängten, es zu verbieten. Ministerpräsident Bhattacharjee verhängte ohne Zögern ein Verbot gemäß Paragraph 153a des Indischen Strafgesetzbuches, zur Verhinderung kommunaler Spannungen. In der Nacht vom 28. November ließ er eine Razzia in Kalkuttas Buchläden durchführen und alle Exemplare des Buches beschlagnahmen. Die Opposition (Kongress-Partei) begrüßte die Aktion. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

  • (3378) Charada. Die Indian Rationalist Association (IRA) hat das Indische Verteidigungsministerium und die National Aeronautics and Space Administration (NASA) der USA kritisiert, Leichtgläubigkeit in Indien zu fördern und die Entwicklung einer positiven Grundeinstellung zur Wissenschaft zu unterminieren. "Das Indische Verteidigungsministerium und die NASA sind offensichtlich den absurden Behauptungen eines Dorf-Scharlatans auf den Leim gegangen", schrieb Sanal Edamaruku, Generalsekretär der Indian Rationalist Association, in einem Brief an Verteidigungsminister George Fernandes. "Es ist schockierend zu sehen, dass Regierungsvertreter und Wissenschaftler so einfältig sein können zu glauben, dass ein Mensch 60 Jahre lang ohne Essen und Trinken leben kann. Die Behauptung widerspricht nicht nur Erfahrung und gesundem Menschenverstand, sondern auch unserem gut gesicherten biologischen und medizinischen Wissen über das Funktionieren des menschlichen Körpers. Es ist absolut unmöglich, dass das stimmt - stimmte es, wären die Gesetze der Physiologie widerlegt und wir müssten unsere wissenschaftlichen Lehrbücher umschreiben."

    Das Verteidigungsministerium hatte ein Team von Ärzten in das Dorf Charada im Staate Gujarat geschickt, um medizinische Tests an einem gewissen Prahlad Jani vorzunehmen, einem 78-jährigen Mann, der behauptet, seit 60 Jahren nicht gegessen und getrunken zu haben. "Wir versuchen zu verstehen, wie er in der Lage gewesen ist, 60 Jahre lang ohne Essen und Trinken zu leben", sagte der Neurophysiologe Dr. Sudhir Shah, Leiter des Teams, in vollem Ernst. "Die NASA ist an dem Projekt beteiligt, das vom Indischen Verteidigungsministerium koordiniert wird, und hat spezielle Richtlinien herausgegeben, keine Einzelheiten über Jani bekannt werden zu lassen."

    "Dadurch dass der Mann zehn Tage lang 'getestet' wurde, ohne dass das Geheimnis seines angeblichen Dauerfastens gelüftet worden wäre, hat die mysteriöse Operation von Verteidigungsministerium und NASA seinen absurden Behauptungen enorme Glaubwürdigkeit verliehen. Warum diese Geheimniskrämerei? Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Art der Tests und ihre Ergebnisse zu erfahren. Es ist eine öffentliche Angelegenheit wie jedes Verbrechen", schrieb Edamaruku. "Falls Ihre Ärzte in der Lage waren, die falschen Behauptungen zu entlarven, ist es Ihre Pflicht, mit der Wahrheit herauszukommen. Falls sie aus Unerfahrenheit und Mangel an skeptischem Vermögen noch immer über das 'unerklärliche Wunder' staunen sollten, fordern wir Sie dringend auf, den Spezialisten der Indian Rationalist Association Gelegenheit zu geben, die Untersuchungen zu übernehmen und zu einem schlüssigen Ende zu bringen." Die IRA hat erfahrene Spezialisten für derartige Fälle und kann ein langes Register von erfolgreichen Untersuchungen ähnlicher Behauptungen vorweisen. Bis jetzt haben sie sich alle als Betrug erwiesen. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

Afghanistan

  • (3379) Kabul. Afghanistans neue Verfassung garantiert gleiche Rechte für Männer und Frauen - aber nur auf dem Papier. In Wirklichkeit benutzen die alten Fundamentalisten, die in der US-gestützten Regierung viele Schlüsselpositionen innehalten, noch immer Religion als eine Waffe, mit der sich Menschenrechte verletzen und insbesondere Frauen unterdrücken lassen.

    Am 12. Januar gab kurzfristig einen Silberstreif am Horizont: Das Gesangsverbot für Frauen im Fernsehen wurde aufgehoben, und das Staatliche Fernsehen in Kabul überraschte seine Zuschauer mit einer alten Aufnahme der berühmten Sängerin Parasto (die mittlerweile im Ausland lebt). Sie trug - unverschleiert - einige ihrer beliebten Lieder vor. "Wir bemühen uns, bei der Aufführung unserer Kunstwerke die Frage des Geschlechtes auszuklammern", sagte Informations- und Kulturminister Sayed Makdoom Raheen. Aber schon drei Tage später gab es einen peinlichen Rückschlag für die Reformisten: Das Gesangsverbot wurde in aller Eile wieder eingesetzt, nachdem der von religiösen Konservativen kontrollierte Höchste Gerichtshof Protest angemeldet hatte.

    Von Präsident Karzai berufener Oberrichter des Höchste Gerichtshof ist der 80-jährige islamische Hardliner Fazl Hadl Shinwari, dessen Entscheidungen die geltende Verfassung offen verletzen. Er hat sogar das gefürchtete "Amt für Sünde und Tugend" der Taliban unter dem Namen Ministerium für religiöse Angelegenheiten wiedereingeführt. Auch die gesetzlichen Regelungen, die während der vergangenen Monate erlassen wurden, könnten von den Taliban stammen: Verbot gemischter Schulklassen, Reisebeschränkungen für Frauen, Verbot der Hochschulzulassung für verheiratete Frauen, Verbot öffentlichen Singens für Frauen und vieles mehr. Nach dem Fall der Taliban hat sich das Leben der Frauen nicht wesentlich verändert.

    Die wenigen Verbesserungen bleiben auf Kabul beschränkt. Außerhalb der Hauptstadt ist die Situation so schrecklich wie zuvor: Mädchenschulen werden abgebrannt, männlichen Lehrern ist es verboten, Frauen und Mädchen zu unterrichten, männlichen Ärzten ist es verboten, weibliche Patienten zu behandeln, die Polizei zwingt Frauen, die mit Männern gesehen wurden, die nicht ihre Verwandten sind, sich Keuschheitstests zu unterziehen. Das neue Ministerium für Frauenangelegenheiten, das international als große Errungenschaft gefeiert wurde, sieht alledem hilflos zu. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)

Afrika

Nigeria

  • (3380) Damaturu. Die Al Sunna Wal Jamma (Nachfolger des Propheten), eine militante Gruppe islamischer Extremisten, versuchen im Nordosten Nigerias die Macht zu ergreifen. Am 31. Dezember 2003 griffen 200 bewaffnete Rebellen die Sicherheitskräfte im Staat Yobe an und steckten in der Hauptstadt Damaturu Regierungsgebäude in Brand. Sie überfielen Polizeistationen, raubten Waffen und Munition und besetzten die Kleinstadt Kanamma an der Grenze zum Staat Niger als ihr zeitweiliges Hauptquartier. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung von Kanamma ist geflohen. Die Regierung schickte Soldaten zur Unterstützung der örtlichen Polizei.

    Seit der versuchten Besetzung fanden in der Gegend immer wieder Kämpfe zwischen Extremisten und Sicherheitskräften statt. Während der ersten Tage gab es einen Exodus von Flüchtlingen aus den Städten Geidam, Babangida und Dankalawa. Nach Angaben der staatlichen Notstands- und Hilfsmittelzentrale von Yobe hat die Zahl der Flüchtlinge zehntausend überschritten. Die Extremisten entführten 30 Bauern und zwangen sie zum Transport von Raubgut und Waffen in ihr Camp. In einigen Fällen versuchten sie, ihre Opfer zu überreden sich ihnen anzuschließen.

    Die "Nachfolger des Propheten" traten erstmals vor etwa zwei Jahren in Erscheinung. Sie sollen viele Anhänger unter den Studenten der Universität von Maiduguri haben. Sie bezeichnen sich selbst als die "Taliban von Nigeria" und wollen hier einen fundamentalistischen islamischen Staat errichten. Zumindest zwei ihrer Anführer sind für ihre Beziehungen zu den Taliban von Afghanistan bekannt. Während der Besetzung von Kanamma hissten sie eine Taliban-Flagge. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)