NRW-Landtag genehmigt atheistisch-humanistischen Organisationen einen Sitz im WDR-Rundfunkrat

Logos HVD-IBKA-gbs Pressemitteilung vom 28. Juli 2016

(Overath) Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Dem hat der Landtag am 7. Juli in einem Auswahlverfahren stattgegeben.

Bislang haben die beiden großen Kirchen und die jüdische Gemeinschaft je einen Sitz im Rundfunkrat. Im Rahmen der Novellierung des WDR-Gesetzes hatten HVD, GBS und IBKA bereits im März 2015 die zuständige Ministerin aufgefordert, eine Interessenvertretung des zunehmenden Anteils nicht-religiöser Menschen im Rundfunkrat sicherzustellen.

Nach seinen Programmgrundsätzen soll der WDR „die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen….Richtungen zum Ausdruck bringen“ und an vielen Stellen des Gesetzes wird auf den Auftrag der Wiedergabe der pluralen Zusammensetzung der Gesellschaft verwiesen. Dennoch waren weder das Ministerium noch die größeren Parteien im Landtag dazu bereit, säkularen Kräften einen festen Platz im Rundfunkrat zu garantieren. Stattdessen verwiesen sie auf einen Weg über die Hintertür, der im neuen WDR-Gesetz geschaffen wurde.

§ 15 (4) des neuen WDR-Gesetzes vom 2.2.2016 besagt: „Sieben Mitglieder werden durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in der Gesamtsicht mit den nach den Absätzen 2 und 3 bestimmten entsendeberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln. … So haben sich denn HVD, GBS und IBKA im April dieses Jahres bei der Landtagspräsidentin um einen solchen Platz beworben.

 

Dass der Landtag nun den drei Organisationen einen gemeinsamen Sitz im Rundfunkrat genehmigt hat, bezeichnen die Organisationen als kleinen Fortschritt.

HVD-Landespräsident Erwin Kress dazu: „Wir begrüßen, dass konfessionsfreie, säkulare und humanistische Kräfte nun im Rundfunkrat vertreten werden. Es bleibt aber eine Schieflage im WDR. Wir erwarten, dass wir uns auch im Programm wiederfinden. Während den christlichen Kirchen eine Vielzahl von direkten und indirekten Verkündigungssendungen im WDR geboten wird, fehlt uns eine solche Möglichkeit. Unsere eigene monatliche Sendung Aus der freigeistigen Landesgemeinschaft wurde uns 1993 einfach gestrichen.“

Ebenso begrüßte Petra Daheim, Landessprecherin des IBKA, die Entscheidung des Landtages: „Der Rundfunkrat wählt den Intendanten, entscheidet zu dessen Maßnahmen zum Programm und zur Entwicklung des WDR und hat Einfluss auf die grundsätzliche Reform der WDR-Radio- und -Fernsehprogramme. Ich bin erfreut, dass künftig eine klare säkulare Stimme an diesen Entscheidungen beteiligt ist!“

Im Rundfunkrat vertreten werden die konfessionsfreien und humanistischen Kräfte von Ingrid Matthäus-Maier, Juristin und frühere SPD-Bundespolitikerin. Diese streitet seit über 40 Jahren gegen das etablierte Staatskirchensystem. Matthäus-Maier: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Landtags. Es ist zwar erst ein Anfang, die Entscheidung zeigt aber, dass die im Landtag vertretenen Parteien zur Kenntnis genommen haben, dass die konfessionsfreien, humanistischen und säkularen Kräfte in der Gesellschaft erheblich an Gewicht gewonnen haben und mit ihren etwa 35 % Anteil an der Bevölkerung das Spektrum im Rundfunkrat im Sinne der geforderten Pluralität des WDR-Gesetzes erweitern.“