Kirchenaustritt muss kostenfrei bleiben

Pressemitteilung vom 17. Mai 2013

(Berlin) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Berlin protestiert gegen die Pläne des Senats, Gebühren für den Kirchenaustritt zu erheben. „Das Recht, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten, ist Bestandteil des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und darf nicht durch vermeidbare Kosten erschwert werden“, sagt Wolfgang Mahnfitz, Sprecher der Berliner Regionalgruppe des IBKA. Aus Sicht des IBKA seien die Gebühren vermeidbar, wenn die Kirchen die Verwaltung ihrer Mitglieder selbst übernähmen oder der Senat die Erstattung der Verwaltungskosten von den Kirchen verlangte.

Hintergrund

  • Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Senat einen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen will, der eine Austrittsgebühr von 30 EUR festlegt.
  • Berliner Zeitung vom 15 Mai : Senat will 30 Euro für Kirchenaustritt

Über den IBKA:

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. IBKA ist ein Zusammenschluss nichtreligiöser Menschen, die für die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion eintreten.

Ansprechpartner:

Silvia Kortmann
IBKA Landesverband Berlin-Brandenburg
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