1995 - Meldungen 2175-2215

Europa

Deutschland

Frankreich

Großbritannien

Italien

Kroatien

  • (2200) Zagreb. Der katholische Bischof der Diözese Sibenik hat der Armee für die Einnahme der überwiegend von Serben bewohnten Krajina Dank und Anerkennung gezollt. Nach dem Einmarsch wurden über 100.000 nichtkatholische Einwohner vertrieben.

    Sein Amtsbruder Kardinal Kuharic bezeichnete die "Befreiung" der Krajina als gerechtfertigten Akt der Selbstverteidigung Kroatiens. Er berief sich ausdrücklich auf den neuen, vom Papst abgesegneten Weltkatechismus, wo die Bedingungen für einen "gerechten Krieg" aufgeführt sind; diese träfen auf sein Land zu.

    Der Ethiker Dietmar Mieth (Tübingen) wies diese Ansicht zurück: "Der gerechte Krieg ist eine Fiktion. ... Tatsächlich haben immer wieder kriegführende Staaten die Kriterien in ihrer Propaganda verwendet oder auch mißbraucht. Noch im Zweiten Weltkrieg haben Vertreter der katholischen und auch der evangelischen Kirche die deutsche Aggression in diesem Sinne qualifiziert." Zur Frage, ob "gerechter Krieg" nur eine Steigerungsform des "heiligen Kriegs" sei, meinte Mieth: "Die Wortverbindung "gerechter Krieg" erweckt den Eindruck, sozusagen mit Stolz der gerechten Sache zu dienen und in jedem Fall auf der richtigen Seite zu sein. ... Deshalb finde ich es sehr ungeschickt, wie der Papst den Begriff "gerechter Krieg" benutzt, und noch ungeschickter, wie Kardinal Kuharic ihn verwendet. Gerade in Ex-Jugoslawien steht "gerechter Krieg" in einer Tradition, die man mit dem zusammensehen kann, was "heiliger Krieg" mitunter gemeint hat. Das islamische Verständnis vom "heiligen Krieg" besagt ja zunächst einmal nichts anderes als eine Anstrengung im Dienst des Glaubens. Daraus schließt man, daß kriegerische Anstrengungen unter bestimmten Voraussetzungen gegen Andersgläubige erlaubt sein könnten. In Ex-Jugoslawien scheint es schwer, die Nationalität unabhängig von Glaubensfragen zu definieren. Wir dürfen nicht vergessen, daß solche Überlegungen des Islam und die Kreuzzüge der Christen in einem Zusammenhang stehen. In Ex-Jugoslawien darf man in der jetzigen Lage nicht übersehen, daß jede Berufung auf den "gerechten Krieg" auf den Glauben abfärbt. Da herrscht dann die Vorstellung, daß man zu der gerechten Partei gehört. Und die gerechte Partei ist im wesentlichen - wenigstens äußerlich - durch die Religionszugehörigkeit gekennzeichnet."

    Von solchen Mahnungen völlig unbeeindruckt zeigte sich der Bischof und frühere Moraltheologe Lehmann, der "unter Umständen" ein militärisches Eingreifen der NATO auf dem Balkan für notwendig hält. (KNA, 9., 10. u. 11.8.95)

Österreich

Polen

Schweden

  • (2206) Sigtuna. Die evangelisch-lutherische Kirche Schwedens stimmte auf ihrer jüngsten Synode mit Zweidrittelmehrheit für eine Trennung von Staat und Kirche, die mit Beginn des Jahres 2000 in Kraft treten wird und das 1527 von König Gustav Wasa geschaffene Staatskirchensystem ablöst. Damals stand der Monarch im Machtkampf mit der katholischen Kirche.

    Nur 15 % der Schweden lehnen laut Umfragen die Reform ab, und selbst nach Auffassung der führenden bürgerlichen Zeitung Göteborgs-Posten hat sich "das veraltete Staatskirchensystem selbst überlebt. Der schwedische Staat "benutzte die Kirche als effektives Machtinstrument und bestrafte die Abtrünnigen. Die Kluft zwischen dieser Funktion und der eigentlichen Botschaft konnte kaum größer sein." Nach Umfragen sind die Schweden noch weniger religiös als die meisten Mitteleuropäer. Nur 5 % der 7,6 Mio. Protestanten gehen sonntags in die Kirche.

    Dennoch wurde erst 1951 die Zwangsmitgliedschaft in der evangelischen Kirche abgeschafft und allen Schweden Religionsfreiheit gewährt. Das Personenstandsregister, von der Kirche jahrhundertelang auf Staatskosten geführt, ging erst 1991 an den Staat über, der seither eigene Einwohnermeldeämter führt.

    Was sich genau ändert, muß eine Kommission aus Vertretern von Staat und Kirche noch festlegen; danach richtet sich auch der Wortlaut der neuen Verfassung. Fest steht aber, daß ab 2000 nicht mehr der Reichstag das höchste kirchliche Organ sein und das Kirchenministerium aufgelöst wird. Außerdem wird die staatliche Kirchensteuer durch einen von den örtlichen Kirchengemeinden bestimmten Mitgliedsbeitrag ersetzt. Der Staat leistet dann nur noch Zuschüsse zu kulturhistorischen Bauten. (Neues Deutschland, 18.10.95)

    Anm. MIZ-Red.: In der Diskussion ist ein stark verringerter Friedhofs-Beitrag für Nichtmitglieder, sofern das kirchliche Monopol im Friedhofswesen bleibt; genannt wurden 0,4 % des Einkommens, während die Kirchensteuer bisher 0,85 plus jene 0,4 % ausmacht. Überdies soll nur noch als Kirchenmitglied geführt werden, wer (neben der Taufe als innerkirchliche Voraussetzung) ab dem Erreichen der Religionsmündigkeit (in Schweden 16 Jahre) eine Beitrittserklärung ausfüllt.

    An Geldnot wird die schwedische Kirche aber auch künftig nicht leiden, wie der Spiegel bereits 1989 auflistete. Damals veranschlagten der Kirchenjurist Karlberg und das staatliche Vermessungsamt allein das Vermögen der im "Pfarrerlohnfonds" eingebrachten Stiftungen und Schenkungen aus früheren Jahrhunderten (vor allem verpachtete Bauernhöfe, vermietete Immobilien und ein riesiger Forstbestand von 3.750 qkm, also einer Fläche von 75 x 50 km) auf rund 4 Milliarden DM. Da die Rendite, aus der die Gehälter der Pfarrer mitfinanziert werden, nur bei knapp 3 % lag, sollte das Vermögen unter dem Dach einer (in der Landespresse als "Aktiengesellschaft schwedische Kirche" bezeichneten) Holding mit drei Konzerntöchtern zusammengefaßt werden: einem Forstunternehmen, das mit professionellem Management die Renditen verbessert, einem Agrarverwaltungsunternehmen, das weniger rentable Pachthöfe abstößt, und einem Finanzunternehmen, das die kirchlichen Wertpapiere wie eine Bank verwaltet. Karlberg dachte sogar an eine Einführung der neuen Kirchenunternehmen an der Börse; dieser Teil des Konzeptes wurde bisher aber nicht realisiert. Zusätzlich nahm die Staatskirche 1988 umgerechnet 2,4 Milliarden DM Kirchensteuern ein. (Der Spiegel, 28.8.89)

Schweiz

Vatikan

Lateinamerika

Brasilien

Mexiko

Paraguay

Asien

Philippinen