Gerd Lüdemann unterliegt vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Theologieprofessor Gerd Lüdemann ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von der Ausbildung angehender Theologen gescheitert.

Lüdemann hat sich von zentralen Aussagen des Christentums losgesagt. Damit zog er die logische Konsequenz aus den zahllosen Ungereimtheiten und Widersprüchen, die sich bei einer eingehenden Beschäftigung mit den Grundlagen des christlichen Glaubens unweigerlich auftun.

Mit dem Urteil wurde erneut festgestellt, dass an theologischen Fakultäten die Kontrolle der Kirche über die Lehrinhalte Vorrang hat vor der Freiheit von Forschung und Lehre – was diese Fakultäten zu einem Fremdkörper an den staatlichen Universitäten macht.

Mehr zum Thema:

(René Hartmann, 20.02.2009)