NRW-Atheisten: Erlass der Kirchenaustrittsgebühr ist möglich

Die Justizverwaltungskostenordnung gilt auch für Kirchenaustritte

Pressemitteilung vom 26.08.2008

"Die bundesweit geltende Justizverwaltungskostenordnung sieht eine Ermäßigung und sogar den Erlass der Kirchenaustrittsgebühr aus Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kirchenaustrittswilligen vor. So können sich auch vom Taschengeld abhängige religionsmündige Jugendliche problemlos von den Kirchen abwenden. Das gebietet die Verfassung", sagt Rainer Ponitka, Landessprecher Nordrhein Westfalen des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA).

"Mangelnde Information der Amtsgerichte zum möglichen Erlass der Gebühr spielt den Kirchen in die Hände. Das wäre eine klare Unterwanderung der Trennung von Staat und Religion durch die Justiz." Am 02.Juli 2008 hat die 3. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine vom IBKA unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen das Kirchenaustrittsgesetz NRW zurückgewiesen. Laut dem BVerfG ist ist 'der Gesetzgeber von Verfassungs wegen gehalten,' die Ermäßigung oder auch den Erlass von Verwaltungskosten vorzusehen. Dies soll die Justizverwaltungskostenordnung realisieren. In Nordrhein Westfalen wird der Kirchenaustritt bei den Amtsgerichten erklärt. Diese unterstehen NRW Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter. In seinem Schreiben vom 20.08.2008 an Staatssekretär Jan Söffing im Justizministerium NRW fragt der NRW IBKA, ob und wie Austrittswillige über die Möglichkeit des Erlasses der Gebühr informiert werden.

Relevante Links:

Text des Schreibens an Staatssekretär im Justizministerium NRW Jan Söffing

Entscheidung des BVerfG

Keine Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und sozial Schwache – IBKA-Pressemitteilung vom 11.08.2008

Über den IBKA:

Im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für Trennung von Staat und Religion, Weltanschauungsfreiheit und die Förderung des vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.

Ansprechpartner:

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.
Landesverband NRW
Rainer Ponitka
presse-nrw(at)ibka.org
ibka.org/nrw