Arbeit finden – reine Glaubenssache?

Seit Jahren werden von Staat, Ländern und Kommunen soziale Einrichtungen abgestoßen, welche dann schnell und gerne von kirchlichen Trägern übernommen werden. (Vor allem im Osten Deutschlands). Dieses Engagement wird gerne unter dem Deckmantel der christlichen Nächstenliebe verkauft, die Kosten aber gerne an den Staat oder andere Körperschaften (z.B. Beitragszahler der Kranken- und Pflegekassen) weitergereicht. Aber nicht nur das. In diesen Einrichtungen ist das erlaubt, was laut Grundgesetz und allgemeinem Gleichbehandlungssgesetz eigentlich verboten ist: Die Benachteiligung von Menschen aus religiösen Gründen. Und dass sind viele!

So arbeiten alleine beim Caritasverband Freiburg-Stadt rund 800 Menschen in 50 Einrichtungen. Wer sich hier bewirbt, muss auch immer seine Konfession angeben. Gleiches gilt für die kirchlichen Krankenhäuser der Stadt, die kirchlichen Pflegeheime, Altenheime, Sozialstationen etc.

Oder anders ausgedrückt: Tausende von Menschen können nicht aus der Kirche austreten, weil sie sonst Ihren Arbeitsplatz gefährden würden. Religionsfreiheit?