Kirchenaustritt bald auch in NRW gebührenpflichtig?

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Der Deutsche Richterbund NRW hat einen Aktionsplan zur Entlastung der Justiz entworfen. Das Ziel: weniger Arbeit durch schlankere Verfahren. Zu den in der WAZ am 27.2.04 angeführten zentralen Punkten gehörte u.a. auch die Verlagerung des Kirchenaustritts vom Amtsgericht weg hin zur Zuständigkeit der Einwohner­meldeämter.

Zurzeit ist im Kirchenaustrittsgesetz von Nordrhein-Westfalen die Gebühren­freiheit des Kirchenaustritts festgeschrie­ben. Zu befürchten ist – falls der Vor­schlag des Richterbundes aufgegriffen wird –, dass dann im Zuge der not­wendigen Gesetzesänderung wie in vielen anderen Bundesländern auch in NRW eine Austrittsgebühr erhoben wird. Hier muss der Staat rechtzeitig und nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Ver­ursacher der Kosten die Kirchen sind, die ihre Mitgliedsbeiträge vom Staat ein­treiben lassen.