Kirchenaustritt bald auch in NRW gebührenpflichtig?
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004
Der Deutsche Richterbund NRW hat einen Aktionsplan zur Entlastung der Justiz entworfen. Das Ziel: weniger Arbeit durch schlankere Verfahren. Zu den in der WAZ am 27.2.04 angeführten zentralen Punkten gehörte u.a. auch die Verlagerung des Kirchenaustritts vom Amtsgericht weg hin zur Zuständigkeit der Einwohnermeldeämter.
Zurzeit ist im Kirchenaustrittsgesetz von Nordrhein-Westfalen die Gebührenfreiheit des Kirchenaustritts festgeschrieben. Zu befürchten ist – falls der Vorschlag des Richterbundes aufgegriffen wird –, dass dann im Zuge der notwendigen Gesetzesänderung wie in vielen anderen Bundesländern auch in NRW eine Austrittsgebühr erhoben wird. Hier muss der Staat rechtzeitig und nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Verursacher der Kosten die Kirchen sind, die ihre Mitgliedsbeiträge vom Staat eintreiben lassen.