Schulgottesdienst: Schwänzen erlaubt!

Pressemitteilung des IBKA-Landesverbandes NRW vom 01.08.2007

Am kommenden Montag beginnt in Nordrhein Westfalen das Schuljahr 2007/2008 - an vielen Schulen mit einem Gottesdienst. Der Landesverband NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.) macht aus diesem Anlass darauf aufmerksam, dass auch für Konfessionsangehörige eine Teilnahme an religiösen Veranstaltungen in keinem Fall Pflicht ist.

Kein Zwang zur Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht

IBKA-Landessprecher Rainer Ponitka beklagt, dass Schülerinnen und Schüler sowie die erziehungsberechtigten Eltern häufig nicht darüber aufgeklärt würden, dass die Teilnahme am Schulgottesdienst freiwillig ist. Auch werde oft nicht darüber informiert, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht jederzeit möglich ist.

Rainer Ponitka: "Die verbreitete Nicht-Informationspolitik der staatlichen Schulen und Schulämter über die Freiwilligkeit der Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht widerspricht der Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates, dessen Vertreter die Schulen sind. Sie stellt eine Irreführung der nichtgläubigen Schüler und ihrer Eltern sowie eine Missachtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar.

Schulversuch "Praktische Philosophie" in NRW beendet

Aus: IBKA Rundbrief August 2003

Der Schulversuch "Praktische Philos­ophie" (PP) ist zum Ende dieses Schul­jahres beendet worden. Der seit Mitte 2001 dem NRW-Schulministerium vor­liegende Abschluss­bericht der wissen­schaftlichen Begleitung des Schul­ver­suches wurde erst im Oktober 2002 ver­öffentlicht ("Praktische Philosophie in Nordrhein-Westfalen. Erfahrungen mit einem neuen Schulfach", Ministerium für Schule, Wis­senschaft und Forschung NRW (Hrsg.), Ritterbach Verlag, ISBN 3-89314-706-3).

Abwahl des Religionsunterrichts erschwert

Profilbildung in der gymnasialen Oberstufe in NRW

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003

An den nordrhein-westfälischen Gymnasien wird ab dem nächsten Schuljahr in der Oberstufe die so genannte "Profilbildung" eingeführt.

Profile vernetzen systematisch unterschiedliche Lernbereiche, z.B. durch die Kombination von zwei Unterrichtsfächern. Je nach Entscheidung der Schule beziehen sich die Profilangebote auf den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe, mindestens aber auf die Jahrgangsstufen 12 und 13. Die Schulen sollen ihren Schülerinnen und Schülern ein möglichst differenziertes Angebot gleichwertiger Profile zur Wahl stellen. Die Belegung eines dieser Profile ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

"Öffnung" der Konfessionsschulen in NRW?

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003

Zu der Diskussion um eine von der NRW-CDU geforderte "Ausländerquote" an den nordrheinwestfälischen Schulen - Ziel ist die gleichmäßigere Verteilung des Migrantenanteiles -, sieht die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Sybille Haußmann, die Lösung auch in einer "Öffnung" der Schulen in kirchlicher "Trägerschaft" für muslimische Kinder.

Schulgottesdienst Pflicht für alle Kinder?

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Eine konfessionslose Mutter aus Nordrhein-Westfalen konnte es kaum glauben, was ihre Tochter berichtete:

Zum Ende der Grundschulzeit lud der Klassenlehrer alle Kinder seiner 4. Klasse zum Abschlussgottesdienst am letzten Schultag in die Kirche ein. Das Mädchen, das - wie der Lehrer wusste - weder einer Kirche angehört, noch am Religionsunterricht teilnimmt, fragte nach: "Müssen da alle Kinder hin?" "Ja, alle", so der Lehrer.

Die Mutter hielt es für ein Missverständnis und fragte bei nächster Gelegenheit beim Lehrer nach: "Meine Tochter hat sich doch sicherlich verhört, dass alle Kinder zum Gottesdienst müssen?" Doch der junge Lehrer bestätigte: "Doooch, ist doch Abschlussgottesdienst."

Ethikunterricht in Nordrhein-Westfalen: Presseerklärung des IBKA-Landesverbands

17.08.1997

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen, zunächst im Rahmen eines Schulversuchs, nichtchristliche, z.B. atheistische Schüler zum Besuch eines "Ersatzfaches" für die christliche Unterweisung ("Religionsunterricht") gezwungen, und so das Grundrecht auf Nichtteilnahme am Religionsunterricht unterlaufen.

"Praktische Philosophie" für Religionsflüchtlinge?

Meinungsverschiedenheiten in der rot-grünen Koalition

Aus: MIZ 2/97

Nordrhein-Westfalen war bislang das letzte West-Bundesland, in dem es (außer in der Sekundarstufe II) keinen Ersatzunterricht für Schüler gab, die den Religionsunterricht nicht besuchen wollten (abgesehen von Berlin, wo religiöse Unterweisung kein ordentliches Lehrfach ist). Im August wird nun in einem landesweiten Schulversuch das Fach "Praktische Philosophie" eingeführt. Bei den nordrhein-westfälischen Grünen hat dies eine grundlegende Diskussion über den Stellenwert des Religionsunterrichtes und ein zwangsweises Ersatzfach für Abmelder ausgelöst.