NRW-Atheisten haben am Karfreitag einen Heidenspaß

Pressemitteilung vom 15.04.2014

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veranstaltet am Karfreitag im siebten Jahr eine "Religionsfreie Zone" unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual".

"Der Karfreitag ist ein staatlich anerkannter Feiertag und dient laut unserem Grundgesetz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung Aller. Die Feiertagsgesetzgebung versucht die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach seelischer Erhebung gleichzuschalten, indem sie am Karfreitag nichtreligiöse Menschen bevormundet und auch ihnen christliche Besinnlichkeit vorschreibt", sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.
"Das Gesetz stellt Unterhaltung unter Strafe – obwohl laut Meinungsumfragen über 50% der Menschen in NRW ein selbstbestimmtes Leben führen, frei von dem Glauben an einen Gott."

Ponitka weiter: "Da die Politik die gesellschaftliche Realität verkennt, hoffen wir auf ein Verbot unserer Veranstaltung. Dann werden wir gegen das Feiertagsgesetz klagen."

Religionsfreie Zone 2014 im Filmhauskino Köln

Kein Tanzverbot an Feiertagen!

Religionsfreie Zone

Am Freitag, 18. April 2014 lud der IBKA NRW im siebten Jahr in Folge ab 18:00 Uhr zur 'Religionsfreien Zone' im Kölner Filmhaus.

Das Grundgesetz sagt in Artikel 140/ Artikel 139 WRV: "Die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe ... gesetzlich geschützt."
Am Karfreitag besonders ist vor allem christliche Besinnlichkeit Pflicht. Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte „stille“ Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören.

Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht von Gunnar Schedel findet sich beim Humanistischen Pressedienst.

Bußgeld für Leben des Brian in Bochum

Konfessionslosenverband trägt Prozesskosten

Pressemitteilung vom 9. Juli 2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt die gezielte Provokation der Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Sie führte am vergangenen Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" offentlich auf. Die Stadt Bochum verfolgt nun diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW.

"Der IBKA stellt sich hinter die Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Wir übernehmen anfallende Prozesskosten und hoffen auf eine Bewertung der rückständigen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes auf höchster juristischer Ebene", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW.

"Das Feiertagsgesetz spiegelt nicht mehr den Willen der Bevölkerung wider. Zur Zeit seiner Verabschiedung sah sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den christlichen Großkirchen verbunden. Im Dezember 2007 stellte eine Forsa-Studie heraus: 56% der Befragten führen ein 'eigenständiges, selbstbestimmtes Leben frei von Religion und den Glauben an einen Gott.' Eine den Bevölkerungsmehrheiten angepasste Säkularisierung des Feiertagsgesetzes ist lange überfällig. In seiner jetzigen Form gewährt es Artenschutz für eine weltanschauliche Minderheit und bevormundet Nichtreligiöse."

O-Töne Rainer Ponitka, mp3, 6 MB

Karfreitag 2013: Heidenspass statt Höllenqual

Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus

Religionsfreie Zone

Am Freitag, 29. März 2013 lud der IBKA NRW im sechsten Jahr in Folge ab 18:00 Uhr zur 'Religionsfreien Zone' im Kölner Filmhaus.

Neben zwei Filmen, Informationen über die Arbeit des IBKA wurde die mobile Ent-Taufung angeboten, die sich seit 2008 eines regen Zuspruchs erfreut.
Interessierte konnten sich am Büchertisch des Alibri Verlages umsehen, des Aschaffenburger Forums für Utopie und Skepsis.

Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht von Rainer Ponitka findet sich beim Humanistischen Pressedienst.

NRW-Atheisten: Feiertagsgesetzgebung bevormundet Nichtreligiöse

Aktionen zum Karfreitag

Pressemitteilung vom 03.04.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen wendet sich gegen restriktive gesetzliche Regelungen an sogenannten „stillen Feiertagen“, wie etwa das Tanzverbot an Karfreitag. „Es gibt keine Rechtfertigung für ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, welche die Religionsausübung in keiner Weise stören. Es ist eine Bevormundung des nicht-religiösen Bevölkerungsanteils, per Feiertagsgesetz Ruhe, Besinnung und religiöse Andacht zu verordnen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Das ist in etwa so, als würde an einem „Tag der Vernunft“ den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt.“

NRW-Atheisten: Für Verfassung ohne Gott

Pressemitteilung vom 23.12.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den Antrag der Linksfraktion im Landtag NRW, das Erziehungsziel "Ehrfurcht vor Gott" aus Artikel 7 der Landesverfassung zu streichen.

"Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel degradiert die öffentliche Schule zu einer Umerziehungsanstalt für Atheisten und Mitglieder nichtreligiöser Weltanschauungen. Das hat mit demokratischer Bildung nichts zu tun", sagt dazu IBKA Sprecher Rainer Ponitka.

Die Kriminalgeschichte des Islam

Vortrag und Diskussion

Wann: Montag, 14. November 2011, 19:00 Uhr - 21:30 Uhr
Wo: Naturfreundehaus Köln Kalk, Kapellenstraße 9a
Eintritt: EUR 5,-- / 3,--

Der ehemalige Imam Arif Tekin geht in seinem Vortrag auf die folgenden Themen ein:

  • Unbekannte Aspekte des Koran (Bilinmeyen yönleriyle Kur'an)
  • Unbekannte Aspekte von Mohammeds Tod (Bilinmeyen yönleriyle Hz. Muhammed'in ölumü)
  • Frauen im Islam (Islamda Kadinlar)

Veranstalter:
Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten, LV NRW
Regionalgruppe Köln-Bonn-Düsseldorf der Giordano Bruno Stiftung

Am Dienstag, dem 15.11.2011 findet die Veranstaltung ab 18:30 Uhr auch im Kulturzentrum Faust in Hannover statt.