Ethikunterricht in Nordrhein-Westfalen: Presseerklärung des IBKA-Landesverbands

17.8.1997

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen, zunächst im Rahmen eines Schulversuchs, nichtchristliche, z.B. atheistische Schüler zum Besuch eines "Ersatzfaches" für die christliche Unterweisung ("Religionsunterricht") gezwungen, und so das Grundrecht auf Nichtteilnahme am Religionsunterricht unterlaufen.

Die Kultusministerin Behler gibt offen zu, dass die Landesregierung damit "einem Wunsch der Kirchen" folgt, einem Wunsch, der offiziell damit begründet wird, dass Schülern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, die Dimension der Moral erschlossen werden solle. Tatsächlich sollen durch das Ersatzfach Schüler von der Abmeldung vom Religionsunterricht abgehalten werden.

Das Verfahren zur Einführung des Faches wurde denn auch in enger Absprache mit den Kirchen, ohne öffentliche Diskussion, überstürzt und über die Köpfe der Betroffenen hinweg durchgepeitscht.

Herausgekommen ist dabei kein weltanschaulich neutrales Fach, sondern ein überkonfessioneller christlicher Religionsunterricht für Nichtchristen. Damit nimmt die Landesregierung den Schülern die letzte Möglichkeit, sich wenigstens der offenen christlichen Missionierung in der staatlichen Schule durch Nichtteilnahme am Religionsunterricht zu entziehen. Der IBKA verurteilt aufs schärfste diese grobe Missachtung der Weltanschauungsfreiheit durch die Landesregierung.

HINTERGRUND:

Das Ersatzfach soll für Schüler verpflichtend sein, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Es handelt sich also nicht um ein "Angebot" für (christliche) Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, sondern um eine Pflicht, der auch jene nichtchristlichen Schüler unterliegen, für die Religionsunterricht gar nicht erteilt wird. Einzig für die muslimischen Schüler ist eine Ausnahme vorgesehen: Schülern nämlich, die islamische Unterweisung im Rahmen des muttersprachlichen Ergänzungsunterricht erhalten, soll die Teilnahme am Ersatzfach freigestellt sein. Da im Rahmen des (vom IBKA abgelehnten) gegenwärtigen Systems auch den Muslimen ein Recht auf islamischen Religionsunterricht zusteht, dieses Recht ihnen jedoch seit Jahren vorenthalten wird, erschien es dem Schulministerium offensichtlich allzu dreist, diese stattdessen zu einem Ersatz für das ihnen Vorenthaltene zu verpflichten.

Indem die Landesregierung dem Wunsch der Kirchen auf Einrichtung des Ersatzfaches Folge leistet, bestellt sie diese zu moralischen Vormündern Andersdenkender. Die von dem Ersatzfach Betroffenen sind gerade die Schüler, die mit den Kirchen überhaupt nicht verbunden sind oder aber sich von ihnen abgewendet haben. Diesen Schülern garantiert das Grundrecht der Weltanschauungsfreiheit das Recht, vor Einmischungen der Kirchen in ihre Privatangelegenheiten geschützt zu werden. Um eine solche Einmischung handelt es sich aber, wenn die Kirchen Forderungen zur Erziehung dieser Schüler stellen.

Wenn diese Forderung mit der Sorge begründet wird, diese Schüler bedürften des Ersatzfaches zum Ausgleich ethisch-moralischer Defizite, so liegt in der unbelegten Behauptung derartiger Defizite bei Nichtteilnehmern darüberhinaus eine schwerwiegende Verleumdung Andersdenkender.

Die Kirchen haben in der Vergangenheit jede zeitgleich zum Religionsunterricht stattfindende Unterrichtsveranstaltung als mögliche Konkurrenz für den Religionsunterricht stets abgelehnt, und sie erklären heute noch, in anderen Zusammenhängen, ein rein staatlich verantwortetes Fach der Werteerziehung für unzulässig. Lediglich in dem Kontext steigender Abmeldezahlen befürworten nun die Kirchen ein derartiges staatliches Fach in Konkurrenz zum Religionsunterricht, da es die Abmeldung weniger attraktiv machen soll.

Unwahr ist weiter die Behauptung, der Religionsunterricht sei vom Grundgesetz als Pflichtfach vorgeschrieben. Im Gegenteil sehen sowohl Grundgesetz als auch Landesverfassung und Schulgesetz sogar ausdrücklich "bekenntnisfreie Schulen" vor, an denen Religionsunterricht überhaupt nicht erteilt wird.

Neben den Kirchen und den sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Verbänden wurden zwar sämtliche Religionslehrerverbände zur Frage der Einführung des Ersatzfaches angehört, die Verbände der Betroffenen jedoch nicht einmal informiert. Nichtkirchliche Verbände, die von sich aus Stellung bezogen haben, darunter selbst christliche, wurden vom Schulministerium abgewimmelt, ihre Stellungnahmen ignoriert, seitens des Ministeriums sogar wahrheitswidrig das Vorhandensein ablehnender Stellungnahmen geleugnet.

Der Schulversuch wurde mit äusserster Hektik eingeführt: Am 11.9.1996 stimmte der Landtag der Einführung zu, am 25.3.1997 wurden von den gesetzlich vorgeschriebenen Verbänden abschließende Stellungnahmen bis zum 12.5.1997 angefordert, ohne diesen Verbänden hierzu den vollständigen Lehrplanentwurf vorzulegen. Vielmehr wurde dieser, obwohl bereits Ende Februar fertiggestellt, selbst "Insidern" erst, nach Beginn der Sommerferien, im Juli zugänglich gemacht, so dass eine öffentliche Diskussion vor der Sommerpause nicht mehr stattfand. Unmittelbar nach den Sommerferien, somit auch ohne öffentliche Diskussion nach den Ferien, beginnt der Schulversuch. Dass in dem Lehrplan selbst ausdrücklich eine umfassende Information der Öffentlichkeit als unbedingte Notwendigkeit bezeichnet wird, klingt vor diesem Hintergrund wie blanker Hohn.

Auch die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Fundierung, da weder alternative Modelle erprobt werden, noch Vergleichsgruppen untersucht werden, um festzustellen, ob sich zwischen Schülern, die an dem Ersatzfach teilnehmen, und anderen Schülern überhaupt Unterschiede feststellen lassen. Auch auf eine Untersuchung, ob der Religionsunterricht die ihm zugeschriebene Wirkung hat, wird verzichtet, so dass sich die wissenschaftliche Erkenntnis des Schulversuchs darauf wird beschränken müssen, dass Schüler nach zwei Jahren mit Ersatzfach weiter entwickelt sind als vorher - was sie ohne Ersatzfach allerdings vermutlich auch wären.

Sodann werden mit Beginn des neuen Schuljahres Schüler in dem neuen Fach unterrichtet - zum gleichen Zeitpunkt beginnt auch die Ausbildung der Fachlehrer, die also ein Fach unterrichten, in dem sie selbst erst noch ausgebildet werden müssen. Wenigstens die Ausbildung der Moderatoren, die die Lehrer ausbilden sollen, hat zwar bereits im Frühjahr begonnen - es steht allerdings zu fragen, auf welcher Grundlage, da die genauen Inhalte des Faches doch erst im Juli bekanntgegeben wurden.

Besonders schwerwiegend ist jedoch, dass auch an der inhaltlichen Gestaltung des Faches ausschließlich die Kirchen beteiligt waren. So ist auch der Lehrplan, entgegen den Beteuerungen des Schulministeriums, alles andere als weltanschaulich neutral. So sollen, bereits nach den ministeriellen Vorgaben, die Schüler lernen, dass die monotheistischen Religionen eine besondere Bedeutung für existentielle Fragen haben - ein Affront für jeden Atheisten. Sodann werden, entgegegen den erhobenen Ansprüchen, im Lehrplan zwar religiöse Standpunkte zur Erörterung einzelner Themenkreise herangezogen, eine zusammenhängende Darstellung von Religionen jedoch ist ebensowenig vorgesehen wie die Beschäftigung mit der für eine systematische Auseinandersetzung mit Religion unentbehrlichen Religionskritik, geschweige denn eine Aufdeckung der auch heute noch in unserer Gesellschaft wirksamen religiösen Einflüsse. Geradezu originell erscheint da die Behandlung der Frage "Warum Religionsunterricht in der Schule?" mit genau den Schülern, die an diesem nicht teilnehmen, ganz zu schweigen von der für jeden Atheisten geradezu lebensnotwendigen Klärung der Frage "Ist Gott eine Frau?". So wichtig den Kirchen diese Frage auch sein mag, so lächerlich ist das Unterfangen, diese Frage mit Schülern erörtern zu wollen, für die das Wort "Gott" möglicherweise bedeutungslos ist. Unsere Schüler haben andere Probleme als einen derartigen Streit um die Innenarchitektur christlicher Luftschlösser.

Christian Brücker, Landessprecher