Katholische Kirche auf dem fundamentalistischen Weg

Presseerklärung vom 29.01.1998:

Säkulare Gegenkräfte müssen sich in diesem Land endlich organisieren

Im Gegensatz zu den Niederlanden sind in Deutschland der Staat und die Kirche engstens miteinander verknüpft. (Algemen Dagblad, 28.1.98: Deutscher Kniefall für den Papst)

Die Entscheidung der Bischöfe, die Ausstellung von Beratungsscheinen in katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einzustellen, dürfte einige Illusionen über die katholische Kirche und ihr Verhältnis zum Staat zerstört haben - die Illusionen von Katholiken, die glaubten,sie könnten in ihrer Kirche etwas erreichen zugunsten des Fortschritts und zugunsten von Frauen in Bedrängnis - Illusionen, in der katholischen Kirche würde die Meinung der Basis etwas gelten. Zerstört wurden auch die Illusionen derer, die in der katholischen Kirche eine zuverlässige Partnerin des Staates sehen wollten.

Weil in einigen Bundesländern die Schwangerschaftskonfliktberatung in einem unverantwortlichen Ausmaß katholischen Beratungsstellen anvertraut wurde, entstand die folgende unerträgliche Situation: Die katholische Kirche gewann das Faustpfand, mit dem sie nun einen dauerhaft zermürbenden Druck auf die Gesetzgeber in Bund und Ländern ausüben kann, entweder Gesetze nach den Wünschen der Kirche zu ändern, oder vor das Problem gestellt zu werden, daß Länder ohne die katholischen Beratungsstellen ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht gerecht werden können, jeder Frau eine wohnortnahe Beratungsstelle anzubieten. Wo bleibt da die Demokratie?

Mit ihrer Forderung, das säkulare Recht durch religiöses Recht zu ersetzen, begeben sich historisch überlebte, aber immer noch entscheidende Kräfte der katholischen Kirche auf den Weg des Fundamentalismus, denn das Recht säkularer demokratischer Staaten beruht nicht auf religiösen Quellen. Allerdings war diese gefährliche, nicht hinzunehmende Tendenz bereits im Kompromiß der Schwangeren-Zwangsberatung von 1995 enthalten. Wir sagen: Beratung muß freiwillig sein.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht nur deshalb die Gefahr, daß die katholische Kirche in fundamentalistischer Weise sowohl den Frauen in ungewollten Schwangerschaften als auch dem Staat religiöses Recht anstelle des säkularen Rechts aufzwingen kann, weil in Deutschland die Trennung von Staat und Kirche nur sehr unvollständig vollzogen ist.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die säkularen Kräfte dieses Landes dazu auf, das Bewußtsein über die unvollständige Trennung von Staat und Kirche sowohl in der Öffentlichkeit wie unter Fachleuten endlich zu schärfen, um dem gefährlichen fundamentalistischen Weg der katholischen Kirche, säkulares durch religiöses Recht zu ersetzen und vor allem den Frauen unerträgliche Verletzungen ihres Gewissens zuzufügen, mit den angemessenen Mitteln entgegenzuwirken. Die säkularen Gegenkräfte in der Bundesrepublik Deutschland müssen sich so organisieren, wie das in unseren katholischen Nachbarländern längst üblich ist.

Vor diesem Hintergrund kritisiert der IBKA insbesondere die Halbheiten von SPD und Bündnisgrünen: Wollen diese Parteien von den 30% nicht kirchlich Gebundenen gewählt werden oder nicht?

Staatliche Stellen dürfen sich nicht in Abhängigkeit vom guten Willen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft begeben!

Die konsequente Trennung von Staat und Kirche ist nicht nur für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erforderlich, sondern für den gesamten sozialen Bereich, für Kindergärten, Krippen, Horte und Schulen, für Krankenhäuser und Pflegedienste, für Behinderten- und Altenheime, und für andere soziale Einrichtungen mehr.Wo die Kirchen als Arbeitgeber auftreten, werden die dort arbeitenden Menschen um Arbeitnehmerrechte gebracht, die anderswo selbstverständlich sind. Und nicht selten werden ihre Grund- und Menschenrechte in Frage gestellt. Denn in kirchlichen sozialen Einrichtungen, evangelischen wie katholischen, werden vielfach nur solche MitarbeiterInnen beschäftigt, die der jeweiligen Kirche angehören. Das nötigt die MitarbeiterInnen, die ihre religiöse Überzeugung geändert haben, weiterhin gegen ihre Überzeugung einer Kirche anzugehören.

Ihr Grund- und Menschenrecht auf Religionsfreiheit (Artikel 4 GG, Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Resolution der UNO) steht nur auf dem Papier.

Nicht viel besser geht es nichtreligiösen jungen Menschen, die in einem sozialen Beruf arbeiten wollen, wenn für die entsprechenden sozialen Einrichtungen die Kirchen eine Monopolstellung haben. Die jungen Menschen sind genötigt, entweder auf ihre Religionsfreiheit zu verzichten oder auf ihr Recht auf freie Berufswahl (Artikel 12 GG, Artikel 23 AllgErklMenschenR).

Kirchliche soziale Einrichtungen behindern die Verwirklichung von Grund- und Menschenrechten. Sie müssen nach und nach durch säkulare, religiös und weltanschaulich neutrale soziale Einrichtungen abgelöst werden!